Norm
VBG §4 Abs4Rechtssatz
Ein an die Lehrzeit beim Bund anschließendes Vertragsbedienstetendienstverhältnis auf bestimmte Zeit ist ein erstmalig dem Vertragsbedienstetengesetz unterliegendes Dienstverhältnis, auf welches die Bestimmung des § 4 Abs 4 VBG noch keine Anwendung findet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0081717Dokumentnummer
JJR_19640728_OGH0002_0040OB00072_6400000_002