Norm: ArbVG §2 Abs2
Rechtssatz: Regelungen eines Kollektivvertrags, in denen keine konkreten Arbeitnehmer genannt werden, sondern auf allgemeine Kriterien abgestellt wird, sind auch dann keine Einzelfallregelungen, wenn dabei letztlich auch bestimmbar ist, welche Arbeitnehmer daraus Ansprüche ableiten können. So bedeuten etwa Stichtagsregelungen, bei denen für in den Geltungsbereich der alten Regelung fallende Arbeitnehmer bestimmte Ansprüche w... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014ArbVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Regelt der Kollektivvertrag die Ausbildung, hat der Arbeitgeber auch die Ausbildungskosten zu ersetzen. Entscheidungstexte 8 ObA 224/00z Entscheidungstext OGH 29.03.2001 8 ObA 224/00z 9 ObA 275/01h Entscheidungstext OGH 23.01.2002 9 ObA 275/01h Vgl auch; Beisatz: Hier: Kosten der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014ArbVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Regelt der Kollektivvertrag die Ausbildung, hat der Arbeitgeber auch die Ausbildungskosten zu ersetzen. Entscheidungstexte 8 ObA 224/00z Entscheidungstext OGH 29.03.2001 8 ObA 224/00z 9 ObA 275/01h Entscheidungstext OGH 23.01.2002 9 ObA 275/01h Vgl auch; Beisatz: Hier: Kosten der ... mehr lesen...