RS Vwgh 1986/1/15 84/01/0034

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Veröffentlicht am 15.01.1986
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §34 Abs1;
  1. ArbVG § 34 heute
  2. ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986

Rechtssatz

Wird eine Arbeitsstätte von zwei juristischen Personen (Gesellschaften mbH) gemeinsam als organisatorische Einheit dergestalt betrieben, dass die eine Gesellschaft praktisch nicht nur ihre Betriebsräumlichkeiten, sondern auch das gesamte Personal im Leasingverfahren der anderen Gesellschaft zur Verfügung stellt, so steht der Annahme eines gemeinschaftlichen Betriebszweckes und in der Folge auch eines einheitlichen Betriebes weder die fortdauernde rechtliche Selbstständigkeit der Gesellschaften noch die Unterschiedlichkeit ihrer Unternehmensgegenstände entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984010034.X01

Im RIS seit

11.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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