RS OGH 1989/11/22 9ObS19/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1989
beobachten
merken

Norm

IESG §1 Abs6 Z3

Rechtssatz

Die Voraussetzungen des § 1 Abs 6 Z 3 IESG sind auch erfüllt, wenn die Rechte eines Mehrheitsgesellschafters durch das einer Minderheit im Gesellschaftsvertrag zustehende Recht, die Beschlußfassung zu verhindern, beschränkt sind. Auch in einem solchen Fall ist der Mehrheitsgesellschafter dem ausgeschlossenen Personenkreis zuzuzählen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077388

Dokumentnummer

JJR_19891122_OGH0002_009OBS00019_8900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten