Norm
IESG §1 Abs6 Z2Rechtssatz
War der (angestellte) Geschäftsführer einer GmbH vor seiner Bestellung im Unternehmen als Angestellter beschäftigt, ist bei Berechnung des nach dem IESG gesicherten Teiles der Abfertigung als Bemessungsgrundlage das für den letzten Monat vor Bestellung zum Geschäftsführer gebührende Entgelt und als Dienstzeit nur die nicht als Organ zurückgelegte Beschäftigungszeit zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077339Dokumentnummer
JJR_19891220_OGH0002_009OBS00022_8900000_001