Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid spricht die Kommunikationsbehörde Austria - "KommAustria" (im Folgenden belangte Behörde) über Folgendes ab: "1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 60, § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, fest, dass die XXXX als Anbieterin des a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die Beschwerdeführerin gemäß "§§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBI. L Nr. 84/2001 idF BGBI. l Nr. 86/2015, [...] die Bestimmung des § 29 Abs. 1 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie der KommAustria binnen der gesetzten Frist keine vollständigen Aufzeichnungen des von ihr am XXXX von 06:00 bis 08:00 Uhr verbreiteten Fernsehprogr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.05.2015, Zl. XXXX , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (belangte Behörde) im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über Rundfunkveranstalter wie folgt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.05.2015, Zl. römisch 40 , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (belangte Behörde) im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über Rundfunkveranstalter wie folgt: "1. Gemäß §§ 24, ... mehr lesen...