Norm
ArbVG §34Rechtssatz
Grundsätzlich wird die Betriebsidentität durch den Wechsel des Betriebsinhabers nicht berührt. Gleichgültig ist dabei, ob mit der Belegschaft neue Arbeitsverträge abgeschlossen werden oder nicht. Die Kontinuität oder die Unterbrechung der Arbeitsverhältnisse ist für die Betriebsidentität ebensowenig maßgebend wie eine Standortverlegung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0051125Im RIS seit
11.01.1983Zuletzt aktualisiert am
11.02.2025