RS OGH 1987/2/24 14ObA7/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1987
beobachten
merken

Norm

ABGB §1014
ArbVG §72
ArbVG §92

Rechtssatz

Auch wenn die Beistellung eines Personenkraftwagen aus dem Begriff der "sonstigen Sacherfordernisse" des § 72 ArbVG nicht von vorneherein ausgeschlossen erscheint, kann eine Beistellung eines Dienstfahrzeugs nur entsprechend der Leistungsfähigkeit des Betriebs und der Bedürfnisse des Betriebsrates verlangt werden. Es sind hiebei nach allgemeiner Verkehrsauffassung vernünftige Dispositionen vorauszusetzen. Bei einem Verein, der einhunderdreißig Arbeitnehmer beschäftigt und sich der Betreuung Behinderter an achtzehn Betriebsstätten in Oberösterreich widmet, liegen diese Voraussetzungen nicht vor.

Entscheidungstexte

  • 14 ObA 7/87
    Entscheidungstext OGH 24.02.1987 14 ObA 7/87
    Veröff: WBl 1987,165 = Arb 10610 = ZAS 1988,175 (hiezu Kerschner) = RdW 1987,236 = SZ 60/32

Schlagworte

Auto Kfz PKW

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0019570

Dokumentnummer

JJR_19870224_OGH0002_014OBA00007_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten