Norm: ArbVG §72 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Der Ersatzanspruch für die vom Betriebsinhaber zu tragenden Sacherfordernisse, die dieser aber nicht zur Verfügung gestellt hat, ist als Ersatzanspruch nach § 1042 ABGB zu qualifizieren und kommt nicht dem h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem klagenden Betriebsrat eine Schreibkraft im Ausmaß einer Vollzeitbeschäftigung, einen Laptop mit Drucker sowie ein Mobiltelefon unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Beklagte betreibt ein Unternehmen, in dem rund 650 Angestellte beschäftigt werden, davon rund 350 im Außendienst. Sie verfügte bei Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz am 20. 6. 2006 über e... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Die Betriebsüblichkeit der begehrten Sacherfordernisse ist ein relevantes, jedoch kein absolutes Kriterium für den Umfang der Beistellungspflicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Die Aufgaben des Betriebsrats bedingen oft seine rasche Erreichbarkeit, was insbesondere dann, wenn sich das freigestellte Betriebsratsmitglied - etwa aufgrund der örtlichen Zersplitterung des Betriebs - sehr o... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Dem Betriebsrat kommt in Phasen der Umstrukturierung und bei Betriebsänderungen im Regelfall ein größeres Bedürfnis an Bürokapazitäten zu, als in Phasen des regelmäßigen Betriebsablaufs. Ent... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Bei der Interessenabwägung für den Umfang der Beistellungspflicht sind die Bedürfnisse des Betriebsrats objektiv zu beurteilen, wobei auf den Umfang und Schwierigkeitsgrad der konkret durchzuführenden, auf die ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Der Umfang der Beistellungspflicht ist anhand einer Interessenabwägung zwischen den Bedürfnissen des Betriebsrats einerseits und der Größe des Betriebs im Sinne der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betri... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ZPO §406 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974 ZPO § 406 heute ZPO § 406 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Der Begriff der Kanzlei- und Geschäftserfordernisse ist insofern dynamisch zu interpretieren, als er dem jeweiligen Stand der technologischen Entwicklung anzupassen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 BRGO §22 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Die Beistellungspflicht des § 72 ArbVG umfasst auch Dienstleistungen, so auch die Beistellung einer Sekretariatskraft. Die Beistellungspflicht des Paragraph 72, ArbVG umfasst auch Dienstleistungen, so ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit 23. 3. 2000 wurde bei der Beklagten für eine intensivere und rascherer interne Kommunikation ein "Intranet" eröffnet. Im Mai 2000 wurde jedoch verfügt, dass es nicht mehr möglich sei, die Gruppe "Mail an alle" als Adressat unberechtigt zu verwenden. Diese sei vielmehr dem Vorstandsbereich, der Bereichsleitung ORGA Wien und nach Rücksprache mit dem Leiter des EDV-Bereiches für vorgesehene Verwendungen vorbehalten. In dem bei der Beklagten verwendeten Progra... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Der Zweck von § 72 ArbVG ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrates, also der ihm zustehenden Befugnisse, zu ermöglichen. Das Ausmaß selbst ist entsprechend der Größe des Betriebes und den... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Wurde in einem Betrieb ohnehin bereits ein internes Computer-Kommunikationsnetz errichtet ("Intranet"), ist auch dem Betriebsrat der Zugang dazu und die Möglichkeit der Verständigung der anderen Arbeitnehmer ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ArbVG §84 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 84 heute ArbVG § 84 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Zu den Kanzleifordernissen gehört auch die Beistellung von Schreibmaterialien, Briefmarken, Schreibmaschinen und Telefonanschlüssen (Arb 9396; siehe auch Arb 9683 = SZ 51/12) und dergleichen. ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Der Anspruch auf die Naturalleistungen steht dem Betriebsrat (bzw dem Wahlvorstand oder nach § 84 Abs 1 ArbVG dem Zentralbetriebsrat) als ganzes zu und dient dem Zweck, dem Betriebsrat die Durchführung seine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Mitglied des Angestelltenbetriebsrates des beklagten Vereins, einer Interessengemeinschaft für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die in Oberösterreich 18 Arbeitsgruppen unterhält. Mit Schreiben vom 19. Oktober 1984 teilte die beklagte Partei dem Angestelltenbetriebsrat unter anderem mit, daß zu den vier Besprechungen pro Jahr vom Verein der Landesobmann, einer seiner Stellvertreter, der Landesfinanzreferent und der Landessek... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014 ArbVG §72 ArbVG §92 ABGB § 1014 heute ABGB § 1014 gültig ab 01.01.1812 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ArbVG §115 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 115 heute ArbVG § 115 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014 ArbVG §72 ArbVG §92 ABGB § 1014 heute ABGB § 1014 gültig ab 01.01.1812 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974 ... mehr lesen...
Die klagende W-GmbH begehrt vom beklagten Betriebsratsfonds der W-GmbH die Zahlung eines Betrages von 2800 S samt Anhang mit der Behauptung, sie habe dem Angestelltenbetriebsrat ihres Betriebes im August 1976 in Entsprechung der Bestimmungen des § 72 ArbVG einen eigenen Telefonanschluß zur Verfügung gestellt, der ausschließlich vom Betriebsratsobmann Walter H benützt worden sei. Sie habe die hiefür vorgeschriebenen Fernsprech-Zeitgebühren an die Postverwaltung im Betrage von 100 S ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ArbVG §74 ArbVG §157 JN §1 CIb1 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 74 heute ArbVG § 74 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72 ArbVG §74 ArbVG §157 JN §1 CIb1 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 74 heute ArbVG § 74 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 EIArbGerG §1 Abs1 Z1 ArbVG §72 ArbVG §74 ArbVG §157 JN §1 CIb1 JN §1 DII ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ArbVG § 72 heute ArbVG § 72 gültig ab 01.07.... mehr lesen...