Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. März 1984 bei der M*** A*** Gesellschaft mbH als Schulungsleiter angestellt. Diese Gesellschaft führt getrennte Unternehmenszweige für den Vertrieb von Kopierern und Textverarbeitungssystemen (BED) sowie für den Vertrieb von Kameras. Diese beiden Unternehmensbereiche werden selbständig geführt; sie sind räumlich getrennt und nicht verflochten. Der Kläger war im sogenannten BED-Bereich tätig. Dieser Bereich weist sowohl eine Stab- als a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstklagende Partei ist ein Zusammenschluß von mehreren Dienstnehmern der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten zu einer wahlwerbenden Gruppe zum Zweck der Kanditatur für die Betriebsratswahl im Betrieb der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Die zweit- bis viertklagenden Parteien sind Kanditaten dieser Gruppe und sind sowohl aktiv wie passiv wahlberechtigt. Die wahlwerbende Gruppe hatte kein bestimmtes Programm, sondern nur verschiede... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (im folgenden auch kurz: Kammer) sind zwischen 101 und 200 Arbeitnehmer dauernd beschäftigt, davon etwa 90 Angestellte und etwa 60 Arbeiter. Bei dieser Kammer wurde am 20.4.1983 erstmals ein gemeinsamer Betriebsrat für Arbeiter und Angestellte gewählt, nachdem Arbeiter und Angestellte in getrennten (Abstimmungen in) Betriebs-(Gruppen-)Versammlungen die Bildung eines gemeinsamen Betriebsrates (§§ 40 Abs 3... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59 BRWO §21 Abs1 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990
Rechtssatz:
Aus § 21 Abs 1 letzter Satz BRWO kann nicht abgeleitet werden, daß es vor Überreichung des Wahlvorschlages im freien Belieben desjenigen stehe, der eine U... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59 ArbVG §60 ArbVG §61 ArbVG §62 BRWO §10 Abs2 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990 ArbVG § 60 heute ArbVG § 60 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geän... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990
Rechtssatz:
Auch wenn die Anfechtungsfrist als materiellrechtliche zu behandeln ist ( - wovon der OGH für die ähnliche Frist des § 105 Abs 4 ArbVG mit Entscheidung 9 Ob A 289/89 v... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59 BRWO §21 Abs1 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990
Rechtssatz:
Es bleibt einem Arbeitnehmer unbenommen, auch mehrere Wahlvorschläge mit seiner Unterschrift zu unterstützen, ohne daß deren Gültigkeit dadurch berührt wür... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59 BRWO allg ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990
Rechtssatz:
Die Vorgänge, die zur Erstellung einer Liste zum Zweck der Kandidatur bei einer Betriebsratswahl führen, spielen sich noch außerhalb des durch das ArbVG und di... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59 BRWO §21 Abs1 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990
Rechtssatz:
Nur wenn bei der Unterschrift für eine Unterstützungserklärung Willensmängel vorlagen oder die weitere Entwicklung ergibt, daß im Hinblick auf die von der ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990
Rechtssatz:
Die Betriebsratswahl ist anfechtbar, wenn die Wahl eines (für Arbeiter und Angestellte) gemeinsamen Betriebsrates nicht in Gruppenversammlungen in getrennten Abstimmung... mehr lesen...
Norm: ArbVG §40 Abs4 ArbVG §59 ArbVG §80 ArbVG §81 ArbVG §110 Abs1 ArbVG §113 Abs4 ArbVG § 40 heute ArbVG § 40 gültig ab 15.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2007 ArbVG § 40 gültig von 18.08.2006 bis 14.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2006 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §40 Abs4 ArbVG §59 ArbVG §80 ArbVG §81 ArbVG §110 Abs1 ArbVG §113 Abs4 ArbVG § 40 heute ArbVG § 40 gültig ab 15.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2007 ArbVG § 40 gültig von 18.08.2006 bis 14.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2006 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat ihre Hauptniederlassung in Wien und Zweigniederlassungen in Graz und Linz. Diese Zweigniederlassungen werden jeweils durch einen Geschäftsführer so weitgehend selbständig geführt, daß sie im Falle der rechtlichen Trennung selbständig weiterbestehen könnten. Die Zweigniederlassungen werden im Rechnungswesen selbständig erfaßt. Ein Betriebsrat wurde lediglich für den Betrieb der klagenden Partei in Wien errichtet. Die Mitglieder dieses ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §54 ArbVG §59 ArbVG § 54 heute ArbVG § 54 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §54 ArbVG §59 ArbVG §60 BRWO §13 ArbVG § 54 heute ArbVG § 54 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §54 ArbVG §59 BRWO §12 Abs4 ArbVG § 54 heute ArbVG § 54 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59 ArbVG §60 BRG idF BRGN 1971/319 §9 Abs9 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990 ArbVG § 60 heute ArbVG § 60 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59 ArbVG §60 BRG idF BRGN 1971/319 §9 Abs8 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990 ArbVG § 60 heute ArbVG § 60 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Die Kläger begehren die Feststellung, daß die von der beklagten Partei am 27. 1. 1972 vorgenommene Kündigung ihres Dienstverhältnisses rechtsunwirksam sei. Sie behaupten, die Dienstnehmer des Broterzeugungsbetriebes der beklagten Partei in Wien 12 hätten am 26. 1. 1972 eine Betriebsversammlung zum Zweck der Wahl eines Wahlvorstandes einberufen. Es sei zu dieser Betriebsversammlung auch die Mehrheit der Beschäftigten, nämlich 11 Personen, erschienen. Diese hätten einstimmig die beid... mehr lesen...