RS OGH 2025/1/17 9ObA89/07i; 8ObA58/13g; 6ObA2/23x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.2008
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Rechtssatz

Der Begriff der Kanzlei- und Geschäftserfordernisse ist insofern dynamisch zu interpretieren, als er dem jeweiligen Stand der technologischen Entwicklung anzupassen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123849

Im RIS seit

19.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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