Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit und Wehrpflicht des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) wurde erstmals am 25.01.2012 festgestellt. 2. Mit Einberufungsbefehl vom 19.07.2018 (zugestellt am 23.07.2018) wurde der BF zur Leistung des Wehrdienstes mit 01.04.2019 einberufen, nachdem zuvor erlassene Einberufungsbefehle mehrfach - aufgrund der Schulausbildung und des Universitätsstudiums des BF - abgeändert und die Einberufung aufgeschoben worden war. 3. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 13.11.2018 beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes nach § 26 Abs. 1 Z 2 Wehrgesetz 2001 (WG 2001). Begründend führte er zusammengefasst aus, dass sein Arbeitgeber ihm schriftlich mitgeteilt habe, aufgrund des hohen Arbeitsanfalls keinen Urlaub bzw. Abwesenheit von Dezember 2018 bis März 2019 zu genehmigen. Auch gab er an, er besitz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 19.10.2017 beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes nach § 26 Abs. 1 Z 2 Wehrgesetz 2001 (WG 2001). Begründend führte er zusammengefasst aus, dass er seit Jänner 2017 die Geschäftsleitung im Unternehmen seines Vaters übernommen habe. Die gesamte Koordination, Führung der Mitarbeiter (mehr als 33 Personen) bis hin zum Bestellwesen li... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 19.10.2017 beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes nach § 26 Abs. 1 Z 2 Wehrgesetz 2001 (WG 2001). Begründend führte er zusammengefasst aus, dass er seit Jänner 2017 die Geschäftsleitung im Unternehmen seines Vaters übernommen habe. Die gesamte Koordination, Führung der Mitarbeiter (mehr als 33 Personen) bis hin zum Bestellwesen li... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 12.05.2018 beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Verpflichtung zur Ableistung des Milizdienstes. Begründend brachte er vor, dass auf Grund seines Konventionswechsels zu den Zeugen Jehovas er sich sehr genau mit der Bibel beschäftigt und sich dadurch seine Einstellung zu Waffen und zu Krieg maßgeblich geändert habe. Dem Antrag angeschlossen war eine Bestätigung Zeugen Jehovas i... mehr lesen...