RS OGH 2008/8/20 9ObA89/07i, 8ObA58/13g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.2008
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Norm

ArbVG §72

Rechtssatz

Der Begriff der Kanzlei- und Geschäftserfordernisse ist insofern dynamisch zu interpretieren, als er dem jeweiligen Stand der technologischen Entwicklung anzupassen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123849

Im RIS seit

19.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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