Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; fortan auch: „belangte Behörde“) stellte mit Bescheid vom XXXX , fest, dass die XXXX (fortan: die Beschwerdeführerin) durch folgende Formulierungen im Rahmen der im Fernsehprogramm XXXX ab ca. jeweils XXXX ausgestrahlten Sendung XXXX mangels ausreichenden Sachsubstrats und aufgrund grob verzerrender Aussagen § 41 Abs. 1 AMD-G verletzt habe: 1. Die K... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.02.2021, KOA 2.300/21-020, stellte die KommAustria fest, dass die nunmehrige Revisionswerberin in näher bezeichneter Weise im Rahmen der im Fernsehprogramm „ XXXX “ ausgestrahlten bzw. wiederholten sowie im Rahmen des Mediendienstes auf Abruf „ XXXX “ bereitgestellten Sendung „ XXXX “ die Bestimmung des § 30 Abs. 2 AMD-G idF BGBl. I Nr. 86/2015 verletzt habe (Spruchpunkt 1.). 1. Mit... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 23.07.2021, KOA 3.500/21-049, stellte die KommAustria fest, dass der nunmehrige Revisionswerber am 31.07.2020 im Fernsehprogramm XXXX in näher bezeichneter Weise ua. einzelne Bestimmungen über die Produktplatzierung gemäß § 16 XXXX verletzt habe (Spruchpunkte 1.a. und 1.b.). Unter einem erkannte die KommAustria gemäß § 62 Abs. 3 AMD-G auf Veröffentlichung dieser Entscheidung unter n... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Zuge der nach § 2 Abs. 1 Z 7 KommAustria-Gesetz (KOG), der Kommunikationsbehörde Austria („belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), durch private Rundfunkveranstalter wurde die Beschwerdeführerin von der belangten Behörde mit Schreiben vom 27.09.2019 aufgefordert, binnen drei Werktagen Aufzeichn... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.03.2021, KOA1.965/21-016, stellte die KommAustria fest, dass die nunmehrige Revisionswerberin „als Anbieterin des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf XXXX im Rahmen der Sendungen XXXX in näher bezeichneter Weise die Regelungen des AMD-G über Produktplatzierungen verletzt hat (Spruchpunkt 1.). Unter einem erkannte die KommAustria gemäß § 62 Abs. 3 AMD-G auf Veröffentlichung di... mehr lesen...
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Begründung: 1. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit Schreiben vom 11.3.2022 leitete die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen XXXX gemäß §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G ein Rechtsverletzungsverfahren wegen Verletzung der Aktualisierungspflicht gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 AMD-G für das Jahr 2021 ein und räumte ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme ein. 1. Mit Schreiben vom 11.3.2022 leitete die KommAustria (im Folgenden: belangte B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Zuge der nach § 2 Abs. 1 Z 7 KommAustria-Gesetz (KOG), der Kommunikationsbehörde Austria („belangte Behörde“ auch „KommAustria“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), durch private Rundfunkveranstalter wurde die XXXX („BF“) von der belangten Behörde mit Schreiben vom 30.06.2020 aufgefordert, binnen drei Werktagen Au... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; fortan auch: „belangte Behörde“) stellte mit Bescheid vom XXXX , fest, dass die XXXX (fortan: die Beschwerdeführerin) durch folgende Formulierungen im Rahmen der im Fernsehprogramm „ XXXX “ ab ca. jeweils XXXX Uhr ausgestrahlten Sendung „ XXXX “ mangels ausreichenden Sachsubstrats und aufgrund grob verzerrender Aussagen § 41 Ab... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 15.03.2021, KOA1.965/21-016, zugestellt am 17.03.2021, sprach die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) aus: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 15.03.2021, KOA1.965/21-016, zugestellt am 17.03.2021, sprach die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber römisch 40 (im Folgenden... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Zuge der nach § 2 Abs. 1 Z 7 KommAustria-Gesetz (KOG), der Kommunikationsbehörde Austria („belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), durch private Rundfunkveranstalter wurde die Beschwerdeführerin von der belangten Behörde mit Schreiben vom 27.09.2019 aufgefordert, binnen drei Werktagen Aufzeichn... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Zuge der nach § 2 Abs. 1 Z 7 KommAustria-Gesetz (KOG), , der Kommunikationsbehörde Austria („belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), durch private Rundfunkveranstalter wurde die im Spruchkopf genannte weitere Verfahrenspartei (wVP) von der belangten Behörde mit Schreiben vom 27.09.2019 aufgefor... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Rahmen der gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG iVm § 61 AMD-G der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: „belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), erlangte die belangte Behörde davon Kenntnis, dass im Fernsehprogramm „ XXXX “ der XXXX GmbH (in Folge: Beschwerdeführerin) am 19.04.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid spricht die Kommunikationsbehörde Austria - "KommAustria" (im Folgenden belangte Behörde) über Folgendes ab: "1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 60, § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, fest, dass die XXXX als Anbieterin des a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die Beschwerdeführerin gemäß "§§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBI. L Nr. 84/2001 idF BGBI. l Nr. 86/2015, [...] die Bestimmung des § 29 Abs. 1 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie der KommAustria binnen der gesetzten Frist keine vollständigen Aufzeichnungen des von ihr am XXXX von 06:00 bis 08:00 Uhr verbreiteten Fernsehprogr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.05.2015, Zl. XXXX , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (belangte Behörde) im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über Rundfunkveranstalter wie folgt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.05.2015, Zl. römisch 40 , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (belangte Behörde) im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über Rundfunkveranstalter wie folgt: "1. Gemäß §§ 24, ... mehr lesen...