Begründung: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Beschluss vom 31.3.2006 (ON 2) hat das Erstgericht der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von € 2.403,61 s.A. wider die verpflichtete Partei die Forderungsexekution gemäß § 294 a EO sowie die Fahrnisexekution (Exekutionsvollzug mit Beteiligung) antragsgemäß bewilligt. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Beschluss vom 31.3.2006 (ON 2) hat das Erstgericht der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihr... mehr lesen...
Norm: EO §74 EO §141 Abs3RAT TP 3A EO § 74 heute EO § 74 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 74 gültig von 19.11.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 EO § 74 gültig von 01.01.2004 bis 18.... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 19.7.2004 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von EUR 88.989,73 samt Zinsen und Kosten die Zwangsversteigerung der Liegenschaften EZl *****, Grundbuch *****, bewilligt. Gleichzeitig wurde die Schätzung der Liegenschaft angeordnet und Ing. ***** S***** zum Sachverständigen bestellt. Die Schätzung, zu welcher auch die Vertreter der betreibenden Partei geladen wurden, fand am 10. Mai 2006 statt.... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei obsiegte mit ihrer Hypothekarklage gegen den Verpflichteten, der mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 23. Mai 2005, GZ 10 Cg 95/02i-68, zur Zahlung von 73.000 EUR sA verpflichtet wurde. Der erstinstanzliche Exekutionstitel lautet insgesamt wie folgt: „1.) Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei bei sonstigem Zwang binnen 14 Tagen den Betrag von 73.000 EUR samt 4 % Zinsen ab 6. Mai 2002 zu bezahlen sowie Prozesskosten in der ... mehr lesen...
Dem Rekurs, dessen Kosten der Rekurswerber selbst zu tragen hat, wird nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs ist gemäß §§ 528 Abs 2 ZPO, 78 EO jedenfalls Der Revisionsrekurs ist gemäß Paragraphen 528, Absatz 2, ZPO, 78 EO jedenfalls unzulässig. Begründung: Im gegenständlichen mit Beschluss des Erstgerichtes vom 3. 2. 2005 bewilligten Zwangsversteigerungsverfahren wurde ***** zum Sachverständigen bestellt und die Schätzung der Liegenschaft für 30. 5. 2005 angeordnet, wobei von de... mehr lesen...
Norm: EO §74 RATG TP7RATG TP9 EO § 74 heute EO § 74 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 74 gültig von 19.11.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 EO § 74 gültig von 01.01.2004 bis 18.11.200... mehr lesen...
Kopf: Das Landesgericht Ried im Innkreis hat als Rekursgericht durch Dr. Johannes Payrhuber als Vorsitzenden sowie Dr. Roman Bergsmann und Dr. Walter Koller in der Exekutionssache der betreibenden Partei P***** AG, Beatrixgasse 27, 1031 Wien, vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei A***** K*****, mittlerweile vertreten durch die Masseverwalterin Mag. Speer, Rechtsanwältin in Mattighofen, wegen € 133.042,91 s.A., infolge Rekurses der... mehr lesen...
Im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahren fand am 31. 1. 2006 die Schätzung der im Eigentum des Verpflichteten befindlichen Liegenschaft ***** mit dem darauf befindlichen Einfamilienhaus ***** statt. Daran nahm für die Erstbetreibende deren Vertreter Rechtsanwalt Dr. Hans Böck teil. Mit Kostenbestimmungsantrag vom 7. 2. 2006 samt beigelegtem Kostenverzeichnis wurden für diese Intervention Kosten in Höhe von € 2.087,64, nämlich für vier halbe Stunden € 1.110,-- samt 50 % Einh... mehr lesen...
Norm: EO §74 RATG TP7 EO § 74 heute EO § 74 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 74 gültig von 19.11.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 EO § 74 gültig von 01.01.2004 bis 18.11.2004 ... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Zwangsversteigerungsverfahren fand am 21.2.2006 die Schätzung der 117/168-stel Anteile des Verpflichteten an der Liegenschaft *****, B-LNr. 3, verbunden mit Wohnungseigentum an Top 2 (Erd- und Dachgeschoss) statt. Dabei ließ sich die betreibende Partei von einem Rechtsanwalt vertreten, der in der Folge mit dem am 23.2.2006 beim Erstgericht eingelangten Kostenbestimmungsantrag für die Intervention einen Kostenbetrag von € 567,34 begehrte. Mit dem angefoc... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist gemeinsam mit seiner (nun geschiedenen) Ehegattin Eigentümer von gemäß § 13 WEG 2002 verbundenen Anteilen an einem Liegenschaftsanteil, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist. Zur Hereinbringung der titelmäßigen Geldforderung von 57.742,76 EUR samt Zinsen und Kosten beantragte die Betreibende die Forderungsexekution gemäß § 294 EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung von Forderungen des Verpflichteten gegenüber vier im Exekutionsantrag b... mehr lesen...
Norm: EO §74 EO §14 EO §294a EO § 74 heute EO § 74 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 74 gültig von 19.11.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 EO § 74 gültig von 01.01.2004 bis 18.11.2... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 28.10.2005 vor dem Erstgericht zu 3 E 3632/05i eingebrachten Exekutionsantrag beantragte die betreibende Partei, ihr aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehls des Erstgerichtes vom 31.08.2005, AZ 2 C 1474/05y, gegen die verpflichtete Partei die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Euro 68,09 zu bewilligen. Am 03.11.2005 wurde dieser Exekutionsantrag vom Erstgericht antragsgemäß bewilligt, wobei die Kosten für den Antrag mit Euro 75,30 bestimmt wurden. ... mehr lesen...
Norm: EO §74 EO § 74 heute EO § 74 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 74 gültig von 19.11.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 EO § 74 gültig von 01.01.2004 bis 18.11.2004 zul... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestimmte das Erstgericht die Kosten der betreibenden Partei für ihren Exekutionsantrag vom 18.7.2005 mit EUR 142,22. Das Mehrbegehren von EUR 11,92 wies es ab. Zur
Begründung: führte das Erstgericht aus, dass für die ZMR lediglich Kosten von EUR 4,08 nachgewiesen worden seien, wobei auf die Entscheidung des LG Eisenstadt zu 13 R 239/04 a hingewiesen wurde. Gegen diesen Beschluss, soweit damit nicht weitere EUR 11,92 für die ZMR-Meldeanfr... mehr lesen...
Norm: EO §74 RATG §22 EO § 74 heute EO § 74 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 74 gültig von 19.11.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 EO § 74 gültig von 01.01.2004 bis 18.11.2004 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der lediglich im Kostenpunkt angefochtenen Exekutionsbewilligung vom 3.1.2006 (3 E 5683/05p-2) wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehles des BG Neusiedl am See vom 18.10.2005 zu 5 C 1163/05s zur Hereinbringung einer Forderung von EUR 462,76 s.A. die Fahrnis- und Gehaltsexekution bewilligt. Dieser Exekutionsbewilligung lag ein am 29.12.2005 eingebrachter Ex... mehr lesen...
Norm: EO §74 EO §253b RATG TP7 EO § 74 heute EO § 74 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 74 gültig von 19.11.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 EO § 74 gültig von 01.01.2004 bis 18.11.2... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen die verpflichtete Partei aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehles des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt vom 25.1.2002, AZ 7 C 74/02 a, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von EUR 2.348,-- s.A. die Fahrnis- und Forderungsexekution bewilligt. Seit Juni 2003 fanden laufend (erfolglose) Fahrnisexekutionsvollzüge bei der verpflichteten Partei statt. Zuletzt scheiterte eine Pfändung am 7.10.2005, weil die verpflichtete ... mehr lesen...
Norm: EO §74 EO §253b RATG TP7 EO § 74 heute EO § 74 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 74 gültig von 19.11.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 EO § 74 gültig von 01.01.2004 bis 18.11.2... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen die verpflichtete Partei aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehles des Bezirksgerichtes Oberpullendorf vom 19.11.2002, AZ 2 C 1842/02 x, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von Euro 8.654,85 s.A. die Fahrnis- und Forderungsexekution bewilligt. Seit März 2003 fanden laufend (erfolglose) Fahrnisexekutionsvollzüge bei der verpflichteten Partei statt. Zuletzt scheiterte eine Pfändung am 12.7.2005 mangels pfändbarer Gege... mehr lesen...
Norm: EO §253b EO §74 RAT TP7 EO § 253b heute EO § 253b gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 EO § 253b gültig von 01.09.2005 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005 EO § 74 heute ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 27.5.2003 bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden antragsgemäß die Fahrnisexekution zur Hereinbringung eines vollstreckbaren Anspruchs in Höhe von EUR 29.517,30 sA. Am 2.7.2003 und am 22.10.2003 fanden erfolglose Vollzugsversuche statt. Über Antrag des Betreibenden bewilligte das Erstgericht am 15.7.2005 den neuerlichen Vollzug der Fahrnisexekution, der am 29.7.2005 unter Beteiligung einer Vertreterin des Betreibenden stattfand. Im Protokoll wurde... mehr lesen...
Norm: EO §252f EO §74 EO § 252f gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 31/2003 EO § 252f gültig von 01.07.1996 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995 EO § 74 heute EO § 74 gül... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde mit Beschluss des Erstgerichtes vom 30.07.1997 (ON 2) gegen die verpflichteten Parteien zur Hereinbringung von ATS 136.688,97 (Euro 9.933,55) s.A. die Fahrnis- und Forderungsexekution bewilligt. Die bisher durchgeführten Exekutionsvollzüge verliefen ergebnislos. Mit dem beim Erstgericht am 10.06.2005 (ON 28) eingelangten Schriftsatz beantragte die betreibende Partei den neuerlichen Vollzug der Fahrnisexekution. Für den Fall der Erfolglos... mehr lesen...
Norm: EO §74, §208 EO § 74 heute EO § 74 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 74 gültig von 19.11.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 EO § 74 gültig von 01.01.2004 bis 18.11.2004 ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Mit Beschluss vom 18.10.2004 (ON 2) wurde der betreibenden Partei aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehls des Landesgerichtes Krems a.d. Donau vom 19.7.2004, 3 Cg 76/04w, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von € 21.383,98 s.A. 1. die Zwangsversteigerung durch Versteigerung der dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaftshälfte EZ ***** Grundbuch Burgerwiesen sowie weiters Fahrnisexekution und Drittschuldnerexekution gemäß § 294a EO bewilligt. I... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Verpflichteten wurde am 27. Jänner 2004 zu AZ 3 S 1/04z des Bezirksgerichts Scheibbs das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, der Masseverwalter trat dem anhängigen Versteigerungsverfahren gemäß § 119 Abs 4 KO bei. Der Verpflichtete verstarb am 4. April 2004. Über das Vermögen des Verpflichteten wurde am 27. Jänner 2004 zu AZ 3 S 1/04z des Bezirksgerichts Scheibbs das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, der Masseverwalter trat dem anhängig... mehr lesen...
Norm: EO §74 RATG TP7 EO § 74 heute EO § 74 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 74 gültig von 19.11.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 EO § 74 gültig von 01.01.2004 bis 18.11.2004 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestimmte das Erstgericht die Kosten der betreibenden Partei für die Intervention beim Vollzug am 23.11.2004 mit € 2.506,14; das Mehrbegehren von € 4.659,66 wies es ab. Zwar sei die Intervention wegen des behaupteten Fremdeigentums und der komplizierten Gewahrsamsverhältnisse unter der Anschrift U***** Nr. 112 (KG/GmbH/natürliche Person) nach TP 7 Abs 2 RATG zu honorieren. Allerdings hätte sich die betreibende Partei durch einen am Gerich... mehr lesen...