Norm: ABGB §91 C8 ABGB §94 EO §382 Z8 IIIF ABGB § 91 heute ABGB § 91 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 91 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975 ABGB... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIF EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIF EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien mit Urteil vom 17. Oktober 1944 aus dem Alleinverschulden des Ehegatten Hans D. geschieden. Mit der am 26. November 1948 eingebrachten Klage begehrte Maria D., ihrem geschiedenen Ehegatten die Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente von 400 S aufzutragen. Der im Zuge dieses Prozesses gestellte Antrag, dem Beklagten (Gegner der gefährdeten Partei) im Wege einer einstweiligen Verfügung die Auferlegung einer ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIF EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien mit Urteil vom 17. Oktober 1944 aus dem Alleinverschulden des Ehegatten Hans D. geschieden. Mit der am 26. November 1948 eingebrachten Klage begehrte Maria D., ihrem geschiedenen Ehegatten die Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente von 400 S aufzutragen. Der im Zuge dieses Prozesses gestellte Antrag, dem Beklagten (Gegner der gefährdeten Partei) im Wege einer einstweiligen Verfügung die Auferlegung einer ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIF EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.06.2021 ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat im Verlauf des vom Kläger gegen den Beklagten geführten Prozesses wegen Anerkennung der außerehelichen Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes dem Beklagten im Wege einer einstweiligen Verfügung aufgetragen, dem Kläger einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 130 S zu bezahlen. Infolge Rekurses des Beklagten hat das Rekursgericht diesen Beschluß abgeändert und den Antrag des Klägers auf Erlassung der einstweiligen Verfügung abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof... mehr lesen...
Norm: EO §373 EO §382 Z8 EO § 373 heute EO § 373 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 373 gültig von 01.05.1983 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 EO § 382 heute ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat im Verlauf des vom Kläger gegen den Beklagten geführten Prozesses wegen Anerkennung der außerehelichen Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes dem Beklagten im Wege einer einstweiligen Verfügung aufgetragen, dem Kläger einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 130 S zu bezahlen. Infolge Rekurses des Beklagten hat das Rekursgericht diesen Beschluß abgeändert und den Antrag des Klägers auf Erlassung der einstweiligen Verfügung abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof... mehr lesen...
Norm: EO §373 EO §382 Z8 EO § 373 heute EO § 373 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 373 gültig von 01.05.1983 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 EO § 382 heute ... mehr lesen...
Norm: EheG §72 EO §382 Z8 IIIB EheG § 72 heute EheG § 72 gültig ab 01.08.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2004 EheG § 72 gültig von 01.08.1938 bis 31.07.2004 EO § 382 heute ... mehr lesen...
Norm: EheG §72 EO §382 Z8 IIIB EheG § 72 heute EheG § 72 gültig ab 01.08.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2004 EheG § 72 gültig von 01.08.1938 bis 31.07.2004 EO § 382 heute ... mehr lesen...
Der Kläger hat wegen schwerer Eheverfehlungen der Beklagten das Begehren auf Ehescheidung aus dem alleinigen Verschulden der Frau gestellt. Die Beklagte hat das Vorbringen des Klägers bestritten, selbst ein ehewidriges Verhalten des Mannes zu einer Frau namens E. M. behauptet, aber weder eine Widerklage erhoben, noch einen Mitverschuldensantrag gestellt. Wohl aber begehrte sie die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes in der Weise, daß ihrem Mann für die Dauer des Ehescheidungs... mehr lesen...
Der Kläger hat wegen schwerer Eheverfehlungen der Beklagten das Begehren auf Ehescheidung aus dem alleinigen Verschulden der Frau gestellt. Die Beklagte hat das Vorbringen des Klägers bestritten, selbst ein ehewidriges Verhalten des Mannes zu einer Frau namens E. M. behauptet, aber weder eine Widerklage erhoben, noch einen Mitverschuldensantrag gestellt. Wohl aber begehrte sie die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes in der Weise, daß ihrem Mann für die Dauer des Ehescheidungs... mehr lesen...
Norm: EheG §115 Abs3 EO §382 Z8 IIIF EheG § 115 heute EheG § 115 gültig ab 01.08.1938 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 ... mehr lesen...
Die zwischen R. E. und M. E. am 7. Februar 1921 nach römischkatholischem Ritus geschlossene Ehe wurde mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Freistadt vom 16. November 1934, 1 Nc 495/34, auf Grund des von den Ehegatten einverständlich gestellten Ansuchens gemäß § 103 ABGB. von Tisch und Bett geschieden. Die Unterhaltsansprüche der Ehefrau wurden durch einen gerichtlichen Vergleich vom gleichen Tage geregelt, in welchem sich R. E. verpflichtete, seiner geschiedenen Gattin einen Unter... mehr lesen...
Die zwischen R. E. und M. E. am 7. Februar 1921 nach römischkatholischem Ritus geschlossene Ehe wurde mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Freistadt vom 16. November 1934, 1 Nc 495/34, auf Grund des von den Ehegatten einverständlich gestellten Ansuchens gemäß § 103 ABGB. von Tisch und Bett geschieden. Die Unterhaltsansprüche der Ehefrau wurden durch einen gerichtlichen Vergleich vom gleichen Tage geregelt, in welchem sich R. E. verpflichtete, seiner geschiedenen Gattin einen Unter... mehr lesen...
Norm: EheG §115 Abs3 EO §382 Z8 IIIF EheG § 115 heute EheG § 115 gültig ab 01.08.1938 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 ... mehr lesen...
Zwischen den Streitteilen ist Klage und Widerklage wegen Ehescheidung anhängig. In ihrer Klage hat die Klägerin auch den Antrag gestellt, ihr den abgesonderten Wohnort in der Weise zu bewilligen, daß dem Beklagten aufgetragen werde, die von ihm benützte, jedoch der Klägerin gehörige Wohnung und Werkstätte im Hause A. Nr. 13, bestehend aus Küche und Zimmer sowie Werkstattraum, zu räumen. Später änderte sie ihren Antrag dahin, daß ihr der abgesonderte Wohnort in der Weise bewilligt ... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §19 EO §382 Z8 IIIF EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis ... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §19 EO §382 Z8 IIIF EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis ... mehr lesen...
Die Streitteile haben am 6. März 1948 miteinander die Ehe geschlossen. Auf Grund einer von der Ehefrau eingebrachten Klage wurde mit dem Urteile vom 11. Juni 1948 die Ehe aufgehoben und ausgesprochen, daß den Beklagten das Verschulden treffe. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. In diesem Verfahren ist zwischen den Parteien vereinbart worden, daß der Klägerin gegenüber dem Beklagten nur für den Fall der Krankheit und Not Unterhaltansprüche zustehen. Am 3. Juli 1948 brachte di... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIF ZPO §530 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.... mehr lesen...
Die Streitteile haben am 6. März 1948 miteinander die Ehe geschlossen. Auf Grund einer von der Ehefrau eingebrachten Klage wurde mit dem Urteile vom 11. Juni 1948 die Ehe aufgehoben und ausgesprochen, daß den Beklagten das Verschulden treffe. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. In diesem Verfahren ist zwischen den Parteien vereinbart worden, daß der Klägerin gegenüber dem Beklagten nur für den Fall der Krankheit und Not Unterhaltansprüche zustehen. Am 3. Juli 1948 brachte di... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIF ZPO §530 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.... mehr lesen...
Die erste Instanz trug dem Antragsgegner auf, seine Ehegattin, die Antragstellerin, binnen 14 Tagen bei Exekution in den gemeinsamen Haushalt aufzunehmen, das Rekursgericht hob diesen Beschluß auf und beauftragte das Erstgericht, die Weigerungsgrunde des Antragsgegners zu überprüfen. Der Oberste Gerichtshof stellt den erstrichterlichen Beschluß unter Ausscheidung der Worte "bei Exekution" wieder her. Rechtliche Beurteilung Begründung: Der Antragsgegne... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A AußStrG §1 B3c EO §382 Z8 IIIF ABGB § 93 heute ABGB § 93 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 93 gültig von 01.05.1995 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 25/1995 ABGB § 93 gültig von 0... mehr lesen...
Die erste Instanz trug dem Antragsgegner auf, seine Ehegattin, die Antragstellerin, binnen 14 Tagen bei Exekution in den gemeinsamen Haushalt aufzunehmen, das Rekursgericht hob diesen Beschluß auf und beauftragte das Erstgericht, die Weigerungsgrunde des Antragsgegners zu überprüfen. Der Oberste Gerichtshof stellt den erstrichterlichen Beschluß unter Ausscheidung der Worte "bei Exekution" wieder her. Rechtliche Beurteilung Begründung: Der Antragsgegne... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A AußStrG §1 B3c EO §382 Z8 IIIF ABGB § 93 heute ABGB § 93 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 93 gültig von 01.05.1995 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 25/1995 ABGB § 93 gültig von 0... mehr lesen...