Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit dem Beschluss vom 23.2.2007 der betreibenden Partei wider den Verpflichteten die Forderungsexekution nach § 294 EO zur Hereinbringung rückständigen und laufenden Unterhaltes. Unter einem bewilligte es ihr die Verfahrenshilfe für die Begünstigungen nach § 64 Abs 1 Z 1 lit a bis f ZPO (iVm § 78 EO). Die Exekutionsbewilligung wurde dem schon im Antrag genannten möglichen Drittschuldner Günter Schilling, Internationale Spedition und Gütertra... mehr lesen...
Norm: ZPO §64 Abs1 Z1 litb ZPO §64 Abs1 Z1 litc ZPO §64 Abs1 Z1 litd ZPO §64 Abs1 Z1 lite ZPO §64 Abs1 Z1 litf EO §302 ZPO § 64 heute ZPO § 64 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 64 gültig von 01.07.2010 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17.3.2006 ON 2 wurde der Betreibenden einerseits antragsgemäß aufgrund des Vergleiches des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 13.9.2004, GZ 11 Cg 119/04g, zur Hereinbringung eines Betrages von Euro 25.435,49 s. A. sowohl Fahrnisexekution als auch Forderungsexekution nach § 294 EO bzw. auch nach § 294a EO, sowie Verfahrenshilfe hinsichtlich von Gerichtsgebühren und sonstiger Barauslagen bewilligt. Mit Beschluss vom 17.3.2006 ON 2 wurde der... mehr lesen...
Norm: EO §302 ZPO §64 Abs1 EO § 302 heute EO § 302 gültig ab 02.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 302 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 302 gültig von 01.03.1992 bis 30.09.2... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung In ihrem Rechtsmittel verweist die betreibende Partei auf § 41 Abs. 1 ZPO iVm § 74 Abs. 1 EO, wonach der Verpflichtete dem betreibenden Gläubiger alle ihm verursachten, zur Rechtsverwirklichung notwendigen Kosten des Exekutionsverfahrens zu erstatten hätte. Gleichzeitig wird § 22 RATG erwähnt, wonach Schriftsätze unter anderem nur dann abgesondert entlohnt werden, wenn sie mit anderen Schriftsätzen nicht verbund... mehr lesen...
Norm: EO §302 EO § 302 heute EO § 302 gültig ab 02.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 302 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 302 gültig von 01.03.1992 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a EO §256 Abs1 EO § 249 heute EO § 249 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 249 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 249 gültig von 01.07.2011 bis 30.... mehr lesen...
Kopf: 6 R 146/04 v Das Landesgericht Ried im Innkreis hat als Rekursgericht durch Dr. Johannes Payrhuber als Vorsitzenden sowie Dr. Roman Bergsmann und Mag. Karl Hackl in der Exekutionssache der betreibenden Partei Y***** R**********, vertreten durch Mag. Ludwig Redtensteiner, Rechtsanwalt in Waidhofen an der Ybbs, wider die verpflichtete Partei G***** O***** wegen € 113,18 s.A., infolge Rekurses der betreibenden Partei gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Mauerkirchen vom... mehr lesen...
Norm: EO §302 EO § 302 heute EO § 302 gültig ab 02.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 302 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 302 gültig von 01.03.1992 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Der betreibende Gläubiger ist aufgrund der bereits im Titelverfahren bewilligten Verfahrenshilfe einstweilen von der Entrichtung der in § 64 Abs 1 Z 1 ZPO angeführten Gebühren und Kosten befreit. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht die Kosten des Drittschuldners Sonja Ruzicka für die Äußerung vom 19.11.2003 gemäß § 302 Abs 1 und 2 EO mit Euro 25,-- bestimmt, die betreibende Partei verpflichtet, dem Drittschuldner diese Kosten binnen 14 Tagen zu zahlen und sogleich d... mehr lesen...
Norm: EO §302 ZPO §64 Abs1 Z1 EO § 302 heute EO § 302 gültig ab 02.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 302 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 302 gültig von 01.03.1992 bis 30.0... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluß vom 30.10.1998 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei wider die Verpflichtete zur Hereinbringung dieser Forderung antragsgemäß Fahrnisexekution sowie Forderungsexekution gemäß § 294 a EO. Die bekanntgegebene Drittschuldnerin, nämlich Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter erstattete Drittschuldneräußerung und begehrte, ihr als Kostenersatz für die Abgabe der Erklärung S 180,-- an Kosten zuzusprechen. Das Kostenbegehren s... mehr lesen...
Norm: EO §302 UStG 1994 §1.§6 Abs1 Z7 EO § 302 heute EO § 302 gültig ab 02.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 302 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 302 gültig von 01.03.1992 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Sicherung einer Forderung von 410.894 S sA eine Sicherstellungsexekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen die Drittschuldnerin Republik Österreich auf Grund verschiedener, für bestimmt bezeichnete Bundesbauten erbrachter Leistungen zustehenden Forderungen und den Auftrag an die Drittschuldnerin, sich gemäß § 301 EO zu äußern. Das Erstgericht bewilligte den Exekutionsantrag einschließlich des Auftrages nach § 30... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Sicherung einer Forderung von S 410.894 eine Sicherstellungsexekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen die Drittschuldnerin R*** Ö***, Bundesbaudirektion Wien für Wien, Niederösterreich und Burgenland auf Grund von für verschiedene Bundesbauten erbrachter Leistungen zustehenden Forderungen im Betrag von zusammen etwa S 290.000, und stellte den Antrag, der Drittschuldnerin aufzutragen, sich gemäß § 301 EO binnen... mehr lesen...
Norm: EO §302 EO § 302 heute EO § 302 gültig ab 02.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 302 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 302 gültig von 01.03.1992 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Geldforderung von S 23.255,01 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Forderungen, die der verpflichteten Partei angeblich die R*** Ö*** - "Bundesministerium für Bauten und Technik" - aus Leistungen für bestimmte Schulbauten zustünden, und trug der Drittschuldnerin antragsgemäß auf, sich gemäß dem § 301 EO binnen vierzehn Tagen zu äußern. Ö*** - "Bundesministerium f... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung von S 19.332,18 samt Anhang die Bewilligung der Exekution durch Pfändung und überweisung zur Einziehung einer Geldforderung, welche der verpflichteten Partei gegen den Drittschuldner REPUBLIK ÖSTERREICH, 'vertreten durch die Finanzprokuratur', aufgrund durchgeführter Dachdeckerarbeiten am Bundesgymnasium in Berndorf in Höhe von 1 Mio S mehr oder weniger zustehe, sowie die Erlassung des Auftrages an den Drittschuldne... mehr lesen...
Norm: EO §302 EO § 302 heute EO § 302 gültig ab 02.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 302 gültig von 01.10.2000 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 302 gültig von 01.03.1992 bis 30.09.2000 ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte dem betreibenden Gläubiger die Exekution durch Pfändung einer dem Verpflichteten gegen die Republik Österreich angeblich zustehenden Forderung und erließ gleichzeitig den Auftrag zur Abgabe einer Erklärung im Sinne des § 301 EO. Das Erstgericht bewilligte dem betreibenden Gläubiger die Exekution durch Pfändung einer dem Verpflichteten gegen die Republik Österreich angeblich zustehenden Forderung und erließ gleichzeitig den Auftrag zur Abgabe einer Erkläru... mehr lesen...
Norm: EO §294 M3 EO §301 EO §302 EO §345 Z2 EO § 294 heute EO § 294 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 294 gültig von 01.09.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005 EO § 294 gültig von 01.03... mehr lesen...