Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1; AuslBG §3 Abs1;MRKZP 07te Art4; VStG §22 Abs1; VStG §30 Abs1; AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 AuslBG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1; AuslBG §3 Abs1; B-VG Art91 Abs2; B-VG Art91; VStG §22 Abs1; VStG §30 Abs1;VwRallg; AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Index: E1PE6J10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 12010P/TXT Grundrechte Charta Art49 Abs3;61999CJ0262 Louloudakis VORAB; AuslBG §28 Abs1; AuslBG §3 Abs1; AuslBG §32a; B-VG Art7 Abs1; VStG §19; VStG §22 Abs1; VStG §30 Abs1; AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a; AuslBG §15; AuslBG §17; AuslBG §28 Abs1 Z1 lita; AuslBG §3 Abs1; VStG §44a Z1 impl; VStG §44a Z1;VwRallg; AuslBG § 14a gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2013 AuslBG § 14a gültig von 01.01... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs12 Z1; AuslBG §18 Abs12 Z2; AuslBG §18 Abs12; AuslBG §28 Abs1 Z1; AuslBG §28 Abs1 Z5 litb; VStG §44a Z1; VwGG §42 Abs2 Z1; AuslBG § 18 heute AuslBG § 18 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs12 Z1; AuslBG §18 Abs12 Z2; AuslBG §18 Abs12; AuslBG §28 Abs1 Z1; AuslBG §28 Abs1 Z5 litb; VStG §44a Z1; VwGG §42 Abs2 Z1; AuslBG § 18 heute AuslBG § 18 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 14. Dezember 2009 wurde der Mitbeteiligte für schuldig erkannt, er habe es in seiner Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher angeführten GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin sechs namentlich angeführte polnische Staatsangehörige im Zeitraum vom 25. August 2008 bis zum 20. Mai 2009, einen polnischen Staatsangehörigen vom 25. August 2008 bis zum 13. September 2008, einen polnisch... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 7. Mai 2010 wurde der Erstbeschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als Verantwortlicher der zweitbeschwerdeführenden Partei zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin einen namentlich angeführten georgischen Staatsangehörigen vom 1. November 2007 bis zum 16. April 2008 als Arbeiter mit der Tätigkeit Einsammeln der Zeitungsständer "XY-Zeitung" (Sonntagsausgabe) beschäftigt habe, obwohl für diesen Ausländer weder e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der I GmbH mit Sitz in K und damit als zur Vertretung nach außen berufene Person dieser Gesellschaft iSd § 9 Abs. 1 VStG zu verantworten, dass diese Gesellschaft die Arbeitsleistungen von 10 näher bezeichneten bosnischen Arbeitnehmern, welche von einem Arbeitgeber ohne Betriebssitz im Bundesgebiet, nämlich der M d.o.o. mit Sitz ... mehr lesen...
Mit dem erstangefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden die Beschwerdeführer schuldig erkannt, sie haben jeweils als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der G GmbH als Auftraggeber mit Sitz in S zu verantworten, dass diese vom 16. Oktober 2009 bis zumindest 21. Oktober 2009 die Arbeitsleistung von zwei näher bezeichneten rumänischen Staatsangehörigen in Anspruch genommen habe, ohne dass für diese A... mehr lesen...
Mit dem erstangefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden die Beschwerdeführer schuldig erkannt, sie haben jeweils als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der G GmbH als Auftraggeber mit Sitz in S zu verantworten, dass diese vom 16. Oktober 2009 bis zumindest 21. Oktober 2009 die Arbeitsleistung von zwei näher bezeichneten rumänischen Staatsangehörigen in Anspruch genommen habe, ohne dass für diese A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer zu den Zlen. 2012/09/0082 und 2012/09/0089 (in der Folge: der Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft G (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) wie folgt bestraft: "Straferkenntnis 1. Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A GmbH mit Sitz in Pe, B 49, zu verantworten, dass durch diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am o.a. Betriebsstandort 999 ausländi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der E GmbH als Auftraggeber mit Sitz in S zu verantworten, dass von dieser die Arbeitsleistung von drei litauischen, zwei russischen und eines kasachischen Staatsangehörigen (alle werden näher bezeichnet) zumindest am 26. Juli 2010 auf der Baustelle F in A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der E GmbH als Auftraggeber mit Sitz in S zu verantworten, dass von dieser die Arbeitsleistung von drei litauischen, zwei russischen und eines kasachischen Staatsangehörigen (alle werden näher bezeichnet) zumindest am 26. Juli 2010 auf der Baustelle F in A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 2005/I/101; AuslBG §3 Abs1; VStG §21 Abs1; VStG §5 Abs1; AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 AuslBG § 28 gültig vo... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid verhängte die belangte Behörde nach Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung über den Beschwerdeführer sechs Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen je 34 Stunden), weil er als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der O GmbH verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten habe, dass von dieser Gesellschaft sechs Ausländer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Hotel K GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft den näher bezeichneten ungarischen Staatsangehörigen TA im Zeitraum von 3. Juni 2010 bis 10. Oktober 2010 sowie von 27. November 2010 bis 16. Dezember 2010 beschäftigt habe, obwohl für diesen keine der im Einze... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A GmbH mit Sitz in W zu verantworten, dass diese als Arbeitgeberin in der Zeit vom 22. Februar 2010 bis 30. April 2010 den rumänischen Staatsangehörigen CO beschäftigt habe, obwohl für diesen keine arbeitsmarktrecht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Februar 2011 wurde der Beschwerdeführer - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - schuldig erkannt, er habe die näher bezeichneten slowakischen Staatsangehörigen V.F., A.J., M.K., A.N. und V.T. (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) beschäftigt, obwohl ihm für diese Ausländer keine der im einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen oder Bestätigungen ausgestell... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe die näher bezeichneten ungarischen Staatsangehörigen T.B., A.F., AJ.F. und Z.V. (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) am 1. Februar 2010 beschäftigt, obwohl für diese Personen keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen oder Bestätigungen ausgestellt gewesen sei. Die ungarischen Staatsangehörigen seien von Beamten der KIAB am 1. Feb... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 15. September 2011 wurde der Beschwerdeführer der Verletzung von § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) in zwölf Fällen für schuldig erkannt, weil er es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der E-Agrarprodukte Vertriebs-GmbH mit Sitz in T zu verantworten habe, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin vier ind... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg vom 7. Juli 2011 wurde das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Verdachtes der Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes nach § 45 Abs. 1 Z. 2 VStG unter Berufung auf das Günstigkeitsprinzip des § 1 Abs. 2 VStG mit der Begründung: eingestellt, dass das dem Beschwerdeführer angelastete Verhalten schon vor der Erlassung des Straferkenntnisses nicht mehr unter Strafe gestellt gewesen sei, da polnische Staatsan... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Verantwortliche der H GmbH in O zu verantworten, dass diese Gesellschaft sechs näher bezeichnete ungarische Staatsangehörige am 27. Jänner 2011 als Tänzerinnen im Lokal W in S beschäftigt habe, obwohl für diese keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilli... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Februar 2011 wurde der Beschwerdeführer - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - schuldig erkannt, er habe die näher bezeichneten slowakischen Staatsangehörigen V.F., A.J., M.K., A.N. und V.T. (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) beschäftigt, obwohl ihm für diese Ausländer keine der im einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen oder Bestätigungen ausgestell... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe die näher bezeichneten ungarischen Staatsangehörigen T.B., A.F., AJ.F. und Z.V. (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) am 1. Februar 2010 beschäftigt, obwohl für diese Personen keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen oder Bestätigungen ausgestellt gewesen sei. Die ungarischen Staatsangehörigen seien von Beamten der KIAB am 1. Feb... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg vom 7. Juli 2011 wurde das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Verdachtes der Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes nach § 45 Abs. 1 Z. 2 VStG unter Berufung auf das Günstigkeitsprinzip des § 1 Abs. 2 VStG mit der Begründung: eingestellt, dass das dem Beschwerdeführer angelastete Verhalten schon vor der Erlassung des Straferkenntnisses nicht mehr unter Strafe gestellt gewesen sei, da polnische Staatsan... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Verantwortliche der H GmbH in O zu verantworten, dass diese Gesellschaft sechs näher bezeichnete ungarische Staatsangehörige am 27. Jänner 2011 als Tänzerinnen im Lokal W in S beschäftigt habe, obwohl für diese keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilli... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Qualifikation einer Tätigkeit als arbeitnehmerähnlich iSd § 2 Abs. 2 lit. b AuslBG kann das Rechtsverhältnis der arbeitnehmerähnlichen Person zu ihrem Auftraggeber als Werkvertragsverhältnis bezeichnet sein (Hin... mehr lesen...
Index: E1PE1TE6J001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 12003TN10/01 Beitrittsvertrag Ungarn - 1/Freizügigkeit;12003TN12/02 Beitrittsvertrag Polen - 2/Freizügigkeit;12003TN14/01 Beitrittsvertrag Slowakei - 1/Freizügigkeit;12010P/TXT Grundrechte Charta Art49 Abs1;62002CJ0387 Berlusconi VORAB;62005CJ0142 Aklagaren VORAB;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2005/I/103;AuslBG §3 Abs1;VStG §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/09/0058 E 23. April 2009 RS 1 Stammrechtssatz Der zweite Strafsatz des § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG sieht im Falle der unberechtigten Beschäftig... mehr lesen...