Norm: ArbVG §2 Abs2 Z2ArbVG §29
Rechtssatz: Einzelfallregelungen in kollektiven Rechtsquellen (hier Betriebsvereinbarung) sind unzulässig. Entscheidungstexte 8 ObA 197/98y Entscheidungstext OGH 18.05.1999 8 ObA 197/98y Veröff: SZ 72/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111956 Dokumen... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z2ArbVG §29
Rechtssatz: Einzelfallregelungen in kollektiven Rechtsquellen (hier Betriebsvereinbarung) sind unzulässig. Entscheidungstexte 8 ObA 197/98y Entscheidungstext OGH 18.05.1999 8 ObA 197/98y Veröff: SZ 72/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111956 Dokumen... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Eine bereits in einem Kollektivvertrag enthaltene Schlichtungsklausel, welche die Durchführung eines Schlichtungsverfahren vor der Anrufung des Gerichtes vorschreibt, ist von der gesetzlichen Ermächtigung des § 2 Abs. 2 Z. 2 ArbVG nicht erfaßt und daher unzulässig. Entscheidungstexte 10 Ra 315/98m Entscheidungstext OLG Wien 25.01.1999 10 Ra 31... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Eine bereits in einem Kollektivvertrag enthaltene Schlichtungsklausel, welche die Durchführung eines Schlichtungsverfahren vor der Anrufung des Gerichtes vorschreibt, ist von der gesetzlichen Ermächtigung des § 2 Abs. 2 Z. 2 ArbVG nicht erfaßt und daher unzulässig. Entscheidungstexte 10 Ra 315/98m Entscheidungstext OLG Wien 25.01.1999 10 Ra 31... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die Angelegenheiten, die durch Kollektivvertrag geregelt werden können, sind in § 2 Abs 2 ArbVG taxativ aufgezählt. Regelungen in Angelegenheiten, die in der zitierten
Norm: nicht aufgezählt sind, haben nicht die Rechtswirkungen eines Kollektivvertrages. Als Grundlage für die die Ansprüche der Kläger betreffende Regelung des Kollektivvertrages kommt nur § 2 Abs 2 Z 3 ArbVG in Betracht, der den Kollektivvertrags... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die Angelegenheiten, die durch Kollektivvertrag geregelt werden können, sind in § 2 Abs 2 ArbVG taxativ aufgezählt. Regelungen in Angelegenheiten, die in der zitierten
Norm: nicht aufgezählt sind, haben nicht die Rechtswirkungen eines Kollektivvertrages. Als Grundlage für die die Ansprüche der Kläger betreffende Regelung des Kollektivvertrages kommt nur § 2 Abs 2 Z 3 ArbVG in Betracht, der den Kollektivvertrags... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Wirkungsbereich der die kollektivvertraglichen Rechte der Ruhegenußempfänger ändernden Kollektivvertragsparteien muß ident mit jenem der sie ehedem begründenden sein. Entscheidungstexte 8 ObA 150/97k Entscheidungstext OGH 26.02.1998 8 ObA 150/97k Veröff: SZ 71/45 8 ObA 2052/96i Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Wirkungsbereich der die kollektivvertraglichen Rechte der Ruhegenußempfänger ändernden Kollektivvertragsparteien muß ident mit jenem der sie ehedem begründenden sein. Entscheidungstexte 8 ObA 150/97k Entscheidungstext OGH 26.02.1998 8 ObA 150/97k Veröff: SZ 71/45 8 ObA 2052/96i Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2DO.A §102
Rechtssatz: Die von den Kollektivvertragsparteien vorgenommene Änderung des Anpassungsfaktors der Pensionserhöhung durch die Regelung des § 102 DO.A anstelle der des § 87 Abs 3 DO.A aF ist nicht grundrechtswidrig und damit auch nicht sittenwidrig. Entscheidungstexte 9 ObA 7/96 Entscheidungstext OGH 14.02.1996 9 ObA 7/96 Veröff: SZ 69/31 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 CIIo5ArbVG §2 Abs2DO.B §32 Abs4
Rechtssatz: Mit der Regelung des § 32 Abs 4 DO.B wurde ein echtes, mit der Sanktion der Unwirksamkeit der als Dienstgeberkündigung zu qualifizierenden Versetzung in den Ruhestand für den Fall seiner Verletzung versehenes Zustimmungsrecht des Betriebsrates statuiert. Ob die Nichtigkeit des Zustimmungsrechtes des Betriebsrates die teilweise oder gänzliche Unwirksamkeit des § 32 Abs 4 DO.B bewir... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 CIIo5ArbVG §2 Abs2KollV für die Angestellten der Versicherungsunternehmungen - Innendienst §34 Abs1KollV für die Angestellten der Versicherungsunternehmungen - Innendienst §34 Abs3
Rechtssatz: Die in § 34 Abs 1 und 3 KollV für die Angestellten der Versicherungsunternehmungen - Innendienst geforderte Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung räumt diesem ein über den Standard des ArbVG hinausgehendes Mitwirkungsrecht ein, w... mehr lesen...