RS OGH 1999/1/25 10Ra315/98m

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Veröffentlicht am 25.01.1999
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Norm

ArbVG §2 Abs2 Z2

Rechtssatz

Eine bereits in einem Kollektivvertrag enthaltene Schlichtungsklausel, welche die Durchführung eines Schlichtungsverfahren vor der Anrufung des Gerichtes vorschreibt, ist von der gesetzlichen Ermächtigung des § 2 Abs. 2 Z. 2 ArbVG nicht erfaßt und daher unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000316

Dokumentnummer

JJR_19990125_OLG0009_0100RA00315_98M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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