Norm: ArbVG §34 ArbVG §62 Z1 ArbVG §65 Abs1 ArbVG §120 ff ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z4 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990
Rechtssatz:
Die Wirksamkeit des Rücktrittes kann auf einen zukünftigen Termin festgelegt werden; damit kann selbst bei vorzeitigem Ende der Betriebsratsfunktion eine betriebsrats... mehr lesen...
Norm: ArbVG §40 Abs3 ArbVG §62 ArbVG § 40 heute ArbVG § 40 gültig ab 15.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2007 ArbVG § 40 gültig von 18.08.2006 bis 14.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2006 ArbVG § 40 gültig von 08.10.2004... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Betrieb der beklagten Partei war ein gemeinsamer Betriebsrat für Arbeiter und Angestellte gewählt worden. Die Konstituierung erfolgte am 29. 1. 1988. Am 8. 5. 1989 wurde eine Betriebsversammlung durchgeführt, in der der Betriebsrat seinen Rücktritt "mit der Einschränkung zum Zeitpunkt der neuen Konstituierung" beschloß, um eine "betriebsratsfreie Zeit" zu verhindern. Der bestehende Betriebsrat ging bei dieser Erklärung davon aus, daß wieder ein gemeinsame... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z4 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990
Rechtssatz:
Die Wirksamkeit des Rücktrittes kann auf einen zukünftigen Termin festgelegt werden; damit kann selbst bei vorzeitigem Ende der Betriebsratsfunktion eine betriebsrats... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59 ArbVG §60 ArbVG §61 ArbVG §62 BRWO §10 Abs2 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990 ArbVG § 60 heute ArbVG § 60 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (im folgenden auch kurz: Kammer) sind zwischen 101 und 200 Arbeitnehmer dauernd beschäftigt, davon etwa 90 Angestellte und etwa 60 Arbeiter. Bei dieser Kammer wurde am 20.4.1983 erstmals ein gemeinsamer Betriebsrat für Arbeiter und Angestellte gewählt, nachdem Arbeiter und Angestellte in getrennten (Abstimmungen in) Betriebs-(Gruppen-)Versammlungen die Bildung eines gemeinsamen Betriebsrates (§§ 40 Abs 3... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die in der außerordentlichen Revision aufgeworfenen Rechtsfragen im Sinne der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes gelöst (vgl. Arb 10.407, 10.473; WBl 1988, 123 und 237). Von einer "Nichtigkeit" des angefochtenen Urteils gemäß § 477 Abs. 1 Z 6 ZPO kann keine Rede sein (9 Ob S 7/88). Das Berufungsgericht hat die in der außerordentlichen Revision aufgeworfenen Rechtsfragen im Sinne der... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG §60 ArbVG §62 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 60 heute ArbVG § 60 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei die Herausgabe der Bilanzen einschließlich der Gewinn- und Verlustausweise für die Jahre 1983, 1984 und 1985. Die beklagte Partei beantragte, die Klage abzuweisen. Die Geschäftsanteile der beklagten Partei würden durch Geschäftsführer der H*** Arzneiwarengroßhandlung Gesellschaft mbH (im folgenden H***) für diese Gesellschaft in Treuhand gehalten. Die beklagte Partei entfalte kei... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z1 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990
Rechtssatz:
Voraussetzungen der dauernden Betriebseinstellung im Zusammenhang mit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Betriebsinhabers.
Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 15. September 1969 bei der nunmehrigen Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen das Erstgericht am 6. Juni 1984 das Konkursverfahren eröffnete, angestellt. Am Tage vor der Konkurseröffnung bot die Gemeinschuldnerin sämtlichen Arbeitnehmern die Dienstfreistellung an, womit diese jedoch nicht einverstanden waren. Noch am 6. Juni 1984 führte der Kläger in St. Pölten Serviceleistungen für die Gemeinschuldnerin durch; zusammen mit anderen Bedien... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z1 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990
Rechtssatz:
Voraussetzungen der dauernden Betriebseinstellung im Zusammenhang mit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Betriebsinhabers.
Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 11.10.1983 das Konkursverfahren eröffnet wurde - der Beklagte wurde zum Masseverwalter bestellt -, vom 5.10.1964 bis 31.10.1983 als Arbeiterin beschäftigt. Dieses Arbeitsverhältnis endete durch den von der Klägerin am 31.10.1983 nach dem § 25 Abs.1 KO erklärten vorzeitigen Austritt. Die Klägerin war Mitglied des Betriebsrates im Betrieb der Gemeinschuldnerin; die Tätigkeitsperiode des Betriebs... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA AngG §23 IB ArbVG §62 Z1KO §25 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger begehren vom Beklagten nach Fällung eines Teilanerkenntnisurteiles und Klagseinschränkung letztlich die der Höhe nach außer Streit stehenden Beträge an restlicher Abfertigung. Zur
Begründung: führen sie aus, sie hätten am 8.7.1983 ihren Austritt gemäß dem § 25 Abs 1 KO erklärt. Da die Kläger infolge ihrer Stellung als Mitglieder des Betriebsrates der Gemeinschuldnerin frühestens zum 26.8.1986 hätten gekündigt werden können, in dem zwischen dem Zeitp... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA AngG §23 IB ArbVG §62 Z1KO §25 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt der beklagten GesmbH gegenüber die Feststellung des aufrechten Bestehens seines Arbeitsverhältnisses. Er sei am 1. 8. 1968 als Angestellter in die Dienste des Zeitungsverlages "Fritz M Wiener Wochenblatt" getreten. Mit Wirkung zum 1. 1. 1981 habe die Beklagte diesen Verlag einschließlich des Klägers übernommen. Dieser sei seit 9. 4. 1979 Mitglied des Betriebsrates des Verlages gewesen. Der sich daraus ergebende Schutz bestehe über den Betriebsinhaberwechsel hinaus... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG §62 Z1 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG §62 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt der beklagten GesmbH gegenüber die Feststellung des aufrechten Bestehens seines Arbeitsverhältnisses. Er sei am 1. 8. 1968 als Angestellter in die Dienste des Zeitungsverlages "Fritz M Wiener Wochenblatt" getreten. Mit Wirkung zum 1. 1. 1981 habe die Beklagte diesen Verlag einschließlich des Klägers übernommen. Dieser sei seit 9. 4. 1979 Mitglied des Betriebsrates des Verlages gewesen. Der sich daraus ergebende Schutz bestehe über den Betriebsinhaberwechsel hinaus... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG §62 Z1 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Die Beklagte produzierte in einem Betrieb in Z leichte Metallwaren und Schilder; vor dem Ablauf des 31. Dezember 1978 ist eine dauernde Einstellung dieses Betriebes (§ 62 Z. 1 ArbVG) nicht erfolgt. Ob der Betrieb nach diesem Zeitpunkt dauernd eingestellt wurde, ist bestritten. Die Beklagte produzierte in einem Betrieb in Z leichte Metallwaren und Schilder; vor dem Ablauf des 31. Dezember 1978 ist eine dauernde Einstellung dieses Betriebes (Paragraph 62, Ziffer eins, ArbVG) nicht er... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z1 AVRAG §3 Abs2 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 AVRAG § 3 heute AVRAG § 3 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 ... mehr lesen...
Die Beklagte produzierte in einem Betrieb in Z leichte Metallwaren und Schilder; vor dem Ablauf des 31. Dezember 1978 ist eine dauernde Einstellung dieses Betriebes (§ 62 Z. 1 ArbVG) nicht erfolgt. Ob der Betrieb nach diesem Zeitpunkt dauernd eingestellt wurde, ist bestritten. Die Beklagte produzierte in einem Betrieb in Z leichte Metallwaren und Schilder; vor dem Ablauf des 31. Dezember 1978 ist eine dauernde Einstellung dieses Betriebes (Paragraph 62, Ziffer eins, ArbVG) nicht er... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z1 AVRAG §3 Abs2 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 AVRAG § 3 heute AVRAG § 3 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 Abs2 ArbVG §35 Abs2 ArbVG §62 Z6 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 35 heute ArbVG § 35 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Norm: ABGB §7 ArbVG §34 Abs2 ArbVG §35 Abs2 ArbVG §62 Z6 ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 Abs2 ArbVG §35 ArbVG §62 ArbVG §64 Abs1 Z1 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 35 heute ArbVG § 35 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geände... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990
Rechtssatz:
Diese Endigungsgründe sind demonstrativ.
Entscheidungstexte 4 Ob 48/79 Entscheidungstext OGH 10.07.1... mehr lesen...