Norm
EO §44 Abs1 A1Rechtssatz
Steht bei der Exekution auf das Auseinandersetzungsguthaben des Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft die (unwiderrufliche!) Kündigung der Gesellschaft bevor, so ist die Gefahr iSd §44 Abs 1 EO offenkundig.Steht bei der Exekution auf das Auseinandersetzungsguthaben des Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft die (unwiderrufliche!) Kündigung der Gesellschaft bevor, so ist die Gefahr iSd §44 Absatz eins, EO offenkundig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0001644Dokumentnummer
JJR_19890628_OGH0002_0030OB00057_8900000_001