Begründung: Der betreibenden Gläubigerin war zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen gegen den Verpflichteten ua (teilweise vom Antrag abweichend) die Exekution durch Pfändung der ihm als Stifter gegenüber einer bestimmten Privatstiftung zustehenden Gesamtrechte bewilligt worden, insbesondere des Rechts auf Auflösung der Stiftung und [des Rechts] auf Einziehung des Liquidations- bzw Auflösungserlöses. Die betreibende Partei hatte die Verwertung durch die Ermächtigung beantragt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete mit Beschluss vom 24. November 2009, GZ E 430/06a-185, die Übergabe der versteigerten Liegenschaft EZ ***** an den Ersteher sowie die Räumung der Liegenschaft an. Eine Gesellschaft mit dem Sitz in München, die Mietrechte an der Liegenschaft behauptete, brachte am 21. Dezember 2009 beim Bezirksgericht Peuerbach zu GZ C 491/09w die Exszindierungsklage ein und stellte den Antrag, die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher bzw die Räumun... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von behaupteten Verstößen der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte das Erstgericht über die verpflichtete Partei im Rahmen der vorliegenden Unterlassungsexekution auf Antrag der betreibenden Partei ua mit den mittlerweile in Rechtskraft erwachsenen Beschlüssen ON 89, 109, 113 und 128 Geldstrafe von 57.000 EUR, 59.000 EUR, 59.000 EUR und 60.000 EUR. Am 10. September 2008 beantragte sie - gestützt auf eine beim Erstgericht eingebrachte exekuti... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von behaupteten Verstößen der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte das Erstgericht über die verpflichtete Partei im Rahmen der vorliegenden Unterlassungsexekution auf Antrag der betreibenden Partei ua mit den Beschlüssen ON 12, 14, 35, 56 und 62 Geldstrafen, die im Instanzenzug jeweils herabgesetzt wurden. Rechtskräftig festgesetzt wurden diese Strafen (zufolge der Beschlüsse zu AZ 3 Ob 125/08s, 3 Ob 163/08d und 3 Ob 183/08w) demnach mit 40.... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete wurde strafgerichtlich verurteilt. Er ist aufgrund a) des rechtskräftigen Urteils des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 16. November 2007, AZ 10 Hv 210/05f, schuldig, der betreibenden Partei 180.000 EUR zu bezahlen, und b) aufgrund des Beschlusses desselben Strafgerichts vom 17. Dezember 2007 weitere 3.756,30 EUR. Der betreibenden Partei wurde aufgrund dieser Titel die Exekution gemäß §§ 331 ff EO durch Pfändung des Geschäftsanteils des Verpfli... mehr lesen...
Begründung: Am 13. Oktober 2005 hatte das Erstgericht der vormals betreibenden Partei, die am 1. Jänner 2006 verstarb, die zwangsweise Räumung einer Blockhütte bewilligt. Als Räumungstermin wurde letztlich der 26. April 2006 festgesetzt. Bereits am 28. März 2006 hatten die Verpflichteten eine Oppositionsklage iVm einem Antrag auf Aufschiebung der Exekution „bis zur Rechtskraft des Urteils über diese Klage" eingebracht. Sie behaupteten, die vormals betreibende Partei habe ihnen das B... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Das Gericht zweiter Instanz bestätigte u.a. die Vollstreckbarerklärung eines italienischen Mahnbescheids für Österreich und die Bewilligung der Hereinbringungsexekution auf Fahrnisse sowie durch Pfändung eines Gewerbes sowie der diesem zugrunde liegenden Konzession (Punkt I.1.). Außerdem wies es in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung einen Aufschiebungsantrag der verpflichteten Partei „bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Rekurses gegen die Exekutio... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Verfügung erlassenen Verbots der betreibenden Partei zu dessen Erwirkung gegen die verpflichtete Partei die Exekution nach § 355 EO bewilligt und über sie eine Geldstrafe verhängt. In der Folge hatte sie acht weitere Strafbeschlüsse erwirkt. Die verhängten Geldstrafen bewegen sich - fortlaufend erhöht - zwischen 100 und 500 EUR. Ihre Summe ergab 3.850 EUR. Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Ver... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führte zur Durchsetzung eines mit einer (nicht rechtskräftigen) einstweiligen Verfügung gegen die vier verpflichteten Parteien erlassenen Verbots gegen diese Exekution nach § 355 EO. Über die Erstverpflichtete wurden bis einschließlich ON 181 zahlreiche Geldstrafen bis zur Höhe von 15.000 EUR, über den Drittverpflichteten bis einschließlich ON 143 solche bis 10.000 EUR verhängt. Die betreibende Partei führte zur Durchsetzung eines mit einer (nicht... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien sind aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils verpflichtet, ab sofort in einem näher bezeichneten Einkaufszentrum im geschäftlichen Verkehr mit Letztverbrauchern den Einzelhandel bzw. die Überlassung von Verkehrsflächen zum Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere ..., auf einer größeren Verkehrsfläche als 400 m2 zu unterlassen. Mit rechtskräftigem Beschluss bewilligte das Erstgericht am 27. Dezember 2003 die E... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und nunmehrige Betreibende war angestelltes Vorstandsmitglied und zuletzt Vorstandsvorsitzender der beklagten und nun verpflichteten AG und erhielt mit nun rechtskräftigem (Zurückweisung der ao Revision mit Beschluss vom 4. März 2004, AZ 6 Ob 31/04h) Teilurteil des LG ZRS Graz vom 16. August 2003, GZ 20 Cg 120/02k-37, für eine "strategische Bonifikation" pro 1998-2000 180.034,83 EUR sA zugesprochen. Im fortgesetzten Verfahren wird über die nicht konnexe Gege... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 25. Juli 2003 bewilligte das Erstgericht dem Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren gegen die Verpflichtete die zwangsweise Räumung der ihm zugeschlagenen Liegenschaft (mit einem darauf errichteten Haus). Gegen diese Exekution erhob ein Sohn der Verpflichteten mit Klage vom 26. August 2003 Widerspruch mit der
Begründung: , diese habe ihm die Liegenschaft am 26. November 2000 auf unbestimmte Zeit vermietet. Mit der Klage verband er einen Aufschiebungs... mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 9. 10. 1997, A 4/97-11, wurde der Bund ua schuldig erkannt, der betreibenden Partei die historische Handschrift "Eusebius von Caesarea: Historia ecclesiastica" binnen 14 Tagen bei Exekution auszufolgen. Das Erstgericht bewilligte aufgrund dieses Erkenntnisses mit Beschluss vom 3. 3. 1998, bestätigt mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 24. 11. 1999, 3 Ob 322/98v, die Exekution auf Herausgabe dieser Handschrift,... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs1 A1
Rechtssatz: Der Umstand, dass die betreibende Gläubigerin im Ausland wohnhaft ist, begründet für sich allein keine konkrete Gefahr, dass sie den von ihr nach Österreich gebrachten, dem DMSG unterliegenden Gegenstand unter Verletzung eines gesetzlichen Verbotes wieder in das Ausland verbringen würde. Kann eine Sicherungsmaßnahme nach § 31 Abs 3 DMSG auch nach Ausfolgung an die betreibende Gläubigerin gesetzt werden, ist die ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei begehrte auf Grund eines Endurteils des Oberlandesgerichtes Frankfurt (Main) die Vollstreckbarerklärung und Bewilligung der Fahrnisexekution. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. Infolge Rekurses der betreibenden Partei änderte das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes dahin ab, dass das Urteil für vollstreckbar erklärt und der betreibenden Partei die Fahrnisexekution gegen die Verpflichteten bewilligt wurde. Recht... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs1EO §84a Abs2
Rechtssatz: Eine Verwertung der Fahrnisse vor Rechtskraft der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung kommt nicht in Betracht, weil das Exekutionsgericht nach § 84a Abs 2 EO bis dahin von Amts wegen mit dem Vollzug von Verwertungshandlungen innezuhalten hat. Entscheidungstexte 3 Ob 1/00v Entscheidungstext OGH 12.01.2000 3 Ob 1/00v... mehr lesen...
Begründung: Die Exszindierungsklägerin begründete ihr Exekutionsaufschiebungsinteresse (Exekutionsobjekt Spar- buch) mit der Behauptung, bei Fortsetzung der Exekution drohe ihr deshalb ein unwiederbringlicher Schaden bzw schwer zu ersetzender Vermögensnachteil, weil die betreibende Partei "im Ausland" - nämlich in der Bundesrepublik Deutschland - lebe und die "zurückzufordernden Zahlungen" infolge deren "schlechten Vermögenslage ... nur schwer" wiedererlangbar wären. Zur Beschei... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei, eine Versicherungsaktiengesellschaft, wurde mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 25.11.1992, 2 Ob 60/92, (zur ungeteilten Hand mit zwei weiteren Beklagten) verurteilt, der betreibenden Partei S 6.061,50 an monatlichem Verdienstentgang und S 52.500,-- an monatlichem Pflegekostenaufwand als Schadenersatzrenten zu bezahlen. Mit der Behauptung, die Verpflichtete habe mit der
Begründung: , die zur Verfügung stehende Pauschalversicherungssumme... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist mit einem Anteil von 50 % Gesellschafter der Josef S***** GmbH und mit einer Einlage von S 50.000,-- Kommanditist der N***** Gesellschaft mbH & Co KG. Mit Beschluß vom 27.9.1994 (in Form eines Bewilligungsvermerks mit dem Beisatz "Verwertung bleibt vorbehalten") bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei zur Hereinbringung von S 1 Mio sA die Exekution durch Pfändung und Verwertung der dem Verpflichteten gehörigen Geschäftsanteile an ... mehr lesen...
Norm: EO §35 GEO §44 Abs1 A1EO §331 CEO §332
Rechtssatz: Werden gegen einen Anspruch, aufgrund dessen eine Exekution auf Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt wird, Einwendungen nach § 35 EO erhoben, ist die Behauptung und Bescheinigung eines Vermögensnachteiles im Sinne des § 44 Abs 1 EO entbehrlich. Entscheidungstexte 3 Ob 106/9... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Klinger, Dr.Angst, Dr.Kellner und Dr.Graf als weitere Richter in der Rechtssache der betreibenden Partei Richard W*****, vertreten durch Dr.Ernst Fasan und andere, Rechtsanwälte in Neunkirchen, wider die verpflichtete Partei R.H***** KG, ***** vertreten durch Dr.Helwig Keber, Rechtsanwalt in Graz, wege... mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien bewilligte der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien gemäß § 371a EO zur Sicherstellung der Forderung von 3,500.000 S sA die Exekution durch Pfändung beweglicher körperlicher Sachen und der im § 296 EO angeführten Papiere und Einlagebücher sowie durch Pfändung von Forderungen der verpflichteten Parteien gegen drei Drittschuldner. Nach dem Eintritt der Rechtskraft des den Exekutionstitel bildenden Urteils bewilligte das Handelsgeric... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei, eine Gemeinde, fertigte gegen die verpflichtete Partei als Abgabenschuldnerin drei Rückstandsausweise über Forderungen an Kanalgebühren für die Jahre 1987 bis 1989 in der Höhe von 1,012.996,84 S, 1,915.702,43 S und 2,444.612,96 S aus. Zur Hereinbringung dieser Forderungen wurden ihr gegen die verpflichtete Partei mit drei gesonderten Exekutionsbewilligungen auf Grund jedes der Rückstandsausweise die Fahrnisexekution und überdies auf Grund aller Rü... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft in E***** hatte am 2.Oktober 1989 gegen ihre nun verpflichteten Eltern die Klage auf Räumung der Eigentumswohnung wegen titelloser Benützung erhoben. Die Eltern hatten eingewendet, sie hätten die Mittel zum Erwerb dieser Wohnung ihrer Tochter geschenkt, selbst als deutsche Staatsbürger die Wohnung nicht erwerben können, aber mit ihrer Tochter vereinbart, daß sie die Wohnung benützen und alle Kosten tragen. Di... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr gegen die verpflichtete Partei zur Hereinbringung von Verfahrenskosten in der Höhe von 954.582,15 S, 67.675,90 S und 40.834,65 S sA die Exekution durch Pfändung des Anspruchs der verpflichteten Partei als Kommanditistin einer bestimmten Kommanditgesellschaft "auf dasjenige, was ihr als Gewinnanteil und bei der Auseinandersetzung zukommt", zu bewilligen, und stellte zugleich einen Verwertungsantrag im wesentlichen mit dem Inhalt de... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs1 A1EO §333 Abs1HGB §135
Rechtssatz: Steht bei der Exekution auf das Auseinandersetzungsguthaben des Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft die (unwiderrufliche!) Kündigung der Gesellschaft bevor, so ist die Gefahr iSd §44 Abs 1 EO offenkundig. Entscheidungstexte 3 Ob 57/89 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 3 Ob 57/89 GesRZ 1989,228 = SZ 62/122 ... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete hat der betreibenden Partei auf Grund eines am 11. Oktober 1985 vor dem Erstgericht geschlossenen Vergleiches einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 32 % seines "jeweiligen monatlichen Nettoeinkommens" bis zum 10. eines jeden Monats im vorhinein zu bezahlen. Mit Beschluß vom 3.April 1987 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund eines am 25.Februar 1987 gestellten Antrags zur Hereinbringung der vollstreckbaren Unterhaltsforderung fü... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Innsbruck bewilligte der betreibenden Partei mit Beschluß vom 13. März 1986, 5 Nc 453/86-1, auf Grund zweier Urteile eines englischen Gerichtes zur Hereinbringung von insgesamt 486.130,73 Pfund ua die Exekution auf eine mindestens gleich hohe Geldforderung gegen eine österreichische Spedition. Im Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung beantragte der Verpflichtete auch die Aufschiebung dieser Exekution, durch deren Fortführung er einen unersätzlichen Sch... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs1 A1EO §83 Abs2
Rechtssatz: § 83 Abs 2 Satz 3 EO legt nur einen Aufschiebungsgrund fest, macht aber nicht ein Aufschiebungsinteresse iSd § 44 Abs 1 EO entbehrlich. Entscheidungstexte 3 Ob 122/86 Entscheidungstext OGH 28.01.1987 3 Ob 122/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0001700 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs1 A1
Rechtssatz: Die Gefahr der Uneinbringlichkeit der Rückersatzforderung und damit ein Aufschiebungsinteresse ist nicht schon deshalb anzunehmen, weil der Wohnsitz der betreibenden Partei im Ausland gelegen ist, wenn der betreffende Staat mit der Republik Österreich einen Vertrag über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen geschlossen hat und einem Österreicher effektiven Rechtsschutz gewäh... mehr lesen...