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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum bisherigen Verfahrensgang: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte die Befreiung von der verbleibenden Zeit seines Grundwehrdienstes. Er sei am 06.05.2022 wegen der schweren Krankheit seiner Mutter und einem Mitarbeitermangel im familiären Betrieb frühzeitig abgerüstet und habe sich die Situation nicht verbessert. ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Mit beschwerdegegenständlichen Bescheid wurde der XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) betreffende Einberufungsbefehl dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführer nunmehr mit Wirkung vom 04.03.2023 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von sechs Monaten einrechenbarer Dienstzeit einberufen wurde. Es wurde festgest... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das behördliche Verfahren: 1.1. Am 24.02.2023 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl für den Einrückungstermin 05.06.2023 bei(m) Wach-, Sicherungs- und Ausbildungskompanie/Überwachungsgeschwader rechtswirksam zugestellt. Dieser wurde mit Bescheid des Militärkommandos Steiermark vom 27.03.2023, GZ: P1726200/6-MilKdo ST/Kdo/ErgAbt/ 2023 (1) auf den Einberufung... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der BF wurde mit 12.11.2019 für tauglich befunden, erhielt dann einen Einberufungsbefehl vom 03.02.2021 für den 02.08.2021. Er stellte am 25.06.2021 einen Aufschubantrag, weil seine Lehrabschlussprüfung verschoben worden ist und beantragte darin einen Einrückungstermin in den Wintermonaten. Von Amtswegen wurde mit Bescheid vom 01.07.2021 der Einberufungsbefehl abgeändert auf einen neue... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Einberufungsbefehl vom 01.08.2023 (Datum der Zustellung) wurde der Beschwerdeführer (in Folge: BF) zur Ableistung eines Wehrdienstes (Milizübung von 16.10.-21.10.2023) einberufen. 2. In dem beim Militärkommando OBERÖSTERREICH Ergänzungsabteilung (im Folgenden: belangten Behörde) eingebrachten Antrag auf Befreiung vom 18.08.2023, führte der BF aus, dass es ihm aufgrund des Beginns... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit und Wehrpflicht des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) wurde erstmals am 23.08.2018 festgestellt. Der BF ist kroatisch – österreichischer Doppelstaatsbürger. Die österr. Staatsbürgerschaft besitzt er seit Geburt. Die kroatische Staatsbürgerschaft seit 2020 (VHS 3). 2. Am 14.08.2020 stellte der BF, der zu diesem Zeitpunkt beim FC XXXX GmbH, XXXX (2. Fußball-Bundes... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 06.12.2021 ersuchte der Beschwerdeführer um Befreiung von der Ableistung des Grundwehrdienstes, da er den Hof seiner Eltern übernommen habe. Seine Mutter sei nicht mehr am Hof tätig und sein Vater habe Probleme mit dem Kreuz und den Knien. Sein Großvater sei 88 Jahre alt und müsse der Beschwerdeführer ihm manchmal helfen. 2. Mit beschwerdegegenständ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Gfr. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) hat in der Zeit von 06.05.2013 bis 05.11.2013 seinen Grundwehrdienst geleistet und wurde nach einer am 17.08.2021 abgegebenen freiwilligen Meldung für den Zeitraum 20.09.2021 bis 29.12.2021 zum Funktionsdienst einberufen. Der entsprechende Einberufungsbefehl wurde dem Beschwerdeführer am 17.09.2021 zugestellt und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) wurde mit Beschluss vom 14.07.2017 für tauglich befunden. 2. Am 27.08.2020 wurde dem BF ein Einberufungsbefehl für den Einrückungstermin 11.01.2021 rechtswirksam zu gestellt. 3. Mit Antrag vom 29.09.2020 ersuchte der BF um Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes und brachte dazu im Wesentlichen Folgendes vor: Er habe mit Pachtvertrag vom 01.01.2019 den Hof XXXX , Betrieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das behördliche Verfahren: 1.1. Der Beschwerdeführer leistete einen Ausbildungsdienst in der Dauer von sieben Monaten und wurde darüber hinaus zur Leistung von Milizübungen in der Gesamtdauer von 30 Tagen verpflichtet. 1.2. Mit Bescheid des Militärkommandos Oberösterreich vom 21.03.2019, GZ: P1111585-23-MilKdo OÖ/Kdo/ErgAbt/2019, wurde der Beschwerdeführer von der Verpflichtung zur Leistung der damaligen Milizübung vom 06... mehr lesen...