Norm: oö LVBG §4 Abs4VBG §4 Abs4
Rechtssatz: Befristete Dienstverträge sollen nur in den im Gesetz umschriebenen Fällen zulässig sein. Absicht des Gesetzgebers ist es, die Umgehung der Bestimmungen, die den sozialen Schutz des Vertragsbediensteten bei Dienstverhältnissen auf unbestimmte Zeit gewährleisten, zu verhindern. Die enge Umschreibung der Zulässigkeit von wiederholten befristeten Dienstverhältnissen soll sicherstellen, daß grundsätzlich... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs4VBG §38 Abs3
Rechtssatz: Hat die Vertragsbedienstete auch nur teilweise eine Tätigkeit verrichtet, die nicht als Vertretung im Sinne des § 38 Abs 3 VBG 1948 zu qualifizieren ist, so ist der wiederholte Abschluß befristeter Dienstverträge nicht zulässig. Im Fall einer "gemischten" Verwendung, kann diese Teilverwendung dem Ausnahmetatbestand nicht gesondert unterstellt werden (idS auch 9 Ob A 171/93; 9 Ob A 250/93). Dies kommt na... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs4VBG §38 Abs3
Rechtssatz: Das hier normierte Verbot von Kettendienstverträgen steht einer extensiven Interpretation von Ausnahmebestimmungen entgegen. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 171/93 Entscheidungstext OGH 23.06.1993 9 ObA 171/93 9 ObA 250/93 Entscheidungstext OGH 22.09.1993 9 ObA 250/93 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der die für die Anstellung als Lehrer erforderlichen Prüfungen nicht abgelegt hat, wurde mit Sondervertrag gemäß § 36 VBG 1948 vom 29.11.1976 von der beklagten Partei, Dienststelle Landesschulrat für Steiermark, ab 13.9.1976 als Vertragslehrer im Entlohnungsschema I L Entlohnungsgruppe 12 b 1 aufgenommen. Das Dienstverhältnis wurde bis zur Meldung eines voll geprüften Bewerbers, längstens bis zum 31.8.1977, befristet. Als Sonderbestimmung wurde in de... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs4VBG §38 Abs3
Rechtssatz: War vor Inkrafttreten der 39.Gehaltsgesetznovelle die Anwendbarkeit des § 4 Abs 4 VBG 1948 rechtswirksam ausgeschlossen, ist auch nach Inkrafttreten der 39.Gehaltsgesetznovelle der wiederholte Abschluß von befristeten Dienstverhältnissen zulässig, wenn die Voraussetzungen des Art 10 Abs 1 der N erfüllt sind. Entscheidungstexte 9 ObA 252/91 Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Rechtliche Beurteilung Den von der Revision vermißten Feststellungen kommt für die rechtliche Beurteilung keine entscheidende Bedeutung zu. Nach herrschender Ansicht (Adamovich-Funk, Österreichisches Verfassungsrecht3, 255; Walter-Mayr, Grundriß des Österreichischen Bundesverfassungsrechtes6 Rz ... mehr lesen...
Norm: AMFG §19 Abs1 litbVBG §4 Abs4
Rechtssatz: Durch einen Einsatz bei einer Bundesdienststelle im Rahmen eines AMFG - Trainings wird eine Dienstvertrag nicht begründet. Auch bei einer wiederholten Verlängerung der praktischen Berufsvorbereitung findet § 4 Abs 4 VBG keine Anwendung (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 69/91 Entscheidungstext OGH 24.04.1991 9 ObA 69/91 Verö... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs4VBG §38 Abs3VBG §39 Abs2
Rechtssatz: Die Regelung des § 38 Abs 3 und § 39 Abs 2 VBG bezieht sich nur auf vertretungsweise oder zur vorübergehenden Verwendung aufgenommene Vertragslehrer, nicht aber auch auf solche, mit denen sonst ein Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen wurde. Für letztere gilt die Bestimmung des § 4 Abs 4 VBG 1948. Entscheidungstexte 9 ObA 141/... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 4 VBG 1948 ist auch die einmalige Verlängerung für die Dauer einer von vorneherein bestimmten zeitlich begrenzten Arbeit zulässig, sofern die betreffende Arbeit nicht mehr als drei Monate in Anspruch nimmt. Entscheidungstexte 4 Ob 14/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob 14/76 4 Ob 100/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVBG §4 Abs4
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 4 Abs 4 VBG stellt einen gesetzlichen Ausschluß von sonst an sich zulässigen Kettenverträgen dar. Entscheidungstexte 4 Ob 19/69 Entscheidungstext OGH 22.04.1969 4 Ob 19/69 Veröff: SozM ID,736 = EvBl 1969/377 S 576 = ZAS 1970/19 S 13 (mit Anmerkung von Erd) = Arb 8611 8 Ob... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs4
Rechtssatz: Ein an die Lehrzeit beim Bund anschließendes Vertragsbedienstetendienstverhältnis auf bestimmte Zeit ist ein erstmalig dem Vertragsbedienstetengesetz unterliegendes Dienstverhältnis, auf welches die Bestimmung des § 4 Abs 4 VBG noch keine Anwendung findet. Entscheidungstexte 4 Ob 72/64 Entscheidungstext OGH 28.07.1964 4 Ob 72/64 Veröff: Arb 7971 ... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs4VBG §38VBG §39
Rechtssatz: Grundsätzliche Ausführungen über die Anstellung eines Vertragslehrers auf bestimmte und auf unbestimmte Zeit. Entscheidungstexte 4 Ob 119/61 Entscheidungstext OGH 26.09.1961 4 Ob 119/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0081720 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs4
Rechtssatz: Aneinanderreihung einjähriger Dienstverträge wegen leichterer Lösbarkeit bildet einen unzulässigen Kettenvertrag, der als ein einheitlicher Dienstvertrag anzusehen ist, der nach dem § 4 Abs 4 VBG 1948 als auf unbestimmte Zeit eingegangen gilt. Entscheidungstexte 4 Obk 10/56 Entscheidungstext OGH 14.02.1956 4 Obk 10/56 Veröff: SozM ID,109 ... mehr lesen...