Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitZivildienstG §76a Abs1 VfGG §86 VfGG §88 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zul... mehr lesen...
Begründung: I.1. Der am 29. April 1981 zum Wehrdienst tauglich befundene Beschwerdeführer wurde mit dem ihm am 28. Jänner 1997 zugestellten Einberufungsbefehl des Militärkommandos Niederösterreich (erstmals) zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde nach Art144 B-VG. römisch eins.1. Der am 29. April 1981 zum Wehrdienst tauglich befundene Beschwerdeführer wurde mit dem ihm am 28. Jänner 1997 zugestellten Einberuf... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Gegenstandslosigkeit VfGG §19 Abs3 Z3 ZPO §50 Abs2 VfGG §86 VfGG §88 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheid der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (im folgenden: RFK) wurde der Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung von Belangsendezeit gemäß §5 Abs1 iVm. §8 Abs1 Z11 des Rundfunkgesetzes, BGBl. 379/1984 (im folgenden: RFG), durch das Kuratorium des Österreichischen Rundfunks keine Folge gegeben. römisch eins.1. Mit Bescheid der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (im folgenden: RFK) wurde der Beschwerde gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (im folgenden: RFK) wurde das Begehren des Umweltdachverbandes ÖGNU auf Beibehaltung des ihm ursprünglich zugeteilten bzw. auf Zuteilung eines höheren Ausmaßes an Belangsendezeit im Hinblick auf die zwischenzeitig erfolgte Erweiterung des Kreises von Belangsendezeitberechtigten bzw. auf die "Neuverteilung der Belangsendezeiten für Interessenverbände" gemäß §5 Abs1 des Rundfunkgesetzes, BGBl. 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheid der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (im folgenden: RFK) wurde der Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung von Belangsendezeit gemäß §5 Abs1 iVm. §8 Abs1 Z11 des Rundfunkgesetzes, BGBl. 379/1984 (im folgenden: RFG), durch das Kuratorium des Österreichischen Rundfunks keine Folge gegeben. römisch eins.1. Mit Bescheid der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (im folgenden: RFK) wurde der Beschwerde gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheid der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (im folgenden: RFK) wurde der Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung von Belangsendezeit gemäß §5 Abs1 iVm. §8 Abs1 Z11 des Rundfunkgesetzes, BGBl. 379/1984 (im folgenden: RFG), durch das Kuratorium des Österreichischen Rundfunks keine Folge gegeben. römisch eins.1. Mit Bescheid der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (im folgenden: RFK) wurde der Beschwerde gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheiden der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (im folgenden: RFK) wurde den Beschwerden gegen die Abweisung von Anträgen auf Zuerkennung von Belangsendezeit gemäß §5 Abs1 iVm. §8 Abs1 Z11 des Rundfunkgesetzes, BGBl. 379/1984 (im folgenden: RFG), durch das Kuratorium des Österreichischen Rundfunks keine Folge gegeben. römisch eins.1. Mit Bescheiden der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (im folgenden: RFK) wurde den Beschwerden g... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art140 Abs7 zweiter Satz VfGG §88 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales wird auf Antrag der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg gemäß §11 ArbeiterkammerG die Zugehörigkeit des Beschwerdeführers als Bediensteten des Landeswasserbauamtes in Bregenz zur Arbeiterkammer festgestellt. Das in der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung (im Bereich der Gruppe VII: Bauwesen und Raumplanung) als nachgeordnete Dienststelle bezeichnete Lande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft, ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen, ist gemäß §11a des Kollektivvertrages für Angestellte der Elektrizitätsversorgungsunternehmungen Österreichs verpflichtet, nach einer ununterbrochenen Dauer des Dienstverhältnisses von 25, 35 und 40 Jahren ein bzw. zwei bzw. drei Monatsgehälter als Jubiläumsgeld auszuzahlen. Gem. §198 HGB iVm ArtX Abs1 Rechnungslegungsgesetz (RLG) hat die Beschwerdeführerin hiefür eine Ju... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall VfGG §88 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1992 §10 Abs2 Z1 lita VfGG §88 VfGG § 88 heute VfGG § 88 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 88 gültig von 01.07.1976 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 311/1976 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Der Beschwerdeführer, ein rumänischer Staatsangehöriger, hielt sich am 14. August 1992 gegen 9.00 Uhr mit mehreren Personen in Traiskirchen in der Nähe der Schwechatbrücke auf. Um sich der (fremdenpolizeilichen und paßrechtlichen) Kontrolle durch näherkommende Gendarmeriebeamte zu entziehen, flüchteten der Beschwerdeführer und die übrigen Personen in den naheliegenden, dicht bewachsenen Auwald; ihnen folgten 10 Gendarmeriebeamte. Im Zuge der Nacheile durch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 14. September 1995, Z BHDO II 4151-0010/1995, wurde der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Berufungskommission der Stadt Hohenems betreffend Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Teilung der Grundstücke Nr. 650, 651/1, 657 und 658, KG Hohenems, gemäß §34 Vorarlberger Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 15/1973 idF Nr. 27/1993 (RPG), keine Folge gegeben. römisch eins.1. Mit Bescheid ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/01 Sicherheitsrecht
Norm: EMRK Art2 EMRK Art3 WaffGG §2WaffGG §7Gendarmeriedienstinstruktion §72 VfGG §88 EMRK Art. 2 heute EMRK Art. 2 gültig ab 01.05.2004 EMRK Art. 3 heute ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs6 B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallFlächenwidmungsplan der Stadt Hohenems vom 10.08.78Vlbg RaumplanungsG §22Vlbg RaumplanungsG §34 VfGG §88 B-VG Art. 139 heute B-VG Art. 139 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer machte in seinem Antrag auf Durchführung des Jahresausgleiches für das Kalenderjahr 1993 unter anderem die für seine Ehefrau und seine drei Kinder aufgewendeten Arzt- und Heilbehelfskosten in Höhe von S 22.360,-- sowie Unterhaltsleistungen in Höhe von S 320.502,-- als außergewöhnliche Belastungen geltend: Als Alleinverdiener habe er für den Unterhalt von vier Familienmitgliedern zu sorgen. Der geltend gemachte Betrag an Unterhaltslei... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall VfGG §88 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer machte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1996 unter anderem Unterhaltsleistungen an seine Ehefrau und seine sechs Kinder in der Höhe von S 449.329,-- als Sonderausgaben geltend. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer machte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1996 unter anderem Unterhaltsleistungen an seine Ehefrau und seine sechs Kinder in der Höhe von S 449.329,-- als Sonderausgaben geltend. 2. Mit dem n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer machte in seinen Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Kalenderjahre 1995 und 1996 unter anderem die für seine Ehefrau sowie für seine drei Kinder geleisteten Unterhaltszahlungen in jeweils näher bezeichneter Höhe als außergewöhnliche Belastungen geltend. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer machte in seinen Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Kalenderjahre 1995 und 1996 unter a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Die Beschwerde wendet sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich, mit dem das Begehren des Beschwerdeführers, die im Jahre 1995 geleisteten Alimente (Naturalunterhalt) für seine Ehefrau und seine fünf Kinder in Höhe von S 437.400,-- als außergewöhnliche Belastung nach §34 EStG 1988 anzuerkennen, abgewiesen wurde. Sie rügt die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gleichheit vo... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich wies mit Bescheid vom 2. Mai 1996 die Berufung der beschwerdeführenden Gesellschaft gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1994 des Finanzamtes Wels ab. Gegen diesen Berufungsbescheid wendet sich die vorliegende auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. b) Mit Schriftsatz vom 11. September 1997 gab die beschwerdeführende Gesellschaft unter Hinweis auf §86 VerfGG bekannt, daß das Finanzamt We... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Die Beschwerde wendet sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, mit dem das Begehren der Beschwerdeführerin, die Lebenshaltungskosten für ihre Tochter in Höhe von 36 % ihres Nettoeinkommens als außerordentliche Belastung von dem im Jahre 1994 zu versteuernden Einkommen in Abzug zu bringen, abgewiesen wurde. Sie rügt die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer bezog im Jahre 1994 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. In seinem Haushalt leben die in seinem Betrieb angestellte Ehefrau und zwei Kinder. In seiner Berufung gegen den für das Jahr 1994 (erklärungsgemäß) erlassenen Einkommensteuerbescheid begehrte er der Sache nach die Berücksichtigung seiner Unterhaltspflichten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer bezog im Jahre 1994 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. In seinem Haushalt leb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Die Beschwerde wendet sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Salzburg, soweit mit diesem das Begehren des Beschwerdeführers, den Gesamtmehraufwand für die auswärtige Berufsausbildung der Kinder in Höhe von S 199.656,-- als außergewöhnlich Belastung im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer 1995 zu berücksichtigen, abgewiesen wurde. (Im übrigen, also hinsichtlich jenes Teiles des Bescheides, mit dem die Berufung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer - er bezog in den Jahren 1995 und 1996 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie sonstige Einkünfte - machte sowohl in seiner Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 1995 als auch in jener für das Jahr 1996 die für seine geschiedene Ehefrau sowie seine zwei Kinder (eines davon nicht haushaltszugehörig) und seine (zwar berufstätige, aber wesentlich weniger als der Beschwerdeführer verdienende) Ehefrau geleisteten Unterhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer machte in seinen Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Kalenderjahre 1994, 1995 und 1996 unter anderem die für seine Ehefrau sowie für seine drei Kinder geleisteten Unterhaltszahlungen in jeweils näher bezeichneter Höhe als außergewöhnliche Belastungen geltend. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer machte in seinen Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Kalenderjahre 1994, 1995 und ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 7. Dezember 1995 auf Gewährung einer Jubiläumszuwendung aus Anlaß seiner Ruhestandsversetzung abgewiesen. Während der Anhängigkeit des Beschwerdeverfahrens wurde der maßgeblichen Bestimmung des §113a Gehaltsgesetz 1956 mit Bundesgesetz vom 30. Juni 1997, BGBl. I Nr. 61, folgender Absatz 5 angefügt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 7. Dezember 1995 a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer bezog in den Jahren 1994, 1995 und 1996 Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1994, 1995 und 1996 beantragte er die Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen vier Kindern und seiner Ehefrau. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer bezog in den Jahren 1994, 1995 und 1996 Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1994,... mehr lesen...