Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass ein Verfahren über vertragliche Ruhegenüsse vorliegt, weshalb gemäß § 46 Abs 3 Z 3 ASGG eine Revision jedenfalls zulässig ist. Der vom Berufungsgericht entgegen § 45 Abs 3 erster Halbsatz ASGG getätigte Ausspruch, dass eine ordentliche Revision nicht zulässig sei, ist daher als nicht beigesetzt anzusehen (Kuderna ASGG2 268). Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass ein Verfahren ü... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z2ArbVG §29
Rechtssatz: Einzelfallregelungen in kollektiven Rechtsquellen (hier Betriebsvereinbarung) sind unzulässig. Entscheidungstexte 8 ObA 197/98y Entscheidungstext OGH 18.05.1999 8 ObA 197/98y Veröff: SZ 72/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111956 Dokumen... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z2ArbVG §29
Rechtssatz: Einzelfallregelungen in kollektiven Rechtsquellen (hier Betriebsvereinbarung) sind unzulässig. Entscheidungstexte 8 ObA 197/98y Entscheidungstext OGH 18.05.1999 8 ObA 197/98y Veröff: SZ 72/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111956 Dokumen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte vertreibt Rechtsschutzversicherungen. Der Kläger ist bei ihr seit 1. 5. 1977 als Angestellter beschäftigt. Er war ursprünglich im Innendienst tätig, wobei er in den letzten Jahren vor seiner Versetzung als Assistent des Vorstandsdirektors der Beklagten arbeitete. Vom Vorstandsdirektor wurde er mit einzelnen Tätigkeiten im Außendienst (Verkauf) zusätzlich betraut und bezog dafür neben seinem Gehalt eine Erfolgsvergütung, die in den Gehaltszetteln... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Betriebsrat begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihm Einsicht in die Personalakten dreier namentlich bezeichneter pensionierter Dienstnehmer zu gewähren. Ferner wird die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten begehrt, dem klagenden Betriebsrat bei Einverständnis der Betroffenen Einsicht in die Personalakten pensionierter Dienstnehmer zu gewähren. Das Berufungsgericht änderte die den Klagebegehren stattgebende Entscheidung des Erst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt im wesentlichen die Feststellung, daß das zwischen ihm und der beklagten Partei seit 17. 4. 1973 aufrecht bestehende Dienstverhältnis auch nach der mit Schreiben vom 27. 8. 1997 ausgesprochenen Kündigung fortbestehe und ungeachtet des Schreibens der Beklagten vom 21. 8. 1997 ein definitives im Sinne des § 10 der Betriebsvereinbarung sei. Für den Fall der Abweisung des Feststellungsbegehrens begehrte der Kläger die "Aufhebung der Kündigung... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Eine bereits in einem Kollektivvertrag enthaltene Schlichtungsklausel, welche die Durchführung eines Schlichtungsverfahren vor der Anrufung des Gerichtes vorschreibt, ist von der gesetzlichen Ermächtigung des § 2 Abs. 2 Z. 2 ArbVG nicht erfaßt und daher unzulässig. Entscheidungstexte 10 Ra 315/98m Entscheidungstext OLG Wien 25.01.1999 10 Ra 31... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, daß seine Tätigkeit (für die beklagte Partei) dem Angestelltengesetz und dem Kollektivvertrag für die bei österreichischen Wochenzeitungen angestellten Redakteure, Redakteursaspiranten und Reporter unterliege und daß die beklagte Partei ihm S 1,337.767,10 brutto an rückständigem Gehalt von September 1994 bis August 1997 zu bezahlen habe. Er brachte vor, er sei für die beklagte Partei seit März 1992 als Reporter tätig. Aufgrund se... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Eine bereits in einem Kollektivvertrag enthaltene Schlichtungsklausel, welche die Durchführung eines Schlichtungsverfahren vor der Anrufung des Gerichtes vorschreibt, ist von der gesetzlichen Ermächtigung des § 2 Abs. 2 Z. 2 ArbVG nicht erfaßt und daher unzulässig. Entscheidungstexte 10 Ra 315/98m Entscheidungstext OLG Wien 25.01.1999 10 Ra 31... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, aufgrund von zwei Einmalzahlungen der beklagten Partei an ihre aktiven Arbeitnehmer in den Jahren 1996 und 1997 entstehe kein Anspruch des klagenden Pensionisten auf 80 % dieser Einmalzahlungen, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, aufgrund von zwei Einmalzahlungen der beklagten Partei an ihre aktiven Arbeitnehmer in den Jahren 1996 und 1997 entstehe kein Anspruch des klagenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers, deren Schwergewicht auf der Frage liegt, ob der Kläger von der Beklagten ohne vorangegangenes Disziplinarverfahren entlassen werden dur... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die Angelegenheiten, die durch Kollektivvertrag geregelt werden können, sind in § 2 Abs 2 ArbVG taxativ aufgezählt. Regelungen in Angelegenheiten, die in der zitierten
Norm: nicht aufgezählt sind, haben nicht die Rechtswirkungen eines Kollektivvertrages. Als Grundlage für die die Ansprüche der Kläger betreffende Regelung des Kollektivvertrages kommt nur § 2 Abs 2 Z 3 ArbVG in Betracht, der den Kollektivvertrags... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren Dienstnehmer der Gesamtrechtsvorgängerin der Beklagten, der Z*****. Sie waren Angestellte in einem sogenannten definitiven Sparkassendienstverhältnis, bzw. aufgrund eines Sondervertrages bei der Beklagten tätig und beziehen aufgrund des Dienstrechtes 1968 idgF (= Betriebsvereinbarung, in der Folge DO genannt) Betriebs- bzw. Witwenpensionen. Auf die früheren Dienstverhältnisse kam der zwischen dem Hauptverband der Österreichischen Sparkassen ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die Angelegenheiten, die durch Kollektivvertrag geregelt werden können, sind in § 2 Abs 2 ArbVG taxativ aufgezählt. Regelungen in Angelegenheiten, die in der zitierten
Norm: nicht aufgezählt sind, haben nicht die Rechtswirkungen eines Kollektivvertrages. Als Grundlage für die die Ansprüche der Kläger betreffende Regelung des Kollektivvertrages kommt nur § 2 Abs 2 Z 3 ArbVG in Betracht, der den Kollektivvertrags... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.12.1986 bis zu seiner Pensionierung am 30.9.1988 Landesdirektor der Ö***** L***** Aktiengesellschaft. Mit dem am 15.1.1987 ausgefertigten Dienstvertrag wurde ihm auch ein lebenslanger Ruhebezug (Gesamtpension) zugesichert. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers anzuwenden. Mit 5.10.1991 wurden die Ö***** L***** AG und die Z***** der Gemeinde W***** zur Z***** A***** AG, nunmehr Bank A... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Wirkungsbereich der die kollektivvertraglichen Rechte der Ruhegenußempfänger ändernden Kollektivvertragsparteien muß ident mit jenem der sie ehedem begründenden sein. Entscheidungstexte 8 ObA 150/97k Entscheidungstext OGH 26.02.1998 8 ObA 150/97k Veröff: SZ 71/45 8 ObA 2052/96i Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Sowohl Antragsteller als Antragsgegner sind gemäß § 4 Abs 2 ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen kollektivvertragsfähig (Cerny/Haas-Laßnigg/Schwarz, ArbVG II 54 f). Beide Parteien sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG in dem dort geregelten besonderen Feststellungsverfahren antragslegitimiert. Sowohl Antragsteller als Antragsgegner sind gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Wirkungsbereich der die kollektivvertraglichen Rechte der Ruhegenußempfänger ändernden Kollektivvertragsparteien muß ident mit jenem der sie ehedem begründenden sein. Entscheidungstexte 8 ObA 150/97k Entscheidungstext OGH 26.02.1998 8 ObA 150/97k Veröff: SZ 71/45 8 ObA 2052/96i Entscheidungstex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Rechtliche Beurteilung Sowohl Art V Abs 1 als auch Abs 3 der Übergangs- und Schlußbestimmungen des BPG stehen einer Anwendung des BPG auf die Ansprüche der Kläger entgegen. Die Leistungszusagen wurden nach den Feststellu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.4.1939 geborene Kläger wurde von der Beklagten am 7.1.1969 als Arbeiter aufgenommen; zuletzt war er als Angestellter in der Funktion eines Abteilungsleiters tätig. Zwischen dem Angestelltenbetriebsrat und dem Arbeiterbetriebsrat einerseits und der Geschäftsführung der Beklagten andererseits wurde eine "Betriebsvereinbarung" abgeschlossen, die am 27.6.1991 im Betrieb der Beklagten ausgehängt wurde und in der es unter anderem heißt: "Erkrankte und da... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2DO.A §102
Rechtssatz: Die von den Kollektivvertragsparteien vorgenommene Änderung des Anpassungsfaktors der Pensionserhöhung durch die Regelung des § 102 DO.A anstelle der des § 87 Abs 3 DO.A aF ist nicht grundrechtswidrig und damit auch nicht sittenwidrig. Entscheidungstexte 9 ObA 7/96 Entscheidungstext OGH 14.02.1996 9 ObA 7/96 Veröff: SZ 69/31 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 CIIo5ArbVG §2 Abs2DO.B §32 Abs4
Rechtssatz: Mit der Regelung des § 32 Abs 4 DO.B wurde ein echtes, mit der Sanktion der Unwirksamkeit der als Dienstgeberkündigung zu qualifizierenden Versetzung in den Ruhestand für den Fall seiner Verletzung versehenes Zustimmungsrecht des Betriebsrates statuiert. Ob die Nichtigkeit des Zustimmungsrechtes des Betriebsrates die teilweise oder gänzliche Unwirksamkeit des § 32 Abs 4 DO.B bewir... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 CIIo5ArbVG §2 Abs2KollV für die Angestellten der Versicherungsunternehmungen - Innendienst §34 Abs1KollV für die Angestellten der Versicherungsunternehmungen - Innendienst §34 Abs3
Rechtssatz: Die in § 34 Abs 1 und 3 KollV für die Angestellten der Versicherungsunternehmungen - Innendienst geforderte Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung räumt diesem ein über den Standard des ArbVG hinausgehendes Mitwirkungsrecht ein, w... mehr lesen...