Norm: ArbVG §120 Abs1 ArbVG §121 Z3 ArbVG § 120 heute ArbVG § 120 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 56... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien waren seit 1997 bzw 1994 als Kfz-Mechaniker bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt. Diese betrieb an diesem Standort seit 1980 ein Autohaus und hatte die Gewerbeberechtigung sowohl für das Handelsgewerbe als auch das Kfz-Mechanikergewerbe. Lebensnerv des Unternehmens war der Händlervertrag hinsichtlich einer bestimmten Automarke. Angeschlossen waren auch eine Reparaturwerkstätte samt Lackiererei und Spenglerei, die sich allerdings überwie... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter ao Univ. Prof. Dr. Michaela Windischgrätz und Dr. Helmut Szongott als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A*****GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Graff und Dr. Franz Mark... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis einschließlich November 1998 Obmann des Arbeitbetriebsrats der beklagten Partei; seitdem ist er einfaches Mitglied des Arbeiterbetriebsrates. Bis einschließlich November 1998 bezog er monatlich S 33.369,80 brutto; darin war ein Überstundenpauschale von S 5.269 brutto enthalten. Im Herbst 1995 begann die beklagte Partei, die Löhne der Arbeiter mittels Änderungsvereinbarungen zu kürzen, wobei bei Nichtabschluss dieser Änderungsvereinbarungen K... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 ArbVG §120 ArbVG §121 ArbVG §122 ArbVG § 115 heute ArbVG § 115 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 115 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da das Urteil des Berufungsgerichtes hinsichtlich der erst- und drittbeklagten Parteien unangefochten geblieben und daher in Rechtskraft erwachsen ist, wird im Folgenden das Parteivorbringen nur insoweit wiedergegeben, als es sich auf die verbliebenen (zweit- und viert-)beklagten Parteien bezieht. Mit ihren (später verbundenen) Klagen vom 16. 8. 2000 begehrte die klagende Partei, der Kündigung der Beklagten die gerichtliche Zustimmung zu erteilen. Dazu... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z1 ArbVG §121 Z1 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/198... mehr lesen...
Norm: ArbVG §121 Z1 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Von einer Stilllegung einer Betriebsabteilung oder einer dauernden Einschränkung des Betriebes kann nur dann gesprochen werden, wenn die Agenden, die in der betre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6. 10. 1940 geborene Beklagte trat am 1. 1. 1966 in die Rechtsabteilung der klagenden Partei ein. Am 13. 11. 1973 suchte er gemäß § 2 Abs 2 der Dienstordnung (DO) um seine "Pragmatisierung" gemäß der zwischen den Parteien vereinbarten Dienstpragmatik (DP) an, welche neben der Dienstordnung auch aus einer Bezugsordnung (BO), einer Titelordnung und einer Pensionsordnung (PO) besteht. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 verlieh ihm die klagende Partei das "Def... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z1 ArbVG §121 Z1 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/198... mehr lesen...
Norm: ArbVG §121 Z1 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Von einer Stilllegung einer Betriebsabteilung oder einer dauernden Einschränkung des Betriebes kann nur dann gesprochen werden, wenn die Agenden, die in der betre... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ArbVG §121 Z3 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist im Betrieb der klagenden Partei als Elektriker im Schichtdienst tätig, seit Dezember 1998 ist er Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrats. Der Kontakt zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gestaltete sich von Beginn an schwierig und erfolgte ausschließlich schriftlich. Der Beklagte verrichtete seine Aufgaben als Betriebsrat soweit möglich in seiner Freizeit, doch nahm er auch während der Arbeitszeit, wenn er keine konkreten Arbeiten zu verri... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ArbVG §121 Z3 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes ist zutreffend, daß die Klage auf nachträgliche Zustimmung zur Entlassung einer schwangeren Dienstnehmerin, die beim Diebstahl eines Lippenstiftes ertappt und am Folgetag entlassen wurde, verspätet ist, wenn die Klage erst 14 Tage nach der Entlassung bei Gericht einlangte. Es genügt daher auf dessen rechtliche Beurteilung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Rechtsan... mehr lesen...
Norm: ArbVG §121 Z3 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Aus der weiten Fassung des § 121 Z 3 ArbVG ergibt sich, daß nicht nur Dienstversäumnisse, Verweigerung, Minderleistungen, Saumseligkeit und Vergeßlichkeit bei der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrte die Klägerin die Zustimmung des Gerichtes zur Entlassung des Beklagten, hilfsweise die Zustimmung zu dessen Kündigung. Der Beklagte sei seit 15. 4. 1987 bei der Klägerin als Luftfahrzeugwart beschäftigt und derzeit Mitglied des Betriebsrats der kaufmännischen und technischen Angestellten der Klägerin. Der Beklagte habe sich in seinem Angestelltendienstvertrag ausdrücklich verpflichtet, Nebenbeschäftigungen nur nach Geneh... mehr lesen...
Norm: ArbVG §121 Z3 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Aus der weiten Fassung des § 121 Z 3 ArbVG ergibt sich, daß nicht nur Dienstversäumnisse, Verweigerung, Minderleistungen, Saumseligkeit und Vergeßlichkeit bei der... mehr lesen...
Norm: ArbVG §121 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Die in den Z 1 bis 3 des § 121 ArbVG angeführten
Gründe: , aus denen das Gericht der Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes oder eines gleichgestellten Arbeitnehmers ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §121 Z3 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
In der Weigerung des Betriebsratsmitglieds, einer ihn benachteiligenden Änderungsvereinbarung die Zustimmung zu erteilen, obwohl der Betriebsrat als Kollektivorga... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Kündigungsgründen im Sinne des § 121 ArbVG genauso zutreffend verneint wie die Frage, ob eine "Massenänderungskündigung" auch ohne das Vorhandensein der im § 121 ArbVG genannten Kündigungsgründe ausreicht, um die Zustimmung des Gerichtes zur Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes zu bewirken. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden Begrün... mehr lesen...
Norm: ArbVG §121 Z3 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
In der Weigerung des Betriebsratsmitglieds, einer ihn benachteiligenden Änderungsvereinbarung die Zustimmung zu erteilen, obwohl der Betriebsrat als Kollektivorga... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 ArbVG §116 ArbVG §117 ArbVG §120 ArbVG §121 ArbVG §122 ArbVG § 115 heute ArbVG § 115 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 115 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vier Beklagten sind Betriebsratsmitglieder im seinerzeit 74 Arbeitnehmer beschäftigenden Betrieb der klagenden Partei. Allen vier Beklagten wurde die zur Erfüllung ihrer betriebsrätlichen Obliegenheiten erforderliche Freizeit seitens der klagenden Partei unter Fortzahlung des Entgeltes gewährt. Diese hatte ihren Arbeitnehmern im Laufe der Zeit teils mittels Einzelvertrages, teils mittels Betriebsvereinbarung verschiedene die Entgeltzahlung betreffende ... mehr lesen...
Norm: ArbPlSichG §12 Abs3 ArbVG §121 Z1MuttSchG §10 Abs3 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Eine nach dem Gesetzeswortlaut bestehende Ungleichheit im Kündigungsschutz nach dem Arbeitsverfassungsgesetz und dem Arbeitsp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Klägerinnen wurden von der Beklagten am 1.9.1992 (Erstklägerin) bzw. am 1.2.1996 als Verkäuferinnen im Kaufhaus S***** in W***** angestellt. Ihre Dienstverhältnisse wurden von der Beklagten nach der am 17.1.1997 erfolgten Stillegung dieses Kaufhauses innerhalb der Frist des § 10 Abs 1 MSchG (hinsichtlich der Erstklägerin in Verbindung mit § 10 Abs 4 MSchG) ohne Einholung einer gerichtlichen Zustimmung gekündigt. Das Kaufhaus S***** bildete eine... mehr lesen...
Norm: ArbPlSichG §12 Abs3 ArbVG §121 Z1MuttSchG §10 Abs3 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Eine nach dem Gesetzeswortlaut bestehende Ungleichheit im Kündigungsschutz nach dem Arbeitsverfassungsgesetz und dem Arbeitsp... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105 Abs2 Z2 lita ArbVG §121 Z3 ArbVG § 105 heute ArbVG § 105 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2022 ArbVG § 105 gültig von 30.03.2017 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2017 ArbVG § 105 gülti... mehr lesen...
Norm: ArbPlSichG §12 Abs3 ArbVG §121 Z1 AVRAG §3 EKUG §6MuttSchG §10 Abs3 ArbVG § 121 heute ArbVG § 121 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 AVRAG § 3 heute AVRAG § 3 gültig ab 01.07.2010 z... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein beantragte die Zustimmung zur Kündigung der (ursprünglich) 48 beklagten Parteien, - deren gesonderte Verfahren (7 Cga 85/95k bis 7 Cga 132/95x des ASG Wien) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden wurden (AS 11) - nach dem ArbVG, MSchG, EKUG bzw APSG, mit dem Vorbringen, der Betrieb des klagenden Vereines werde stillgelegt. Die beklagten Parteien wendeten ein, hinsichtlich des Projektes "Interkulturelles Lernen" (IKL) finde eine... mehr lesen...