RS OGH 2009/9/3 8Ob163/99z, 2Ob88/09v

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Veröffentlicht am 22.12.1999
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Norm

KO §5 Abs4
MRG §42 Abs4
  1. MRG § 42 heute
  2. MRG § 42 gültig ab 01.01.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985

Rechtssatz

Auch dem MRG unterfallende Bestandrechte werden mit Konkurseröffnung Massebestandteil und scheiden daraus erst nach Beschlussfassung gemäß § 5 Abs 4 KO aus.Auch dem MRG unterfallende Bestandrechte werden mit Konkurseröffnung Massebestandteil und scheiden daraus erst nach Beschlussfassung gemäß Paragraph 5, Absatz 4, KO aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112849

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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