Norm
ABGB §879 Abs1 CIIo5Rechtssatz
Die in § 34 Abs 1 und 3 KollV für die Angestellten der Versicherungsunternehmungen - Innendienst geforderte Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung räumt diesem ein über den Standard des ArbVG hinausgehendes Mitwirkungsrecht ein, womit dieses Zustimmungserfordernis als gegen den absolut zwingenden Charakter des Arbeitsverfassungsgesetzes verstoßend nichtig ist. Die Restgültigkeit der an bestimmte materielle Voraussetzungen geknüpften Kündbarkeit von "definitiven" Angestellten wird durch das wegfallende Zustimmungserfordernis nicht berührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0063935Dokumentnummer
JJR_19950914_OGH0002_008OBA00290_9500000_002