Norm: EO §74EO §292k Abs4
Rechtssatz: Dem betreibenden Gläubiger steht ein Kostenersatz für die Teilnahme an der Tagsatzung zur Parteieneinvernahme über seinen Zusammenrechnungsantrag dann nicht zu, wenn der Verpflichtete seinem Antrag zustimmt oder als zustimmend zu behandeln ist. Entscheidungstexte 46 R 478/99f Entscheidungstext LG für ZRS Wien 13.04.1999 46 R 478/99f ... mehr lesen...
Norm: EO §74GebAG §39EO §349 Abs2EO §275 Abs4 Z3
Rechtssatz: Der zur zwangsweisen Räumung vom Gerichtsvollzieher beigezogene Sachverständige (hier: Schätzmeister) handelt im Gerichtsauftrag. Seine Honorierung erfolgt nach §§ 24 ff GebAG. Vor gerichtlicher Bestimmung der Sachverständigengebühren sind diese, auch wenn der Betreibendenvertreter dem Sachverständigen bereits einen Teil gezahlt haben mag, der Partei noch nicht entstanden. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41EO §74
Rechtssatz: Werden im Exekutionsantrag Kosten nach dem Normalkostentarif begehrt, so steht dann überhaupt kein Kostenersatz zu, wenn es sich wegen der Art der Exekution (hier: Ersatzvornahme) um eine nicht von einem Normalkostentarif umfaßte Leistung Entscheidungstexte 13 R 256/98i Entscheidungstext LG Eisenstadt 15.09.1998 13 R 256/98i ... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §294a
Rechtssatz: Neuvollzugsanträge gemäß § 294a EO, die vor Ablauf einer angemessenen Frist von etwa sechs Monaten gestellt werden, sind nur dann erfolgsunabhängig zu honorieren, wenn die sonstigen Voraussetzungen (Bescheinigung, dass mit einem Erfolg des Exekutionsschrittes gerechnet werden durfte) erfüllt sind. Ansonsten ist ein Kostenvorbehalt zulässig. Anmerkung 0000039 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EO §74
Rechtssatz: Keine Verbesserung des Kostenverzeichnisses im Exekutionsantrag. Kosten stehen nicht zu, wenn für eine nicht im Normalkostentarif angeführte Leistung Normalkosten angesprochen werden. Entscheidungstexte 1 R 83/97t Entscheidungstext LG Steyr 02.02.1998 1 R 83/97t European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §78ZPO §41ZPO §50RAT §24
Rechtssatz: Werden Normalkosten bei einem Streitwert von über S 500.000,-- verzeichnet, so sind diese im festgesetzten Höchstmaß zuzuerkennen (wie WR 756). Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 4 R 343/05y. Diese ist nunmehr unter RW0000679 abrufbar. Entscheidungstexte 16 R 173/97x ... mehr lesen...
Norm: EO §74RATG §23 Abs1
Rechtssatz: Erhebungen im Firmenbuch (Grundbuch) fallen zwar nicht unter den Einheitssatz des § 23 RATG, jedoch ist die Entlohnung für einfache Firmenbuch/Grundbucherhebungen in der Entlohnung für die Verfassung des Gesuches enthalten. Entscheidungstexte 53 R 41/97d Entscheidungstext LG Salzburg 20.02.1997 53 R 41/97d ... mehr lesen...
Norm: EO §74KO §6KO §10
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung steht der Bestimmung davor aufgelaufener Interventionskosten als Kosten des Exekutionsverfahrens nicht entgegen. (Keine analoge Anwendung der §§ 6, 7 KO auf Exekutionsverfahren). Entscheidungstexte 53 R 37/97s Entscheidungstext LG Salzburg 20.02.1997 53 R 37/97s European... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §78EO §209 ffZPO §41 ff
Rechtssatz: Bei einem durch den Widerspruch einer Partei im Rahmen des Meistbotsverteilungsverfahrens ausgelösten Zwischenstreit, sind für die Kostenentscheidung nicht die Grundsätze des Jud 201, sondern die Vorschriften der ZPO (hier § 52 ZPO in Verbindung mit § 78 EO) maßgebend. Entscheidungstexte 3 Ob 2141/96s Entscheidungstext OGH 29.01.1997 3... mehr lesen...