Norm
ABGB §91 C8Rechtssatz
Auch dann, wenn im Ehestreit eine einstweilige Verfügung gemäß § 382 Z 8 EO erlassen worden ist, kann die Unterhaltsklage erhoben werden.Auch dann, wenn im Ehestreit eine einstweilige Verfügung gemäß Paragraph 382, Ziffer 8, EO erlassen worden ist, kann die Unterhaltsklage erhoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0005772Dokumentnummer
JJR_19500118_OGH0002_0020OB00010_5000000_001