Norm
EO §355 XIVRechtssatz
Das in § 21 Abs 1 UWG erwähnte Gebot kann nur im Rahmen eines gegen den Titelschuldner geführten Exekution nach § 355 EO erlassen werden. Es setzt daher einen Exekutionsantrag gegen den Titelschuldner nach § 355 EO voraus.Das in Paragraph 21, Absatz eins, UWG erwähnte Gebot kann nur im Rahmen eines gegen den Titelschuldner geführten Exekution nach Paragraph 355, EO erlassen werden. Es setzt daher einen Exekutionsantrag gegen den Titelschuldner nach Paragraph 355, EO voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0004559Dokumentnummer
JJR_19760629_OGH0002_0030OB00071_7600000_001