Norm
IESG §1 Abs6 Z2Rechtssatz
Zeiten der Organmitgliedschaft im Sinne dieser Gesetzesstelle sind bei der Prüfung, in welchem Umfang Insolvenzausfallgeld zu leisten ist, völlig außer Betracht zu lassen. Dieser Ausschluß erfaßt die Berücksichtigung solcher Zeiten für die Ermittlung von Ansprüchen, die von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig sind. Ob und in welchem Umfang ein Abfertigungsanspruch besteht, ist nur ausgehend von Zeiten zu prüfen, in denen keine Organmitgliedschaft bestand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077316Dokumentnummer
JJR_19890913_OGH0002_009OBS00011_8900000_003