Entscheidungen zu § 1 Abs. 6 IESG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

128 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 128

TE OGH 1989/12/20 9ObS22/89

Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 3.Dezember 1987 wurde über das Vermögen der Firma W*** Handelsgesellschaft mbH der Konkurs eröffnet. Die Mutter des Klägers, Maria W***, übernahm im Jahre 1957 nach dem Tod ihres Gatten dessen Unternehmen, ein Handel mit Baustoffen, Brennstoffen, Eisenwaren etc. Nach Absolvierung der Handelsschule war der Kläger vom 1.September 1966 bis 25.August 1980 als Angestellter im Betrieb seiner Mutter beschäftigt und erhielt das... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.12.1989

RS OGH 1989/12/20 9ObS29/89

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Der in der Entscheidung DRdA 1985/1, 32, zum damaligen § 2 Abs 2 ArbGG ausgesprochene
Rechtssatz: , daß der Prokurist kein gesetzlicher Vertreter der betreffenden juristischen Person ist, kann - trotz der verschiedenen Fassung des § 2 Abs 2 ArbGG und des § 1 Abs 6 Z 2 IESG sinngemäß angewendet werden (hier: mitzeichnendes Vorstandsmitglied eines Vereines). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1989

RS OGH 1989/12/20 9ObS22/89, 9ObS10/90, 8ObS202/02t

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: War der (angestellte) Geschäftsführer einer GmbH vor seiner Bestellung im Unternehmen als Angestellter beschäftigt, ist bei Berechnung des nach dem IESG gesicherten Teiles der Abfertigung als Bemessungsgrundlage das für den letzten Monat vor Bestellung zum Geschäftsführer gebührende Entgelt und als Dienstzeit nur die nicht als Organ zurückgelegte Beschäftigungszeit zu berücksichtigen. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1989

RS OGH 1989/12/20 9ObS29/89, 8ObS339/97d

Norm: IESG §1 Abs6 Z2VerG §4 Abs2 liteVerG §4 Abs2 litfVerG §4 Abs2 lith
Rechtssatz: Der dem Vereinsvorstand angehörende Stellvertreter des Kassiers ist nicht Mitglied jenes Organs, das im Sinne des § 1 Abs 6 Z 2 IESG zur gesetzlichen Vertretung des Vereins berufen ist. Gesetzlicher Vertreter des Vereins ist der Obmann, (dessen Stellvertreter), der den Verein nach außen vertritt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1989

RS OGH 1989/12/20 9ObS29/89

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Der in der Entscheidung DRdA 1985/1, 32, zum damaligen § 2 Abs 2 ArbGG ausgesprochene
Rechtssatz: , daß der Prokurist kein gesetzlicher Vertreter der betreffenden juristischen Person ist, kann - trotz der verschiedenen Fassung des § 2 Abs 2 ArbGG und des § 1 Abs 6 Z 2 IESG sinngemäß angewendet werden (hier: mitzeichnendes Vorstandsmitglied eines Vereines). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1989

RS OGH 1989/12/20 9ObS22/89, 9ObS10/90, 8ObS202/02t

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: War der (angestellte) Geschäftsführer einer GmbH vor seiner Bestellung im Unternehmen als Angestellter beschäftigt, ist bei Berechnung des nach dem IESG gesicherten Teiles der Abfertigung als Bemessungsgrundlage das für den letzten Monat vor Bestellung zum Geschäftsführer gebührende Entgelt und als Dienstzeit nur die nicht als Organ zurückgelegte Beschäftigungszeit zu berücksichtigen. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1989

RS OGH 1989/12/20 9ObS29/89, 8ObS339/97d

Norm: IESG §1 Abs6 Z2VerG §4 Abs2 liteVerG §4 Abs2 litfVerG §4 Abs2 lith
Rechtssatz: Der dem Vereinsvorstand angehörende Stellvertreter des Kassiers ist nicht Mitglied jenes Organs, das im Sinne des § 1 Abs 6 Z 2 IESG zur gesetzlichen Vertretung des Vereins berufen ist. Gesetzlicher Vertreter des Vereins ist der Obmann, (dessen Stellvertreter), der den Verein nach außen vertritt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1989

RS OGH 1989/12/13 9ObS11/89 (9ObS12/89), 8ObS9/04p, 8ObS26/07t

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof folgt nicht der Rechtsprechnung des Verwaltungsgerichtshofes, daß dienstzeitabhängige Ansprüche unter Berücksichtigung der Gesamtzeit der Unternehmenszugehörigkeit zu ermitteln und sodann eine Aliquotierung entsprechend der Dauer der Zeiträume vorzunehmen sei, während der die Voraussetzung des § 1 Abs 6 Z 2 IESG vorlagen bzw während der diese Voraussetzungen nicht gegeben waren. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1989

RS OGH 1989/12/13 9ObS11/89 (9ObS12/89), 8ObS9/04p, 8ObS26/07t

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof folgt nicht der Rechtsprechnung des Verwaltungsgerichtshofes, daß dienstzeitabhängige Ansprüche unter Berücksichtigung der Gesamtzeit der Unternehmenszugehörigkeit zu ermitteln und sodann eine Aliquotierung entsprechend der Dauer der Zeiträume vorzunehmen sei, während der die Voraussetzung des § 1 Abs 6 Z 2 IESG vorlagen bzw während der diese Voraussetzungen nicht gegeben waren. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1989

RS OGH 1989/11/22 9ObS19/89, 9ObS21/91, 8ObS44/95, 8ObS315/97z, 8ObS418/97x, 8ObS200/99s, 8ObS249/00

Norm: IESG §1 Abs6 Z2IESG §1 Abs6 Z3IESG §1 Abs6 Z4
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal des beherrschenden Einflusses im Sinn des § 1 Abs 6 Z 3 IESG ist nicht nur dann erfüllt, wenn der Gesellschafter kraft seines Beteiligungsverhältnisses (Mehrheitsgesellschafter) die Beschlussfassung in der Generalversammlung im Wesentlichen allein bestimmen kann, sondern auch dann, wenn er über einen solchen Anteil verfügt, der ihn in die Lage versetzt, eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1989

TE OGH 1989/11/22 9ObS19/89

Entscheidungsgründe: Der am 7.8.1964 geborene Kläger absolvierte bis zum Frühjahr 1984 die HTL für Betriebstechnik. In den Ferien war er einige Male als Ferialpraktikant für die Firma C***-G*** Gesellschaft mbH tätig, deren Geschäftsführer sein Vater Richard S*** war. Die Firma C***-G*** Gesellschaft mbH stand auch mit den Firmen Alfred S*** KG und später mit der S*** F*** Vertriebs Gesellschaft mbH in Geschäftsverbindung. Nach Abschluß seiner Schulausbildung war der Kläger in der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.11.1989

TE OGH 1989/11/22 9ObS27/89

Begründung: Der Kläger war vom 10.10.1983 bis 2.2.1984 bei der T*** Handelsgesellschaft mbH als Angestellter beschäftigt. Im November 1983 erlitt er einen schweren Unfall und war bis 2.6.1985 arbeitsunfähig. Wegen dieses Krankenstandes wurde er von seinem damaligen Arbeitgeber zum 2.2.1984 unter der Zusage der Wiedereinstellung nach Ende des Krankenstandes gekündigt und bezog nach Ende des Dienstverhältnisses bis 2.6.1985 Krankengeld. Ab 1.1.1985 wurde das Unternehmen von der E***... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.11.1989

RS OGH 1989/11/22 9ObS19/89, 9ObS21/91, 8ObS44/95, 8ObS315/97z, 8ObS418/97x, 8ObS200/99s, 8ObS249/00

Norm: IESG §1 Abs6 Z2IESG §1 Abs6 Z3IESG §1 Abs6 Z4
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal des beherrschenden Einflusses im Sinn des § 1 Abs 6 Z 3 IESG ist nicht nur dann erfüllt, wenn der Gesellschafter kraft seines Beteiligungsverhältnisses (Mehrheitsgesellschafter) die Beschlussfassung in der Generalversammlung im Wesentlichen allein bestimmen kann, sondern auch dann, wenn er über einen solchen Anteil verfügt, der ihn in die Lage versetzt, eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1989

RS OGH 1989/11/22 9ObS19/89, 9ObS21/91, 8ObS44/95, 8ObS315/97z, 8ObS418/97x, 8ObS200/99s, 8ObS249/00

Norm: IESG §1 Abs6 Z2IESG §1 Abs6 Z3IESG §1 Abs6 Z4
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal des beherrschenden Einflusses im Sinn des § 1 Abs 6 Z 3 IESG ist nicht nur dann erfüllt, wenn der Gesellschafter kraft seines Beteiligungsverhältnisses (Mehrheitsgesellschafter) die Beschlussfassung in der Generalversammlung im Wesentlichen allein bestimmen kann, sondern auch dann, wenn er über einen solchen Anteil verfügt, der ihn in die Lage versetzt, eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1989

RS OGH 1989/11/22 9ObS19/89, 9ObS21/91, 8ObS44/95, 8ObS315/97z, 8ObS418/97x, 8ObS200/99s, 8ObS249/00

Norm: IESG §1 Abs6 Z2IESG §1 Abs6 Z3IESG §1 Abs6 Z4
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal des beherrschenden Einflusses im Sinn des § 1 Abs 6 Z 3 IESG ist nicht nur dann erfüllt, wenn der Gesellschafter kraft seines Beteiligungsverhältnisses (Mehrheitsgesellschafter) die Beschlussfassung in der Generalversammlung im Wesentlichen allein bestimmen kann, sondern auch dann, wenn er über einen solchen Anteil verfügt, der ihn in die Lage versetzt, eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1989

RS OGH 1989/11/22 9ObS19/89, 8ObS418/97x, 8ObS200/99s, 8ObS10/11w

Norm: IESG §1 Abs6 Z3
Rechtssatz: Ist alleiniger Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft eine andere Kapitalgesellschaft, so ist ein beherrschender Einfluss im Sinne des § 1 Abs 6 Z 3 IESG dann gegeben, wenn diese Voraussetzungen für die Gesellschafter dieser Gesellschaft besteht. Entscheidungstexte 9 ObS 19/89 Entscheidungstext OGH 22.11.1989 9 ObS 19/89 Veröff: SZ 62/182 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1989

RS OGH 1989/11/22 9ObS19/89

Norm: IESG §1 Abs6 Z3
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 1 Abs 6 Z 3 IESG sind auch erfüllt, wenn die Rechte eines Mehrheitsgesellschafters durch das einer Minderheit im Gesellschaftsvertrag zustehende Recht, die Beschlußfassung zu verhindern, beschränkt sind. Auch in einem solchen Fall ist der Mehrheitsgesellschafter dem ausgeschlossenen Personenkreis zuzuzählen. Entscheidungstexte 9 ObS ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1989

RS OGH 1989/11/22 9ObS19/89, 8ObS418/97x, 8ObS200/99s, 8ObS10/11w

Norm: IESG §1 Abs6 Z3
Rechtssatz: Ist alleiniger Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft eine andere Kapitalgesellschaft, so ist ein beherrschender Einfluss im Sinne des § 1 Abs 6 Z 3 IESG dann gegeben, wenn diese Voraussetzungen für die Gesellschafter dieser Gesellschaft besteht. Entscheidungstexte 9 ObS 19/89 Entscheidungstext OGH 22.11.1989 9 ObS 19/89 Veröff: SZ 62/182 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1989

RS OGH 1989/11/22 9ObS19/89

Norm: IESG §1 Abs6 Z3
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 1 Abs 6 Z 3 IESG sind auch erfüllt, wenn die Rechte eines Mehrheitsgesellschafters durch das einer Minderheit im Gesellschaftsvertrag zustehende Recht, die Beschlußfassung zu verhindern, beschränkt sind. Auch in einem solchen Fall ist der Mehrheitsgesellschafter dem ausgeschlossenen Personenkreis zuzuzählen. Entscheidungstexte 9 ObS ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1989

RS OGH 1989/9/13 9ObS11/89 (9ObS12/89), 9ObS27/89, 9ObS12/90, 9ObS1/91, 9ObS16/91, 9ObS22/92, 9ObS21

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Zeiten der Organmitgliedschaft im Sinne dieser Gesetzesstelle sind bei der Prüfung, in welchem Umfang Insolvenzausfallgeld zu leisten ist, völlig außer Betracht zu lassen. Dieser Ausschluß erfaßt die Berücksichtigung solcher Zeiten für die Ermittlung von Ansprüchen, die von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig sind. Ob und in welchem Umfang ein Abfertigungsanspruch besteht, ist nur ausgehend von Zeiten z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1989

TE OGH 1989/9/13 9ObS11/89 (9ObS12/89)

Entscheidungsgründe: Beide Kläger waren vom 1.2.1981 bis 31.12.1984 bei der Firma TECHNO-TEAM für Anwendungsoptimierung im Umweltschutz und in der Energiewirtschaft Gesellschaft mbH angestellt. Vom 3.2.1981 bis 16.5.1983 waren sie zugleich handelsrechtliche Geschäftsführer dieses Unternehmens gewesen. Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht vom 29.7.1987 wurde die Firma TECHNO-TEAM Gesellschaft mbH zur Zahlung von 306.596,80 S an den Erstkläger und v... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.09.1989

RS OGH 1989/9/13 9ObS11/89 (9ObS12/89), 9ObS27/89, 9ObS12/90, 9ObS1/91, 9ObS16/91, 9ObS22/92, 9ObS21

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Zeiten der Organmitgliedschaft im Sinne dieser Gesetzesstelle sind bei der Prüfung, in welchem Umfang Insolvenzausfallgeld zu leisten ist, völlig außer Betracht zu lassen. Dieser Ausschluß erfaßt die Berücksichtigung solcher Zeiten für die Ermittlung von Ansprüchen, die von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig sind. Ob und in welchem Umfang ein Abfertigungsanspruch besteht, ist nur ausgehend von Zeiten z... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1989

RS OGH 1989/9/13 9ObS11/89 (9ObS12/89), 9ObS16/91, 9ObS21/93, 8ObS339/97d

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Mit der pauschalen Herausnahme der Personengruppe des § 1 Abs 6 Z 2 IESG ohne Rücksicht auf die faktische und rechtliche Einflußmöglichkeit hat der Gesetzgeber klargestellt, daß die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Arbeitsvertragsrechtes für den Bereich des IESG nicht immer allein maßgebend ist, sondern daß nach Maßgabe der Interessenlage und der sozialen Stellung Einschränkungen geboten sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1989

RS OGH 1989/9/13 9ObS11/89 (9ObS12/89)

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Wohl trifft es zu, daß in privatrechtlicher Sicht aus einem Arbeitsverhältnis nur ein einziger Abfertigungsanspruch entsteht. Der privatrechtliche Anspruch bildet aber in Fällen, in denen die Voraussetzungen des § 1 Abs 6 Z 2 IESG gegeben sind, keine Grundlage für die Ermittlung des Insolvenzausfallgeldes. Hier greift vielmehr die Sonderbestimmung dieser
Norm: ein, die Ansprüche aus Zeiten der Organmitgliedschaf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1989

RS OGH 1989/9/13 9ObS11/89 (9ObS12/89), 9ObS1/91

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Die Organmitgliedschaft allein schließt Insolvenzausfallgeld für solche privatrechtlichen Ansprüche nicht aus, die aus einem vor oder nach der Organmitgliedschaft bestandenen Arbeitsverhältnis erwachsen sind. Entscheidungstexte 9 ObS 11/89 Entscheidungstext OGH 13.09.1989 9 ObS 11/89 9 ObS 1/91 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1989

RS OGH 1989/9/13 9ObS11/89 (9ObS12/89), 9ObS10/90, 9ObS1/91

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Abweichend von Schima (ZAS 1989,37 ff, insbesondere 41 f) vertritt der OGH die Meinung, daß § 1 Abs 6 Z 2 IESG als persönliche Bereichsausnahme konstruiert ist, die eine Trennung der Ansprüche in (ausgeschlossene) Organmitgliederansprüche und (grundsätzlich gesicherte) sonstige Arbeitnehmeransprüche anordnet. Entscheidungstexte 9 ObS 11/89 Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1989

RS OGH 1989/9/13 9ObS11/89 (9ObS12/89), 9ObS16/91, 9ObS21/93, 8ObS339/97d

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Mit der pauschalen Herausnahme der Personengruppe des § 1 Abs 6 Z 2 IESG ohne Rücksicht auf die faktische und rechtliche Einflußmöglichkeit hat der Gesetzgeber klargestellt, daß die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Arbeitsvertragsrechtes für den Bereich des IESG nicht immer allein maßgebend ist, sondern daß nach Maßgabe der Interessenlage und der sozialen Stellung Einschränkungen geboten sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1989

RS OGH 1989/9/13 9ObS11/89 (9ObS12/89)

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Wohl trifft es zu, daß in privatrechtlicher Sicht aus einem Arbeitsverhältnis nur ein einziger Abfertigungsanspruch entsteht. Der privatrechtliche Anspruch bildet aber in Fällen, in denen die Voraussetzungen des § 1 Abs 6 Z 2 IESG gegeben sind, keine Grundlage für die Ermittlung des Insolvenzausfallgeldes. Hier greift vielmehr die Sonderbestimmung dieser
Norm: ein, die Ansprüche aus Zeiten der Organmitgliedschaf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1989

RS OGH 1989/9/13 9ObS11/89 (9ObS12/89), 9ObS1/91

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Die Organmitgliedschaft allein schließt Insolvenzausfallgeld für solche privatrechtlichen Ansprüche nicht aus, die aus einem vor oder nach der Organmitgliedschaft bestandenen Arbeitsverhältnis erwachsen sind. Entscheidungstexte 9 ObS 11/89 Entscheidungstext OGH 13.09.1989 9 ObS 11/89 9 ObS 1/91 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1989

RS OGH 1989/9/13 9ObS11/89 (9ObS12/89), 9ObS10/90, 9ObS1/91

Norm: IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Abweichend von Schima (ZAS 1989,37 ff, insbesondere 41 f) vertritt der OGH die Meinung, daß § 1 Abs 6 Z 2 IESG als persönliche Bereichsausnahme konstruiert ist, die eine Trennung der Ansprüche in (ausgeschlossene) Organmitgliederansprüche und (grundsätzlich gesicherte) sonstige Arbeitnehmeransprüche anordnet. Entscheidungstexte 9 ObS 11/89 Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1989

Entscheidungen 91-120 von 128

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