RS OGH 2006/4/5 3R112/06i, 3R120/06s, 3R200/06f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.2006
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Norm

EO §74
RATG TP7

Rechtssatz

Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Intervention des betreibenden Gläubigers bei einer Schätzung im Sinne des § 74 Abs 1

1. Satz EO als der zentralen Kostennorm erforderlich war. Erst wenn dies bejaht wird, stellt sich die Frage der Bemessung der Kosten nach TP 7/2 oder (ausnahmsweise) nach TP 7/1 RATG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LGKL729:2006:RKL0000012

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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