Norm: WGG §23 Abs2 WGG §28 Abs3 WGG §39 Abs3 WGG Art. 1 § 23 heute WGG Art. 1 § 23 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2015 WGG Art. 1 § 23 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 WGG... mehr lesen...
Gründe: Beim Landesgericht Steyr wurden seit 19. April 2007 wegen diverser im Sprengel dieses Gerichtshofes begangener Diebstähle gerichtliche Vorerhebungen gegen unbekannte Täter wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahles nach §§ 127, 130 erster Fall StGB geführt. Durch Überwachung der Telekommunikation konnten Johann D***** und Rüdiger S***** als tatverdächtig ausgeforscht werden. Deren anschließende Observierung ergab (weitere) Verdachtsmomente für im Sprengel des La... mehr lesen...
Begründung: Mit letztwilliger Verfügung des Erblassers vom 18. 12. 1997 setzte dieser die Witwe Sigrid H***** zur Alleinerbin seines Vermögens ein; seine Töchter Sylvia R***** und Susanne H***** aus erster Ehe - die nunmehrigen Revisionsrekurswerberinnen - setzte er hingegen auf den Pflichtteil unter Einrechnung sämtlicher Vorempfänge sowie eines in seinem Testament ausgesetzten Legats (ON 3). Gemäß einer im Testament weiters verfügten fideikommissarischen Substitution fielen zwe... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat von der Antragsgegnerin mit Anwartschaftsvertrag vom 22. 4. 1992 und sodann mit Kauf und Wohnungseigentumsvertrag vom 13. 7./16. 8. 1994 176/1938 Anteile der Liegenschaft EZ 248 Grundbuch ***** gekauft, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an der Wohnung top 8 im Haus ***** in ***** verbunden ist. Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, hat die aus 12 Eigentumswohnungen bestehende Wohnanlage errichtet. In Punkt III des Anwartscha... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im hier zu beurteilenden Zeitraum eine gemeinnützige Bauvereinigung. Als solche hat sie im eigenen Namen auf der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus den Grundstücken 837/42 und 837/43, die aus 50 Wohneinheiten bestehende Wohnungseigentumsanlage “E*****" errichtet und den Antragstellern sowie weiteren jetzigen Mit- und Wohnungseigentümern der Liegenschaft auf Basis eines Nutzwertgutachtens vom 5. 8. 1994 verkauft. Die den Antragstellern zukommende... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei betreibt einen Möbelhandel mit der Hauptniederlassung in Wels. In Völs hat sie eine Zweigniederlassung. Sie betreibt dort auf einer von der klagenden Partei "in Bestand genommenen" Grundfläche einen "Möbelix"-Fachmarkt. Das Gebäude und die sonstigen baulichen Anlagen wurden von der beklagten Partei errichtet. Mit Bescheid vom 6. 4. 2000 wurde ihr die behördliche Benützungsbewilligung erteilt. Die klagende Partei begehrt den Zuspruch von 43.603,70 EUR... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, eine gemeinnützige Bauvereinigung, hat in ***** eine aus 11 Objekten bestehende Reihenhausanlage errichtet und davon das Haus Nr. 4 am 30. 11. 1995 um einen voraussichtlichen Preis von S 3,391.269,-- an Mag. Edda H***** und Mag. Michael W***** verkauft. Der Kaufpreis wurde vereinbarungsgemäß nach den Bestimmungen des WGG gebildet und umfasste die anteiligen Grund-, Aufschließungs- und Baukosten. Zu letzteren heißt es in Punkt III. (1) des Vertrages: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin räumte mit Firmenkreditvertrag vom 7.9.1994 einem Holzbauunternehmen einen bis zum Betrag von S 300.000,-- ausnützbaren Kontokorrentkredit mit einer Laufzeit bis 6.9.1999 ein. Neben anderen Sicherheiten übernahmen die beiden Beklagten gemäß Punkt 6.4. des Kreditvertrages gegenüber der Klägerin "die wechselmäßig unterlegte Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB". Die Beklagten unterfertigten dazu am 7.9.1994 die im Anschluß an den Kreditve... mehr lesen...
Norm: BWG §38 Abs2 Z5KWG 1979 §23 Abs2 Z3 BWG § 38 heute BWG § 38 gültig von 01.01.2026 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2025 BWG § 38 gültig von 01.01.2026 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2025 BWG § 38 gülti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte stand mit mehreren Banken, unter anderem auch mit der klagenden Partei, in Geschäftsverbindung. Am 3.5.1990 eröffnete er bei der klagenden Partei das Konto Nr. 0*****/00 und das dazugehörige Septokonto/01. Der Beklagte nahm durch seine Unterschrift die Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen samt Ergänzungen, die ihm auch ausgehändigt wurden, sowie die Abholung von Kontopost zur Kenntnis. Er unterfertigte auch eine am Kontof... mehr lesen...
Gründe: Zum AZ 3 Z 9/96 des Bezirksgerichtes Hall wurden gegen Theresia H***** Vorerhebungen wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 (Abs 1) StGB eingeleitet, weil sie verdächtig ist, im Verfahren 9 Cg 114/94m des Landesgerichtes Innsbruck durch die Behauptung, ihr Sohn Wilhelm H***** habe seit 1974 monatlich 500 S an Josef E***** bezahlt, wobei dieser Betrag von ihrem Sohn (jeweils) zunächst mittels Dauerauftrags auf ihr Konto überwiesen, von ih... mehr lesen...
Norm: ARHG §51 BWG §38 Abs2 Z1KWG §23 Abs2 Z1 ARHG § 51 heute ARHG § 51 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2007 ARHG § 51 gültig von 01.07.1980 bis 31.12.2007 BWG § 38 heute ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §98 KWG 1979 §23 Abs2 Z2 AußStrG § 98 heute AußStrG § 98 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bestimmte Spareinlage in den Nachlass fällt, kann das Abhandlungsgericht Auskünfte auch von Banken einholen. Eine solche Anfrage ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 9. Jänner 1991 verstorbene Aloisia C***** war Inhaberin eines bei der beklagten Bank unter der Nr ***** geführten Girokontos, von dem auf Grund eines Dauerauftrages der Verstorbenen noch am 10. Jänner 1991 eine Abbuchung von 12.046 S erfolgt. Mit Schreiben vom 11.Februar 1991 teilte die beklagte Partei dem Gerichtskommissär im Abhandlungsverfahren mit, daß sich am Todestag auf dem Girokonto der Verstorbenen ein Guthaben von 14.267,23 S befunden habe, da... mehr lesen...
Norm: ARHG §2 BWG §38 KWG 1979 §23 Abs2 Z1RHStrÜbk Art2 litb ARHG Art. 7 § 2 heute ARHG Art. 7 § 2 gültig ab 01.01.1993 BWG § 38 heute BWG § 38 gültig von 01.01.2026 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bauspargeschäft wird in Österreich von vier Bausparkassen betrieben, nämlich der Beklagten, der Bausparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot gemeinnützige registrierte GenmbH (im folgenden kurz "Bausparkasse Wüstenrot"), der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft mbH und der S-Bausparkasse der Österreichischen Sparkassen. Jede dieser vier Bausparkassen arbeitet mit bestimmten Kreditunternehmungen (Banken), mit denen sie in vertraglichen Beziehungen steht,... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte lebte mit P***** S***** in Lebensgemeinschaft. Dieser stand mit der klagenden Bank in Geschäftsverbindung, die ihm einen wiederholt ausnutzbaren Rahmenkredit von S 300.000 einräumte, der über das Konto 10631737 abgewickelt wurde und mittels eines von P***** S***** akzeptierten Blankowechsels besichert war. Die Beklagte verpflichtete sich mit diesem Blankowechsel als Wechselbürgin für den Akzeptanten. Zur Wiederausnützung des Kredites bedurfte es nicht ihre... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat im Verfahren die Verjährung eines Großteils der geltend gemachten Forderungen eingewendet. Ein Teil dieser Forderungen ist Gegenstand einer nach Beginn der mündlichen Streitverhandlung mittels Schriftsatzes erfolgten Klagsausdehnung. Wesentlich für die Entscheidung der Rechtssache ist die Lösung der Frage, ob bei Klagsausdehnung mittels Schriftsatzes die Verjährung jener Forderung, um die die Ausdehnung erfolgt, bereits mit dem Einlangen des Schriftsatzes... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §29JGG 1988 §33 Abs1KWG 1979 nF §23 Abs2 Z1SGG §20SGG §25 Abs2 lita StGB §65 Abs1 Z1 StPO §51 StGB § 65 heute StGB § 65 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987 StPO § 51 heute StPO § 51 g... mehr lesen...
Norm: KWG 1979 nF §23 Abs2 Z1
Rechtssatz: Auch nach der Änderung des § 23 Abs 2 Z 1 KWG durch die KWGNov 1986 BGBl 1986/325 genügt im gerichtlichen Strafverfahren für die Aufhebung des Bankgeheimnisses, daß gerichtliche Vorerhebungen geführt werden. Auch nach der Änderung des Paragraph 23, Absatz 2, Ziffer eins, KWG durch die KWGNov 1986 BGBl 1986/325 genügt im gerichtlichen Strafverfahren für die Aufhebung des Bankgeheimnisses, daß ge... mehr lesen...
Gründe: Beim Landesgericht Salzburg sind zum AZ 24 Vr 1312/87 gerichtliche Vorerhebungen gegen den am 17.Oktober 1943 geborenen Werner E*** wegen des Verdachtes des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB (im Zusammenhang mit der Schadenmeldung an ein Versicherungsunternehmen betreffend den Brand vom 11.März 1987 im Saunaraum seines Einfamilienhauses) anhängig; in deren Verlauf wurde der Verdächtige am 23.Juli 1987 gemäß § 38 Abs. 3 StPO ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Odo B*** des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Odo B*** des Verbrechens des schweren Diebstahls nach Paragraphen 127, Absatz eins, 128, Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 1.Oktober 1985 in Lackenbach fremde bewegliche Sachen in einem 100.000 S übersteigenden Wert, nämlich einen Bargeldbetrag von 150.000 S, Verfügungsberechtigten de... mehr lesen...
Norm: KWG 1979 §23 Abs2 Z3
Rechtssatz:
Je nach dem Umfang ihrer Vertretungsbefugnis können auch rechtsgeschäftliche, organschaftliche oder gesetzliche Vertreter im Namen des Bankkunden der Offenbarung des Geheimnisses zustimmen; eine bloße Zeichnungsbefugnis über ein Konto ist einer derart umfänglichen Ermächtigung allerdings nicht gleichzuhalten.
Entscheidungstexte 11 Os 171/86... mehr lesen...
Norm: KWG 1979 §23 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ergibt sich in einem konkreten, gegen einen bestimmten Verdächtigen (Beschuldigten, Angeklagten) eingeleiteten Strafverfahren ein aus dem Tatverdacht hervorleuchtender sachlicher Zusammenhang mit einer bestimmten Bankverbindung, so erfaßt die Durchbrechung des Bankgeheimnisses jedenfalls auch das Konto eines persönlich in das Strafverfahren (noch) nicht involvierten Bankkunden, über das der (bisher... mehr lesen...
Norm: JN §93 UWG §23 Abs2 ZPO §11 Z2 C JN § 93 heute JN § 93 gültig ab 01.07.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 UWG § 23 heute UWG § 23 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 ... mehr lesen...