Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Wesensmerkmal des Betriebes als organisatorische Einheit ergibt sich, dass die Rechtsform des Unternehmens oder der Unternehmen, in die der Betrieb eingebunden ist, für die Betriebsqualifikation ebenso wenig ausschlaggebend ist, wie der Unternehmensgegenstand des berührten Unternehmens (der Unternehmen) oder die im übrigen bestehende r... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob ein Umsatzrückgang in der Betriebsabteilung, in der der Arbeitnehmer beschäftigt war, den Tatbestand nach § 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG erfüllt, ist nicht von den betrieblichen Erfordernissen der einzelnen Betriebsabteilung, sondern von denen des Betriebes gemäß § 34 Abs 1 ArbVG auszugehe... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §117 Abs1;ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kleineren Baustellen kommt wegen des temporären Charakters, aber auch wegen des geringen Umfanges die Betriebseigenschaft nicht zu, während bei Großbaufirmen die örtlichen Bauleitungen, die zwischen Baustellen und Unternehmensleitung eingeschaltet werden, selbst dann als Betriebe qualifiziert werden, wenn den Bauleitungen das R... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Kündigung einer Arbeitnehmerin, die im 53. Lebensjahr steht und die daher in Anbetracht der Beschäftigungslage (hier: Bezirk Leoben) in absehbarer Zeit nicht mit der Erlangung eines gleichartigen Arbeitsplatzes rechnen könnte, beeinträchtigt wesentliche Interessen der Arbeitnehmerin. Die wegen des höheren Le... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §117 Abs1;ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Entscheidend für die Eigenschaft eines selbstständigen Betriebes ist, dass dem Betriebsleiter Entscheidungsfreiheit in Personalangelegenheiten zukommt (Aufnahme von Arbeitnehmern, Lösung von Dienstverhältnissen, Bestimmung des Einsatzes der Arbeitnehmer). Auch die räumliche Entfernung zwischen der Hauptbetriebsstätte in Graz un... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG (Hinweis E 15.12.1982, 82/01/0146) hängt die Frage, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, zunächst davon ab, ob dem kündigenden Arbeitgeber der Nachweis gelingt, dass die Kündigung durch die in den lit a und lit b angeführten betrieblichen Interessen bzw betrieblichen Erfordernissen be... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §117 Abs1;ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Beschäftigungszahl rechtfertigt die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes nicht, wenn die Zahl von 150 weder dauernd erreicht noch nur vorübergehend darunter abgesunken ist und auch der Trend eine Erhöhung nicht erwarten lässt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:198601010... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde wegen der Umsatzsituation des Gesamtbetriebes und unter Bedachtnahme darauf, dass im Gesamtbetrieb über 200 Arbeitnehmer beschäftigt werden und gerade in der Betriebsabteilung, in der die Arbeitnehmerin beschäftigt ist, eine überdurchschnittlich hohe Zahl von Überstund... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §117 Abs1;ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Begrenzung "mehr als 150" im § 117 Abs 1 ArbVG bezieht sich nur bei Bestehen eines gemeinsamen Betriebsrates auf die Gesamtheit der Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) des Betriebes. Sonst ist der Freistellungsanspruch erst dann gegeben, wenn die Zahl der Arbeitnehmergruppe 150 übersteigt. Erreichen nur beide Arbeitnehm... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Tatbestand nach § 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG kann bei durch Krankheit bedingten, in der Person des Arbeitnehmers gelegenen und den betrieblichen Interessen nachteiligen Umständen dann verwirklicht sein, wenn trotz der in fortgeschrittenem Alter grundsätzlich anzunehmenden größeren Krankheitsneigung außerorden... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtsform des Unternehmens oder der Unternehmen, in die der Betrieb eingebunden ist, ist für die Betriebsqualifikation einer Arbeitsstätte ebenso wenig ausschlaggebend wie der Unternehmensgegenstand oder die im übrigen bestehende rechtliche wie wirtschaftliche Selbstständigkeit einer betroffenen Unternehmermehrheit. ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ungeachtet der bestehenden rechtlichen wie wirtschaftlichen Selbständigkeit von zwei Unternehmen liegt eine die personellen wie sachlichen Betriebsmittel beider Gesellschaften verbindende einheitliche, beiden gemeinsame Arbeitsstätte vor, weil trotz der Unterschiedlichkeit des Unternehmensgegenstandes (einerseits: Zurverfügungstellung von Arbe... mehr lesen...