Norm: ABGB §1486 Z5 ABGB §1491 ABGB §1502 ArbVG §3 KollV für Handelsangestellte Österreich allg ABGB § 1486 heute ABGB § 1486 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 1486 gültig von 01.03.1919 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 95/1919 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 1.11.1989 bis 4.3.1992 als Platzvertreter mit Provision beschäftigt. Nach dem Dienstvertrag erfolgte seine Einstufung in die Beschäftigungsgruppe 3 des Kollektivvertrags für die Handelsangestellten Österreichs (kurz Kollektivvertrag). Obwohl er bei seiner Einstellung zutreffend 12 Jahre als Vordienstzeit angegeben hatte, wurde er lediglich auf der Basis von drei Berufsjahren entlohnt. Die Entgeltdifferenz zum kol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 7.1.1980 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 2.8.1990 durch vorzeitigen Austritt. Zum Zeitpunkt des Austrittes war der Kläger Betriebsratsobmann bei der Beklagten und hätte frühestens zum 17.4.1994 gekündigt werden können. Am 23.4.1991 hat der Kläger eine neue Beschäftigung angetreten. Der Kläger wurde seit Beginn des Dienstverhältnisses nach sogenannten Tourenpauschalen, nach von der Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt die Feststellung, daß Arbeitnehmern, denen nach dem Rahmenkollektivvertrag für die Arbeiter und Arbeiterinnen der chemischen Industrie vom 15.1.1987 eine Schichtzulage (Punkt 32), eine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (Punkt 35), eine Qualifikationszulage oder Prämie (Punkt 38) oder vereinbarungsgemäß eine Dienstalterszulage gebührt, Anspruch auf Einbeziehung dieser Zulagen in die Berechnung des Überstundenentgelts haben. Zur Begr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 4.8.1952 bei der Firma Röhren- und Pumpenwerk B***** GesmbH bzw deren Rechtsnachfolgerin, der Firma Röhren- und Pumpenwerk R***** AG angestellt und zwar ab 29.6.1984 als Geschäftsführer der GesmbH bzw später als Vorstandmitglied der Aktiengesellschaft. Am 14.10.1991 wurde über das Vermögen der AG der Konkurs eröffnet. Am 13.11.1991 erklärte der Kläger gegenüber der Gemeinschuldnerin seinen vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 3.3.1962 bis 18.12.1980 durchgehend als Arbeiter im Gartenbaubetrieb der Beklagten beschäftigt. Seither wurde das Arbeitsverhältnis jeweils im Winter saisonbedingt unterbrochen, und zwar vom 18.12.1980 bis 2.3.1981, vom 3.12.1981 bis 15.3.1982, vom 16.12.1982 bis 14.3.1983, vom 15.12.1983 bis 12.3.1984, vom 30.11.1984 bis 25.3.1985, vom 30.11.1985 bis 17.3.1986, vom 27.11.1986 bis 23.3.1987, vom 30.11.1987 bis 21.3.1988, vom 30.11.1988 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen § 48 ASGG). Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Ebenso wie Kollektivverträge sind Betriebsvereinbarungen in ihrem normativen Teil nach den Reg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Auch in Arbeitsrechtssachen können angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, nicht mehr mit Revision geltend gemacht werden (RZ 1989/16 ua). Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Auch in Arbeits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 8.5.1992 verstorbene Gattin des Klägers war bei der beklagten Partei bis 28.2.1979 als Arbeiterin beschäftigt. Sie erhielt von der beklagten Partei bis zu ihrem Tod eine Pensionszulage von (zuletzt) 2.705,90 S brutto monatlich aufgrund des am 1.7.1974 in Kraft getretenen, als Betriebsvereinbarung zu qualifizierenden neuen Pensionsstatuts der beklagten Partei. Die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter gewährte dem Kläger mit Bescheid vom 17.8.199... mehr lesen...
Begründung: Der genannte RahmenKV vom 15.1.1987 enthält unter anderem folgende Regelungen: "II. Normalarbeitszeit b) Arbeitszeit bei zwei- oder mehrschichtiger Arbeitsweise: (14) Bei mehrschichtiger oder kontinuierlicher Arbeitsweise ist aufgrund einer Betriebsvereinbarung ein Schichtplan zu erstellen. Die Arbeitszeit ist so einzuteilen, daß die gesetzlich gewährleistete Mindestruhezeit eingehalten und im Durchschnitt die wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb eines Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.4.1990 bis 15.10.1990 bei der Beklagten als Außendienstmitarbeiter mit einem vereinbarten Monatsentgelt von S 12.000 brutto angestellt. Auf das Dienstverhältnis ist der Rahmenkollektivvertrag der Angestellten der Industrie (im folgenden: KV) und der Zusatzkollektivvertrag der Angestellten des Metallbereiches anzuwenden; danach war der Kläger in die Verwendungsgruppe III einzustufen. Der Kläger war vom 1.4.1990 bis 15.10.1990 bei der B... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 1.Dezember 1959 (im folgenden: Pensionsvereinbarung) bestimmte unter anderem folgendes: "....... § 3 Paragraph 3 (1) a) Die Zuschußpension ist die Ergänzung der Rente aus der gesetzlichen Pensionsversicherung auf einen Gesamtbezug gemäß Abs(2).... b) Die bedingte Pension wird bis zum Anfall einer Rente aus der gesetzlichen Pensionsversicherung im Ausmaße des Gesamtbezuges - unbeschadet der Bestimmungen nach den §§ 16 ff - bemesse... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 15.April 1991 in der Wäscherei des Beklagten als gewerbliche Hilfskraft beschäftigt. Ihr letzter Stundenlohn betrug S 58,--. Nach ihrem vom Beklagten verfaßten schriftlichen "Arbeiterdienstvertrag" konnte das Arbeitsverhältnis beiderseitig nur jeweils zum Ende einer Arbeitswoche gekündigt werden. Die "Kündigungszeit" sollte für beide Teile abweichend vom Kollektivvertrag 3 Wochen betragen. Mit Schreiben vom 16.August 1991 kündigte die Klägerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.7.1971 bis 17.3.1989 bei der Beklagten als Elektromonteur - zuletzt mit einem Stundenlohn von S 97,50 brutto - beschäftigt. Seit Oktober 1987 arbeitete er ständig auf der Baustelle der Beklagten im Allgemeinen Krankenhaus (AKH). Die Parteien lösten ihr Dienstverhältnis einvernehmlich auf. Nach einem bei der Beklagten beschlossenen Sozialplan gebührt dem Kläger ein 25 %iger Zuschlag zur Abfertigung. Nach dem einschlägigen Kollektivvertra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin steht auf Grund (aufeinanderfolgender) Bühnendienstverträge seit 1. September 1977 als Sängerin in einem aufrechten Dienstverhältnis zum beklagten Bundestheaterverband (Volksoper Wien). Sie erhielt kein Auftrittshonorar, sondern einen festen Monatsbezug 14 x jährlich. Insbesondere stand sie auch in der Zeit vom 1. September 1985 bis 31. August 1987 in einem Bühnendienstvertrag mit einem Monatsbezug von S 38.000 bei 35 Auftritten pro Spielzeit (B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der beklagten Partei sind 300 bis 600 Arbeitnehmer mit Montagearbeiten außerhalb des ständigen Betriebes betraut. Auf die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer ist der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie anzuwenden. In die Berechnung der Weihnachtsremuneration und des Urlaubszuschusses bezieht die beklagte Partei nur die Vergütung für jene Wegzeiten ein, die in die Normalarbeitszeit fallen. Der Kollektivver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Einziger Streitpunkt des Revisionsverfahrens ist die Frage, ob die vom Kläger erst in der mündlichen Streitverhandlung vom 20. 11. 1989 erhobene Forderung auf Zahlung eines weiteren Betrages von S 12.770,-- an Urlaubsentschädigung nach Punkt XX. des Kollektivvertrages für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe (dort wird bestimmt, daß alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag bei sonstigem Verfal... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 15. Juli 1982, abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Gast- und Schankbetriebe sowie dem Fachverband der Beherbergungsbetriebe und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, persönlicher Dienst, der für alle in den den oben genannten Fachverbänden angehörenden Betrieben beschäftigten Arbeiter, Arbeiterinnen und Lehrlinge gilt, bestimmt unter anderem folgendes: "........ 7.) Lohnordnung a) Die von den vertrags... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen des Revisionswerbers, bei der als "Auslöse" bezeichneten Aufwandsentschädigung handle es sich schon ihrem Wesen nach um Entgelt im weiteren Sinn und das Berufungsgericht habe die zwingenden Bestimmungen des einschlägigen Kollektivvertrags nicht beachtet, ist entgegen z... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähgikeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter. Der Antragsgegner ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Der Antragsgegner war am Abschluß des gegenständlich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 10.10.1983 bis 2.2.1984 bei der T*** Handelsgesellschaft mbH als Angestellter beschäftigt. Im November 1983 erlitt er einen schweren Unfall und war bis 2.6.1985 arbeitsunfähig. Wegen dieses Krankenstandes wurde er von seinem damaligen Arbeitgeber zum 2.2.1984 unter der Zusage der Wiedereinstellung nach Ende des Krankenstandes gekündigt und bezog nach Ende des Dienstverhältnisses bis 2.6.1985 Krankengeld. Ab 1.1.1985 wurde das Unternehmen von der E*... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Kläger waren vom 1.2.1981 bis 31.12.1984 bei der Firma TECHNO-TEAM für Anwendungsoptimierung im Umweltschutz und in der Energiewirtschaft Gesellschaft mbH angestellt. Vom 3.2.1981 bis 16.5.1983 waren sie zugleich handelsrechtliche Geschäftsführer dieses Unternehmens gewesen. Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht vom 29.7.1987 wurde die Firma TECHNO-TEAM Gesellschaft mbH zur Zahlung von 306.596,80 S an den Erstkläger un... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3 ZusatzkollV für die Handelsangestellten Salzburg PktIV ArbVG § 3 heute ArbVG § 3 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Günstigere Betriebsvereinbarungen sind zulässig; ihre Einhaltung verstößt nicht gegen § 1 UWG. Günstigere Betriebsvereinbarungen sind zulässig; ihre Einhalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt auch im Bundesland Salzburg in mehreren Filialen den Einzelhandel mit Waren (insbesondere mit Lebensmitteln), darunter auch eine solche Filiale in Saalfelden neben dem "Shopping-Center" und eine andere in St.Johann im Pongau. Sie hielt diese beiden Filialen am 24.September 1987 (dem sogenannten "Rupertitag") offen und beschäftigte dabei Handelsangestellte, die bei der Salzburger Gebietskrankenkasse gemeldet waren; in beiden Filialen ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. April 1983 neu abgeschlossene Kollektivvertrag für die holzverarbeitende Industrie Österreichs enthielt unter anderem folgende Regelungen: "... § 3 Geltungsdauer Paragraph 3, Geltungsdauer 1. Dieser Kollektivvertrag tritt in der vorliegenden Fassung am 1. Mai 1983 in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Er ist eine Wiederverlautbarung des Kollektivvertrages vom 20. März 1948, wirksam ab 1. Mai 1948, hinterlegt beim Einigungsamt Wien am 11. J... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA ArbVG §3 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA AngG §23 IC ArbVG §3 IESG §1 Abs6 Z2 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA AngG §23 IC ArbVG §3 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.Oktober 1964 bis 14.November 1967 als kaufmännischer Angestellter und ab 15.November 1967 als Vorstandsmitglied auf Grund von Angestelltendienstverträgen für die E*** B*** W*** AG tätig. Nach diesen Dienstverträgen war in allen Fällen, in denen die Dienstzeit von Bedeutung war, insbesondere auch für den Abfertigungsanspruch, die Zeit ab 1. Oktober 1964 zugrundezulegen. In allen in den Verträgen nicht ausdrücklich geregelten Punkten sollt... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo1 ArbVG §3 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 ArbVG § 3 heute ArbVG § 3 gültig ab 01.07.1974 ... mehr lesen...