Norm
IESG §1 Abs6 Z3Rechtssatz
Die Voraussetzungen des § 1 Abs 6 Z 3 IESG sind auch erfüllt, wenn die Rechte eines Mehrheitsgesellschafters durch das einer Minderheit im Gesellschaftsvertrag zustehende Recht, die Beschlußfassung zu verhindern, beschränkt sind. Auch in einem solchen Fall ist der Mehrheitsgesellschafter dem ausgeschlossenen Personenkreis zuzuzählen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077388Dokumentnummer
JJR_19891122_OGH0002_009OBS00019_8900000_004