Norm
EO §302Rechtssatz
Die im § 6 Abs 1 Z 7 UStG angeführten juristischen Personen sind berechtigt, im Rahmen der Kosten für die Drittschuldneräußerung Umsatzsteuer zu begehren.Die im Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 7, UStG angeführten juristischen Personen sind berechtigt, im Rahmen der Kosten für die Drittschuldneräußerung Umsatzsteuer zu begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00129:1999:RKR0000015Dokumentnummer
JJR_19990402_LG00129_00100R00249_98T0000_001