Begründung: Dietmar K***** kaufte die gegenständliche Liegenschaft mit dem am 19. 7. 2000 abhandlungsbehördlich genehmigten Kaufvertrag vom 15. 12. 1998. Die Rechtfertigung des grundbücherlich vorgemerkten Eigentums von Dietmar K***** erfolgte am 8. 8. 2001. Die Beklagten schlossen mit der damaligen Hauseigentümerin Maria R***** am 22. 12. 1995 den gegenständlichen Mietvertrag hinsichtlich der Wohnung top Nr 2 ab. Entgegen des Textes des Mietvertrages besteht der tatsächlich vereinbarte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 LMRG idF 3.WÄG §1 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich immer nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalles beantworten. Entscheidungstexte 5 Ob 77/01m Entscheidungstext OGH 27.03.2001 5 Ob 77/01m 7 Ob 3/11h Entscheidung... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §1 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ein Indiz für die Vermietung im Rahmen eines Beherbergungsunternehmens liegt im Einschluss der Betriebskosten in das Entgelt. Das ist für sich allein zwar nicht besonders aussagekräftig, kann jedoch in einem Grenzfall den Ausschlag geben. In die Beurteilung, ob Räume im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens vermietet werden, fließt immer auch die Verkehrsauffassung ein, weshalb sich der ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ist der Dienstvertrag zwischen Vermieter und Mieter lediglich Motiv für den Abschluss des Mietvertrages (und wurde ein solcher niemals abgeschlossen), liegt eine Ausnahmeregelung im Sinne des § 1 Abs 2 Z 2 MRG nicht vor. Entscheidungstexte 3 Ob 95/98m Entscheidungstext OGH 28.10.1999 3 Ob 95/98m ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ist der Dienstvertrag zwischen Vermieter und Mieter lediglich Motiv für den Abschluss des Mietvertrages (und wurde ein solcher niemals abgeschlossen), liegt eine Ausnahmeregelung im Sinne des § 1 Abs 2 Z 2 MRG nicht vor. Entscheidungstexte 3 Ob 95/98m Entscheidungstext OGH 28.10.1999 3 Ob 95/98m ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs2 Z5 idF BGBl I 2001/161 MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Für die Ausnahmeschädlichkeit zusätzlicher Räume in einem nach § 1 Abs 4 Z 2 MRG privilegierten Zweifamilienhaus kommt es auf deren selbständige Vermietbarkeit an. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur für Räume zu machen, die - obwohl sie abgesondert vermietbar wären - üblicherweise zu einem Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus gehören (wie etwa Abstellräume, Garagen etc) od... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs2 Z5 idF BGBl I 2001/161 MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Für die Annahme, es liege trotz einer vorhandenen dritten Wohnung ein Zweifamilienhaus im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG vor, ist erforderlich, dass diese dritte Wohnung im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nicht nur vorübergehend, sondern definitiv unvermietbar ist. Entscheidungstexte 5 Ob 259/99w Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Vermietung von Bestandobjekten im Betrieb eines Beherbergungsunternehmens im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 MRG ist nur dann anzunehmen, wenn der Vermieter dem Mieter die für ein Beherbergungsunternehmen typischen Leistungen erbringt und über eine Gewerbeberechtigung gemäß § 142 Abs 1 Z 1 GewO 1994 verfügt. Entscheidungstexte 1 Ob 157/98i Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Vermietung von Bestandobjekten im Betrieb eines Beherbergungsunternehmens im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 MRG ist nur dann anzunehmen, wenn der Vermieter dem Mieter die für ein Beherbergungsunternehmen typischen Leistungen erbringt und über eine Gewerbeberechtigung gemäß § 142 Abs 1 Z 1 GewO 1994 verfügt. Entscheidungstexte 1 Ob 157/98i Entscheidungstext ... mehr lesen...