RS OGH 2008/8/20 9ObA89/07i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.2008
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Norm

ArbVG §72

Rechtssatz

Dem Betriebsrat kommt in Phasen der Umstrukturierung und bei Betriebsänderungen im Regelfall ein größeres Bedürfnis an Bürokapazitäten zu, als in Phasen des regelmäßigen Betriebsablaufs.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123846

Im RIS seit

19.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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