Norm: EO §35 Abs3 Satz2 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision ist trotz des nicht bindenden Zulässigkeitsausspruchs des Berufungsgerichts nicht zulässig, weil sie keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO aufzuzeigen vermag. Das ist wie folgt kurz zu begründen (§ 510 Abs 3 ZPO): Die außerordentliche Revision ist trotz des nicht bindenden Zulässigkeitsausspruchs des Berufungsgerichts nicht zulässig, weil sie keine erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO aufzuzeigen vermag. Das... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die von der Klägerin mit der Behauptung, der Anspruch der Beklagten auf Zahlung von 300.000 EUR bei Exekution in die beiden verpfändeten Liegenschaften der Klägerin sei erloschen, erhobene Oppositionsklage mit der
Begründung: ab, die Höchstbetragshypothek sichere Haupt- und Nebenforderungen bis zur völligen Rückzahlung des Kredits. Zahlungen würden nur die Gesamtforderung reduzieren, nicht den gesicherten Teilbetrag. Trotz nach Schluss der mündlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim beklagten Verein von Mai 2002 bis zu seinem vorzeitigen Austritt am 12. 5. 2006 als Berufsfußballspieler beschäftigt. Er begehrte, soweit im Revisionsverfahren noch relevant, die Zahlung von 5.000 EUR netto als offene Prämie für das Spiel gegen R***** vom 11. 3. 2006. An vorprozessualen Kosten für ein zwingend einzuhaltendes Schlichtungsstellenverfahren nahm der Kläger 1.452,42 EUR in seine Kostennote für das Verfahren erster Instanz auf. Die... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Kläger war beim Beklagten von Beginn der Saison 2002/2003 bis zu seinem vorzeitigen Austritt am 12. 5. 2006 als Berufsfußballspieler beschäftigt. Er begehrte ursprünglich die Zahlung von 15.655,38 EUR netto an Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis sowie die Zahlung von 2.431,86 EUR an vorprozessualen Kosten für ein Schlichtungsstellenverfahren. Im Revisionsverfahren sind noch folgende, der Höhe nach unstrittige Ansprüche aus seinem Arbeitsv... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte den beklagten Zwillingsschwestern (geb. am 19. August 1984) gegen ihren Vater, den Kläger, zur Hereinbringung eines rückständigen Unterhaltsbetrags von je 2.910 EUR und laufenden Unterhalts von je 485 EUR monatlich ab 1. April 2008 in getrennten Verfahren die Gehaltsexekution bewilligt. Mit gesonderten Klagen begehrte der Kläger jeweils das Urteil, der betriebene Anspruch sei gehemmt bzw erloschen. Dazu brachte er im Wesentlichen vor, er habe mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1984 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 4. Juli 1991 rechtskräftig aus dem Verschulden des Klägers geschieden. In einem Unterhaltsverfahren verpflichtete sich der nunmehrige Oppositionskläger mit Vergleich vom 26. November 2001, der Beklagten monatlich (umgerechnet) 2.543,55 EUR an Unterhalt zu leisten. Vergleichsgrundlage war ein monatliches Nettodurchschnittseinkommen des Klägers von 9.447,46 EUR und ein solches der Beklagten von 322,2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 12. 2003 ereignete sich in Graz ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Insasse eines Taxis verletzt wurde. Ursächlich für den Unfall war die Verunreinigung der Fahrbahn durch aus dem Restaurantbetrieb der beklagten Partei ausgetretenes Speiseöl. Diese bewirkte, dass das Taxi ins Schleudern geriet, von der Fahrbahn abkam und gegen einen hölzernen Lichtmasten stieß. In einem vom Halter des Taxis gegen die beklagte Partei geführten Vorprozess wurde di... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung eines rückständigen Unterhalts von 46.048 EUR sA und des laufenden Unterhalts von 2.053,54 EUR seit 1. Jänner 2007 wurde der Betreibenden die Fahrnis- und Forderungsexekution bewilligt. Exekutionstitel ist ein Unterhaltsvergleich vom 26. November 2001. Der Verpflichtete hatte gegen einen von der Betreibenden schon zuvor betriebenen Unterhaltsanspruch, der ebenfalls auch den laufenden Unterhalt betraf, eine Oppositionsklage eingebracht, die mit der E ... mehr lesen...
Begründung: Im - am 18. Mai 2005 eröffnete - Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Verpflichteten wurde am 31. Jänner 2006 ein Zahlungsplan mit einer Quote von 11 % angenommen und in der Folge bestätigt. Mit Beschluss vom 10. April 2006 hob das Konkursgericht das Schuldenregulierungsverfahren auf; es bestätigte die Rechtskraft dieser Entscheidung am 4. Mai 2006. Auf Grund eines vollstreckbaren Zahlungsbefehls eines anderen Bezirksgerichts vom 24. Mai 2006 bewilligte... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 5. Juli 2005 des Erstgerichts wurde der Beklagten wider den Kläger, ihren Vater, die Lohnexekution zur Hereinbringung von rückständigem Unterhalt für die Monate Jänner bis einschließlich Juni 2005 (insgesamt 1.744,14 EUR) sowie zur Hereinbringung von laufendem Unterhalt von monatlich 290,69 EUR ab Juli 2005 bewilligt. Die am 10. Jänner 1987 geborene Beklagte trat nach der Pflichtschule mit 27. August 2002 eine Friseurlehrstelle in Wien an. Sie hatte P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die von den Streitteilen 1984 geschlossene Ehe wurde mit Urteil vom 4. Juli 1991 rechtskräftig geschieden. In einem Unterhaltsverfahren verpflichtete sich der nunmehrige Oppositionskläger mit Vergleich vom 26. November 2001, der Beklagten monatlich (umgerechnet) 2.543,55 EUR an Unterhalt zu leisten. Vergleichsgrundlage war ein monatliches Nettodurchschnittseinkommen des Klägers von 9.447,46 EUR und ein solches der Beklagten von 322,95 EUR. Der Ausschluss der U... mehr lesen...
Begründung: Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 6. Dezember 2002, GZ 51 C 3/02a-10, wies das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz das Klagebegehren des Klägers auch im vorliegenden Verfahren ab, auszusprechen, der Unterhaltsanspruch der Beklagten vom 1. Juli 1995 bis 30. Juni 1996, zu dessen Hereinbringung ... der Beklagten zunächst mit Beschluss [dieses Gerichts] vom 17. März 1998, GZ 51 E 44/98b-2, die Zwangsversteigerung ... bewilligt wurde, ... sei erloschen. Das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Streitgegenstand im Verfahren nach § 35 EO sind behauptete Gegenforderungen der nun klagenden Titelschuldnerin gegen eine Prozesskostenforderung. Streitgegenstand im Verfahren nach Paragraph 35, EO sind behauptete Gegenforderungen der nun klagenden Titelschuldnerin gegen eine Prozesskostenforderung. Eine am 15. Juni 1993 verstorbene Geschenkgeberin - die nunmehrigen Beklagten sind ihre seit 22. Oktober 1999 eingeantworteten Erben - hatte der nunmehrigen Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 17. April 2000 der nunmehrigen Oppositionsbeklagten auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs vom 1. März 2000 gegen den nunmehrigen Oppositionskläger die Exekution durch zwangsweise Räumung einer Liegenschaft mit einem darauf befindlichen Gasthaus. Eigentümer des darin befindlichen Inventars war und ist der Kläger. Die Beklagte übergab mit Übergabsvertrag vom 2. Juli 2001 die Liegenschaft an eine näher genannte Über... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine damalige Ehefrau schlossen am 8. August 1996 anlässlich der Scheidung ihrer Ehe (gemäß § 55a EheG) einen gerichtlichen, pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich mit ua folgendem Inhalt: Der Kläger und seine damalige Ehefrau schlossen am 8. August 1996 anlässlich der Scheidung ihrer Ehe (gemäß Paragraph 55 a, EheG) einen gerichtlichen, pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich mit ua folgendem Inhalt: 1.) Das Recht, die mj Tochter ... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 I ABGB §1432 AO §53 Abs1KO §102KO §156 Abs1 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gül... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23.11.1990 erhob der Kläger gegen beide Beklagten beim Handelsgericht Wien zu 15 Cg 64/94t die Klage auf Zahlung von S 666.861,71 samt Anhang für erbrachte Leistungen. Mit Beschluß des Landesgerichtes Eisenstadt vom 30.12.1992, Sa 11/92, wurde über das Vermögen des Klägers der Ausgleich, mit weiterem Beschluß vom 20.4.1993, S 14/93, der Anschlußkonkurs eröffnet. Am 29.9.1993 kam ein Zwangsausgleich zustande, der mit Beschluß des Landesgerichtes Eisens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit gerichtlichem Vergleich vom 25.9.1995 verpflichtete sich die klagende Partei, der beklagten Partei eine Abschrift der Jahresabschlüsse und deren Anhänge gemäß § 108 Abs 3 ArbVG für die Jahre 1992 und 1993 bis längstens 31.12.1995 zur Verfügung zu stellen. Mit gerichtlichem Vergleich vom 25.9.1995 verpflichtete sich die klagende Partei, der beklagten Partei eine Abschrift der Jahresabschlüsse und deren Anhänge gemäß Paragraph 108, Absatz 3, ArbVG für d... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 5.5.1990, 29 Cg 146/89-10, bestätigt mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 14.12.1990, 13 R 196/90, wurde die nunmehrige Verpflichtete schuldig erkannt, der nunmehrigen betreibenden Partei binnen vierzehn Tagen eine detaillierte Abrechnung der Grund- und Baukosten der Wohnungseigentumsanlage in Wien*****, welche sämtliche Einnahmen und Ausgaben im einzelnen unter Angabe des j... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 ZPO §235 A EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 B EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist laut Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 11.10.1990, 15 A 278/89-48, Alleinerbin nach ihrer Mutter Magdalena M*****. Mit rechtskräftigem Anerkenntnisurteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 18.Dezember 1987, 9 Cg 8/84, wurde der Kläger schuldig erkannt, die Grabstätte der Magdalena M***** im römisch-katholischen *****Friedhof in ***** G*****, L*****straße, mit der Bezeichnung: "Grabkarte Nr.B Ostw. *****" nach Beseitigu... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hatte mit Unternehmenskaufvertrag vom 2. November 1987 sein in gemieteten Räumlichkeiten betriebenes Videothek-Unternehmen an den Kläger um einen in Teilbeträgen zu leistenden Kaufpreis von S 288.000 mit Stichtag 1. Juli 1987 veräußert. Über das Vermögen des Beklagten wurde am 3. November 1987 zu Sa 19/87 des Landesgerichtes Feldkirch das Ausgleichsverfahren und nach Einstellung dieses Verfahrens wegen Zurücknahme des Ausgleichsantrages durch den Schuldn... mehr lesen...
Mit der im Besitzstörungsverfahren C 1800/78 des Erstgerichtes gemäß § 458 ZPO erlassenen einstweiligen Vorkehrung wurde den Klägern die sofortige Schließung der Tankstelle auf der GP 4940/1 in EZ 459 KG A und die Einstellung jeglichen Betriebes auf dem Tankstellenbereich aufgetragen sowie der Betrieb der Tankstelle und das Betreten des Tankstellenbereiches verboten. Auf Grund dieser einstweiligen Vorkehrung bewilligte das Erstgericht der Beklagten mit Beschluß vom 19. Oktober 1978... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 B EO §36 Abs1 Z3 Ab EO §36 Abs2 E EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 B ZPO §182 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 B EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 B EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs3 B ZPO §235 Abs1 E ZPO §411 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig von 01.01.199... mehr lesen...