Entscheidungen zu § 42 Abs. 4 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

23 Dokumente

Entscheidungen 1-23 von 23

TE OGH 2009/9/3 2Ob88/09v

Begründung: Die Kläger sind Vermieter, die Beklagte ist Mieterin eines dem MRG unterliegenden Bestandobjekts. Am 19. 8. 2004 wurde über das Vermögen der Beklagten das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Am 8. 8. 2006 wurden die Mietrechte über die betroffene Wohnung aus der Konkursmasse ausgeschieden. Das Schuldenregulierungsverfahren wurde am 27. 5. 2008 (erst nach Schluss der Verhandlung) wieder aufgehoben. Die Kläger brachten am 13. 10. 2004 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.09.2009

TE OGH 2009/3/24 5Ob17/09z

Entscheidungsgründe: Renate Maria D***** war Hauptmieterin der Wohnung Top 10 im Haus S***** in *****, das von der Beklagten errichtet wurde und in ihrem Eigentum steht. Der am 17. 6. 1981 abgeschlossene Hauptmietvertrag wurde unter Verwendung eines von der Beklagten stammenden Vertragsformblatts abgeschlossen. Die von der Beklagten formulierten Vertragsklauseln wurden im Einzelnen nicht ausgehandelt. In § 8.3 des Mietvertrags heißt es: „Der Mieter ist verpflichtet, für die Instan... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.03.2009

TE OGH 2007/5/23 3Ob92/07m

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Entscheidung | OGH | 23.05.2007

RS OGH 2007/5/23 3Ob92/07m

Norm: EO §331 BEO §331 FMRG §42 Abs4WGG §20
Rechtssatz: Gegen den auf die Ermächtigung zur Kündigung des Genossenschaftsverhältnisses gerichteten Verwertungsantrag der betreibenden Partei kann die verpflichtete Partei zum Vorliegen eines Exekutionshindernisses (§ 42 Abs 4 MRG iVm § 20 WGG analog) einwenden, die Genossenschaftswohnung sei unentbehrlicher Wohnraum. Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.2007

TE OGH 2006/10/30 13R178/05g

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Entscheidung | OGH | 30.10.2006

RS OGH 2006/10/30 13R178/05g

Norm: MRG §42 Abs4EO §331EO §333
Rechtssatz: 1. Auch bei einer Genossenschaftswohnung gilt - ebenso wie bei einer Wohnung, auf die das MRG direkt Anwendung findet - die Exekutionsbeschränkung des § 42 Abs. 4 MRG. Benötigt nun der Bestandnehmer das genutzte Objekt zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses für sich oder seine Angehörigen, so muss eine Verwertung im Sinne des § 333 EO scheitern. 2. Eine Exekution nach § 331 EO auf Mitnutzungsrecht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.2006

TE OGH 2004/10/20 3Ob99/04m

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Entscheidung | OGH | 20.10.2004

TE OGH 2004/4/28 3Ob32/04h

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Entscheidung | OGH | 28.04.2004

RS OGH 2004/4/28 3Ob32/04h

Norm: MRG §42 Abs4
Rechtssatz: § 42 Abs 4 MRG gewährt den in der Wohnung verbliebenen Familienangehörigen des Mieters nach dessen Auszug keinen eigenen Schutz vor einer Exekution, weil sie ihr Benützungsrecht nur vom Mieter ableiten und dieser selbst keinen Schutz nach § 42 Abs 4 MRG mehr beanspruchen könnte. Nur die zumindest noch bei Bewilligung der Exekution mit dem Mieter im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen sind nach § 42 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.2004

RS OGH 2004/3/25 3Ob174/03i, 3Ob99/04m, 3Ob92/07m, 5Ob17/09z, 5Ob54/18d

Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §331 BEO §333MRG §42 Abs4WGG 1979 §17WGG 1979 §20
Rechtssatz: Bestandrechte nach dem WGG unterliegen der Exekution nach den §§ 331 ff EO wie andere Bestandrechte. Zufolge der Verweisung des § 20 WGG gilt die Exekutionsbeschränkung des § 42 Abs 4 MRG - mit der Rechtsfolge einer Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 2 EO - auch hier, allerdings kommt als Verwertungsart auch die Ermächtigung des betreibenden G... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.03.2004

TE OGH 2004/3/25 3Ob174/03i

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Entscheidung | OGH | 25.03.2004

TE OGH 2004/2/26 8Ob120/03k

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Entscheidung | OGH | 26.02.2004

TE OGH 2004/1/23 8Ob136/03p

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Entscheidung | OGH | 23.01.2004

TE OGH 2002/9/12 5Ob187/02i

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Entscheidung | OGH | 12.09.2002

TE OGH 2000/11/23 8Ob104/00b

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Entscheidung | OGH | 23.11.2000

RS OGH 1999/12/22 8Ob163/99z, 8Ob104/00b, 8Ob136/03p, 8Ob120/03k, 2Ob88/09v

Norm: KO §5 Abs4MRG §42 Abs4
Rechtssatz: § 42 Abs 4 MRG ist für den Bereich des Konkursverfahrens in engem Zusammenhang mit der Bestimmung des § 5 Abs 4 KO zu sehen, wonach zwar die durch den Masseverwalter vertretene Konkursmasse mit Konkurseröffnung in das gesamte wenngleich den Bestimmungen des MRG unterliegende Bestandverhältnis eintritt, der Gemeinschuldner jedoch einen Rechtsanspruch darauf hat (§ 5 Abs 4 KO: "Das Konkursgericht hat dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1999

TE OGH 1999/12/22 8Ob163/99z

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Entscheidung | OGH | 22.12.1999

RS OGH 1999/12/22 8Ob163/99z, 3Ob32/04h, 2Ob88/09v

Norm: KO §5 Abs4MRG §42 Abs4MRG §42 Abs6
Rechtssatz: Mietrechte an den MRG unterfallenden Wohnungen sind nicht schlechthin der Exekution entzogen, sondern nur insoweit, als sie unentbehrliche Wohnräume betreffen. Es handelt sich somit um eine Exekutionsbeschränkung (siehe § 42 Abs 6 MRG), die denknotwendigerweise einen Gerichtsbeschluss über ihren Umfang voraussetzt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1999

RS OGH 1999/12/22 8Ob163/99z, 2Ob88/09v

Norm: KO §5 Abs4MRG §42 Abs4
Rechtssatz: Auch dem MRG unterfallende Bestandrechte werden mit Konkurseröffnung Massebestandteil und scheiden daraus erst nach Beschlussfassung gemäß § 5 Abs 4 KO aus. Entscheidungstexte 8 Ob 163/99z Entscheidungstext OGH 22.12.1999 8 Ob 163/99z Veröff: SZ 72/212 2 Ob 88/09v Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1999

TE OGH 1999/3/9 5Ob63/99x

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Entscheidung | OGH | 09.03.1999

TE OGH 1955/2/9 7Ob58/55

Am 28. November 1937 vermietete die Eigentümerin des Hauses Wien I., S.-Gasse 15, dem Gastwirt Johann R. Parterre- und Souterrainräume zum Betriebe eines Gast- und Kaffeehauses. Im Punkt 8 des Vertrages wird ausdrücklich festgelegt, daß der Mieter berechtigt ist, seinen Geschäftsbetrieb - also das Unternehmen - zu verkaufen oder zu verpachten und dem Käufer oder Pächter das Bestandobjekt zu überlassen, wozu allerdings die Zustimmung der Hausverwaltung als erforderlich vereinbart wurde... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.02.1955

RS OGH 1955/2/9 7Ob58/55, 5Ob115/61, 5Ob223/63, 8Ob367/64, 5Ob341/65 (5Ob351/65), 1Ob148/75, 5Ob63/9

Norm: KO §1MG §1 Abs1 A3MG §42 Abs4MRG §42 Abs4
Rechtssatz: Auch mietengeschützte Bestandrechte fallen in die Konkursmasse. Nur insoweit sind die Mietrechte kein Bestandteil der Masse, als es sich um für den Gemeinschuldner als Mieter und für die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen unentbehrliche Wohnräume handelt. Als unentbehrliche Wohnräume kommen aber nur solche in Betracht, die im Zeitpunkte der Eröffnung des Konku... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.02.1955

RS OGH 1951/1/17 1Ob735/50, 3Ob211/58, 5Ob223/63, 8Ob367/64, 5Ob341/65 (5Ob351/65), 8Ob163/99z, 8Ob1

Norm: KO §1MRG §42 Abs4
Rechtssatz: Das Bestandrecht an der Wohnung des Gemeinschuldners fällt in die Konkursmasse. Entscheidungstexte 1 Ob 735/50 Entscheidungstext OGH 17.01.1951 1 Ob 735/50 Veröff: SZ 24/17 = EvBl 1951/111 S 169 = ImmZ 1951,253 3 Ob 211/58 Entscheidungstext OGH 20.05.1958 3 Ob 211/58 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.1951

Entscheidungen 1-23 von 23

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