RS Vwgh 1991/5/27 90/19/0089

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/01/0281 E 29. April 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Aus dem Wesensmerkmal des Betriebes als organisatorische Einheit ergibt sich, dass die Rechtsform des Unternehmens oder der Unternehmen, in die der Betrieb eingebunden ist, für die Betriebsqualifikation ebenso wenig ausschlaggebend ist, wie der Unternehmensgegenstand des berührten Unternehmens (der Unternehmen) oder die im übrigen bestehende rechtliche wie wirtschaftliche Selbstständigkeit einer betroffenen Unternehmermehrheit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190089.X05

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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