Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat als gemeinnützige Wohnbaugesellschaft eine nach den Bestimmungen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1968 geförderte Wohnanlage in***** errichtet. Das Haus ***** war im Spätherbst 1992 bezugsfertig, aufgrund von Mietverträgen vom 3. 11. und 9. 11. 1992 bezogen damals die Mieter Franz F***** und Karl Heinz S***** in diesem Haus Wohnungen. Mit Franz F***** war ein monatlicher Mietzins von S 5.390,70 vereinbart, mit Karl Heinz S***** ein Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang. Zur Vorgeschichte kann auf die mehrmals veröffentlichte Entscheidung 5 Ob 288/99k verwiesen werden. Demnach blieb zu klären, wie hoch die von der beklagten Partei in der Errichtungsphase der verfahrensgegenständlichen Reihenhausanlage einbehaltenen Skonti sind und ob der von den Käufern des Hauses Nr. 4 verlangte Gesamtpreis den am Kostendeckungsprinzip orientierten Preisbildungsvorschriften des WGG 1979 w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 31. 7. 1993 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 26. 2. 1998, GZ 31 C 94/97a-13, gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden, wobei gemäß § 61 Abs 3 EheG das Alleinverschulden des Beklagten an der Zerrüttung der Ehe festgestellt wurde. Die am 31. 7. 1993 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 26. 2. 1998, GZ 3... mehr lesen...
Norm: JWG §21 stmkJWG §28 JWG § 21 gültig von 01.07.1999 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 JWG § 21 gültig von 01.07.1989 bis 30.06.1999
Rechtssatz:
Mit der Leistung des § 21 JWG in Verbindung mit § 28 stmkJWG sollen Sachaufwand für das Pflegekind und die Erziehungslei... mehr lesen...
Norm: JWG §21 stmkJWG §28 JWG § 21 gültig von 01.07.1999 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 JWG § 21 gültig von 01.07.1989 bis 30.06.1999
Rechtssatz:
Bei der Ermittlung der Eigeneinkünfte eines Unterhaltsberechtigten ist das von ihm bezogene Pflegeelterngeld im Ausmaß e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Bestimmungen des WGG, WEG und der Entg RV in den hier anzuwendenden Fassungen zutreffend auf den vorliegenden Einzelfall angewendet und die hier zu beurteilenden Verträge ohne Rechtsirrtum ausgelegt. Eine über den Anlaßfall hinausgehende Bedeutung als "Musterprozeß" für die übrigen Wohnungseigentümer der von der beklagten Partei als gemeinnütziger Baugesellschaft errichteten Wohnanlage ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war Wohnungseigentumsorganisator der zunächst mit 36 Wohnungen geplanten, letztlich mit 38 Wohnungen (samt Abstellplätzen) auf der Liegenschaft EZ ***** errichteten Wohnungseigentumsanlage "A*****" in A*****. 3347/10.000 Anteile dieser Liegenschaft, verbunden mit Wohnungseigentum an W 22, haben die Beklagten von der klagenden Partei gekauft und die ihnen im Sommer 1987 übergebene Wohnung im Dezember 1987 bezogen. Der Erwerb stützt sich ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, eine gemeinnützige Bauvereinigung, hat als Wohnungseigentumsorganisator (Generalunternehmer) unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel der Wohnbauförderung die aus 29 Wohnhäusern bestehende Reihenhaussiedlung in K*****, A*****weg, errichtet und die zur
Begründung: von Wohnungseigentum notwendigen Mindestanteile an die beklagten Parteien sowie eine nicht am Verfahren beteiligte Person verkauft. Die diesbezüglichen Anwartschaftsverträge enthalten über ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist eine gemeinnützige Baugenossenschaft. Sie hat in F***** die Wohnanlage "B*****" erstellt, die ab Juli 1987 den Antragsgegnern zur Nutzung überlassen wurde. Die diesbezüglichen Nutzungsverträge sehen die Einhebung einer Rücklage iS des § 14 Abs 1 Z 8 WGG nicht vor; dennoch wird den Nutzungsberechtigten seit 1988 eine Rücklage von 2 % der in § 14 Abs 1 Z 1 bis 5 WGG genannten Beträge vorgeschrieben. Da sich ein Teil der Antragsgegner weigert, die... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §14 Abs1WGG 1979 §21
Rechtssatz:
Von § 14 WGG abweichende Vereinbarungen sind unwirksam, soweit sie zu Lasten des Mieters oder des Nutzungsberechtigten gehen, sie binden jedoch die Bauvereinigung, soweit sie die Nutzungsberechtigten begünstigen. Eine solche Begünstigung liegt darin, daß die mit den Antragsgegnern abgeschlossenen Nutzungsverträge keine Rücklagen vorsehen. Von Paragraph 14, WGG abweichende Vereinbarungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ 81 KG Meidling, auf der die beklagte gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H. in den Jahren 1976 bis 1979 die Wohnungseigentumsanlage 1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße 7-9, errichtet hat. Die Klägerin dringt mit der am 18.Oktober 1985 erhobenen Klage auf Legung einer detaillierten Abrechnung der Grund-, Bau- und Finanzierungskosten, die sämtliche Einnahmen und Ausgaben im einzelnen unter Anga... mehr lesen...
Norm: JWG §21 JWG §26 JWG §34 JWG § 21 gültig von 01.07.1999 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 JWG § 21 gültig von 01.07.1989 bis 30.06.1999 JWG § 26 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 ... mehr lesen...
Begründung: Nachdem der Minderjährige bereits im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe bei Pflegeeltern untergebracht worden war, ordnete das Erstgericht mit Beschluß vom 10. November 1987 die gerichtliche Erziehungshilfe durch Unterbringung des Kindes bei den bisherigen Pflegeeltern in Rechberg an und gewährte den Eltern des durch deren nachfolgende Eheschließung legitimierten Kindes ein Besuchsrecht. Mit Beschluß vom 25. November 1988 dehnte das Erstgericht das bisher einger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Elfriede S*** war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 456 KG Simmering mit dem Haus Simmeringer Hauptstraße 84/Gottschalkgasse 1, einem abbruchreifen bereits geräumten Altgebäude. Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 6./30. August 1973 (Beilage 5) verkaufte Elfriede S*** diese Liegenschaft an die beklagte Partei, wobei der vereinbarte Kaufpreis von S 940.000 nicht bar bezahlt, sondern anläßlich der Rückübertragung von Liegenschaftsanteilen an die Verkäuferi... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §15WGG 1979 §17WGG 1979 §21
Rechtssatz:
Aus der zum Nachteil des Vertragspartners der gemeinnützigen Bauvereinigung vertraglich nicht abdingbaren Pflicht, bei der Berechnung des Preises der Eigentumswohnung nach bestimmten Richtlinien vorzugehen, folgt die gleichfalls vertraglich weder zur Gänze noch zum Teil - auch nicht durch Vereinbarung eines nicht abrechenbaren Fixbetrages oder durch die Vereinbarung, daß die vom a... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1 JWG §21 JWG §26 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 JWG § 21 gültig von 01.07.1999 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 JWG § 21 gültig von 01.07.1989 bis 30.06.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 5.4.1972 geborene Manuela A ist ein eheliches Kinder des Wilhelm und der Hedwig A. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien von 28.2.1974 geschieden (ON 30). Mit Beschluß vom 4.10.1973 (ON 10) wurde hinsichtlich des Kindes die gerichtliche Erziehungshilfe angeordnet und die am 13.6.1973 erfolgte Heimunterbringung pflegschaftsbehördlich genehmigt. Mit Beschluß vom 28.10.1974 (ON 29) wurde im Rahmen der gerichtlichen Erziehungshilfe di... mehr lesen...
Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 27. 5. 1980 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei auf Grund der einstweiligen Verfügung vom 25. 3. 1980 zur Erwirkung der Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Tabasco", insbesondere in Form der Etablissementbezeichnung "Tabasco im Fordhof" für ein Kaffeerestaurant, die Exekution gemäß § 355 EO bewilligt. Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 27. 5. 1980 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Parte... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §20WGG 1979 §21WGG 1979 §39 Abs8
Rechtssatz:
§ 39 Abs 8 WGG nimmt weder § 20 noch den § 21 von der rückwirkenden Anwendung auf Verträge über Baulichkeiten aus, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erstmals bezogen wurden. Damit wurden aber dem § 20 WGG zum Nachteil des Vertragspartners der Genossenschaft widerstreitende Vereinbarungen auch in bereits bestehenden Verträgen für rechtsunwirksam erkannt. Paragraph 39, Ab... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIV UWG §21 EO § 355 heute EO § 355 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 355 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 355 gültig von 01.10.2000 bis 29.02.200... mehr lesen...
In der beim Landesgericht S zu 11 Cg 598/75 anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (in den weiteren Ausführungen abgekürzt als "Schutzverband" bezeichnet) gegen die beklagten Parteien 1. U und 2. Dr. Georg G als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der L Gesellschaft m. b. H. wurde am 3. Dezember 1975 zur Sicherung des Anspruches der klagenden (und gefährdeten) Partei auf Unterlassung wettbewerbsfremder Ankündigungen und Geschäft... mehr lesen...
Norm: UWG §21 UWG § 21 heute UWG § 21 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 21 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 21 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Norm: UWG §21 UWG § 21 heute UWG § 21 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 21 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 21 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 b1 JWG §21 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 JWG § 21 gültig von 01.07.1999 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 JWG § 21 gültig von 01.07.1989 bis 30.06.1999 ... mehr lesen...