RS OGH 2022/10/20 4Ob89/72 (4Ob90/72), 4Ob5/75 (4Ob6/75), 4Ob51/82, 9ObA135/90, 9ObA146/90, 9ObA74/9

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Veröffentlicht am 28.11.1972
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Norm

ArbVG §59
ArbVG §60
BRG idF BRGN 1971/319 §9 Abs9
  1. ArbVG § 59 heute
  2. ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990
  1. ArbVG § 60 heute
  2. ArbVG § 60 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986

Rechtssatz

Bei einer Gesamtbewertung mehrerer Verstöße beim Wahlvorgang, die bei getrennter Beurteilung nur anfechtbar wären, bei einer Gesamtbeurteilung jedoch das Gewicht einer Nichtigkeit erhalten können, ist Vorsicht geboten, um nicht die vom Gesetzgeber verfolgte Absicht, durch eine umfassende Regelung des Anfechtungsbereiches den Nichtigkeitsbereich möglichst einzuschränken, zu vereiteln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0051144

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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