Norm
JGG 1988 §29Rechtssatz
Unter "Einleitung des Strafverfahrens" ist keineswegs ausschließlich die Begründung des Prozessrechtsverhältnisses, sondern (durchwegs) schon die Vornahme von gerichtlichen Vorerhebungen zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0066077Im RIS seit
18.01.1989Zuletzt aktualisiert am
07.12.2023