Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der W GmbH mit Sitz in W, welche unbeschränkt haftende Gesellschafterin der W GmbH & Co KG mit Sitz in W sei, und somit als nach außen vertretungsbefugtes Organ zu verantworten, dass von dieser Gesellschaft a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid erkannte die belangte Behörde - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - den Beschwerdeführer schuldig, er habe es als Arbeitgeber zu verantworten, zumindest am 9. Juni 2009 in einer Wohnung im ersten Obergeschoß an der im Bescheid genannten Adresse in W die drei näher bezeichneten vietnamesischen Staatsangehörigen H, N und T mit Renovierungsaufgaben beschäftigt zu haben, obwohl für diese keine der im Einzelnen aufgezäh... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 24. Februar 2012 wurde der Mitbeteiligte für schuldig erkannt, er habe als unbeschränkt haftender Gesellschafter und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Pension P OG mit Sitz in W zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber vom 25. Juli 2012 bis 9. August 2012 im Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart einer Pension in W die näher bezeichnete bulgarische Staatsangehörige VD mit Küchenarbeiten (Geschirr spüle... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer einerseits einer Übertretung nach dem ASVG (diesbezüglich ergeht die Entscheidung über die dagegen erhobene Beschwerde durch den nach der Geschäftsverteilung des Verwaltungsgerichtshofes zuständigen Senat) und andererseits schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber - Betreiber des Keb... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid erkannte die belangte Behörde den Beschwerdeführer - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - schuldig, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach Außen berufene Organ der B-GmbH als Arbeitgeber mit Sitz in S zu verantworten, dass diese Gesellschaft zahlreiche name... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin - nach Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung - schuldig erkannt, sie habe es als Arbeitgeberin zu verantworten, dass sie sechs näher bezeichnete rumänische Staatsangehörige in der Zeit vom 5. bis zumindest 28. Juli 2010 (Zeitpunkt der Kontrolle gegen 16.20 Uhr) mit Umbau- und Renovierungsarbeiten auf der Baustelle in K beschäftigt habe, obwohl für diese keine im... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 10. September 2009 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K-GmbH mit Sitz in T zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin in der Zeit von Juni 2008 bis 3. Juni 2009 die ungarischen Staatsangehörigen SK und AM beschäftigt habe, obwohl für diese keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarkt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber von 21. Oktober 2008 bis 22. Oktober 2008 in W zwei näher bezeichnete polnische Staatsangehörige beschäftigt, obwohl für diese keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen bzw. Bestätigungen ausgestellt gewesen seien. Der Beschwerdeführer habe dadurch zwei Übertretungen gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsges... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe als Arbeitgeberin am 12. April 2006 auf der Baustelle in Wien, D-Straße, sieben näher bezeichnete polnische Staatsangehörige zur Durchführung von Maurerarbeiten an zwei Gebäuden beschäftigt, obwohl für diese keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen ausgestellt gewesen seien. Sie habe dadurch § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als nach § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der BB. GmbH (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof) zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin den näher bezeichneten Ausländer K. am 24. März 2006 und am 27. März 2006 in T. beschäftigt habe, obwohl für diesen Arbeitnehmer keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrec... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber - Betreiber des Kebabstandes R am Standort in S - zu verantworten, dass der syrische Staatsangehörige AD und der irakische Staatsangehörige MJ zumindest am 9. April 2010 in S beschäftigt worden seien, obwohl für diese keine der im Einzelnen a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer in dem die Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz betreffenden Teil schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der B GmbH mit Sitz in N zu verantworten, dass von der B GmbH drei näher bezeichnete ungarische Staatsangehörige zu im Einzelnen bezeichneten Tatzeiträumen beschäftigt worden seien, obwohl f... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber auf der Baustelle in S am 12. Oktober 2009 die chinesischen Staatsangehörigen CZ, HJ, LC und LP beschäftigt, obwohl für diese keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen bzw. Bestätigungen ausgestellt gewesen seien. Der Beschwerdeführer habe dadurch vier Übertretungen gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 des Auslä... mehr lesen...
Mit den nachgenannten Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der L-Hotelbetriebs-GmbH mit Sitz in S zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin folgende näher bezeichnete ungarische Staatsangehörige im Hotel S der L-Hotelbetriebs-GmbH beschäftigt habe, obwohl für diese keine der im Ein... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft K. (der Erstbehörde) vom 30. April 2008 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber am 7. August 2007 den ungarischen Staatsangehörigen G. auf der Baustelle in G. beschäftigt, obwohl für diesen keine der näher angeführten arbeitsmarktbehördlichen Bewilligungen vorgelegen seien. Er habe § 3 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG übertreten und werde gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 AuslBG mit einer Geldstrafe von EUR 1.500,... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita; AuslBG §28 Abs7; AuslBG §3 Abs1; AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 AuslBG § 28 gültig von 01.10.2017 bis 30.06.2020 zuletzt geände... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug, nach gemeinsam durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung betreffend alle vier Beschwerdeführer ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Oktober 2010 wurden die Beschwerdeführer schuldig erkannt, sie haben (der Erst-, Zweit- und Viertbeschwerdeführer als handelsrechtliche Geschäftsführer der Ö GmbH als Komplementärgesellschaft der Ö GmbH & Co. KG, der Drittbeschwerdeführer als unbeschränkt haftender Gesellschafter der Ö GmbH & Co. KG) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 idF 2005/I/101; AuslBG §28 Abs1 Z1 lita; AuslBG §28 Abs7; AuslBG §3 Abs1; AVG §37; AuslBG § 2 heute AuslBG § 2 gültig ab 01.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2025 AuslBG § 2... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs7; AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 AuslBG § 28 gültig von 01.10.2017 bis 30.06.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 66/2017 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs7; AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 AuslBG § 28 gültig von 01.10.2017 bis 30.06.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 66/2017 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 23. August 2007 wurde - soweit für das Beschwerdeverfahren noch von Bedeutung - A S. schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der beschwerdeführenden Partei zu verantworten, den rumänischen Staatsangehörigen I S. vom 12. bis zum 14. März 2007 auf der Baustelle in Wien mit Spachtelarbeiten beschäftigt zu haben, obwohl für diesen keine der im Einzelnen aufge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Juni 2010 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft den polnischen Staatsangehörigen Piotr K. im Zeitraum vom 8. Juli bis zum 10. Juli 2008 mit dem Verspachteln von Gipskartonplatten entgegen den Vorschriften des § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a A... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0180 E 17. November 2004 RS 1 Stammrechtssatz Baustellen sind Arbeitsstellen eines Unternehmens, die im allgemeinen Betriebsfremden nicht zugänglich sind (Hinweis E 15.9.2004, Zl. 2002/09/0115, mwN). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. November 2008 wurde der Beschwerdeführer - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der G. GmbH zu verantworten, dass diese den tschechischen Staatsangehörigen L. J. zumindest am 17. August 2006 ab 09.00 Uhr bis zum Zeitpunkt der Kontrolle auf der Baustelle in R. als Hilfskraft (mit Fassadenarbeiten) beschäftig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 idF 2005/I/101;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7;AuslBG §3 Abs1;AVG §37; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2009/09/0065 E 10. Dezember 2009 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 28 Abs 7 AuslBG, der also eine Rechtsvermutung im Sinne des Vorliegens eines der Bewilligung unterliegenden Beschäftigungsverhältnisses ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs7; AVG §37; AVG §39 Abs2;MRK Art6; VStG §24; AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 AuslBG § 28 gültig von 01.1... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Mai 2010 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Baumeister D GmbH mit Sitz in W zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 29.10.2009 um 11.15 U... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Oktober 2008 wurde der Beschwerdeführer - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-GmbH mit Sitz in G zu verantworten, dass dieses Unternehmen als Arbeitgeber am 7. September 2006 in G die polnischen Staatsangehörigen D, M und R als Arbeitnehmer (mit Verspachtelungsarbeiten) beschäftigt habe, obwohl für diese keine der im... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde, des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides und der anlässlich der Abtretung der Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich Folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. August 2009 wurde der Beschwerdeführer - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach au... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs7; AVG §37; AVG §39 Abs2;MRK Art6; VStG §24; AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 AuslBG § 28 gültig von 01.1... mehr lesen...