RS OGH 2021/10/22 8ObA68/21i

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Veröffentlicht am 22.10.2021
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Norm

ArbVG §120 Abs1
ArbVG §121 Z3

Rechtssatz

Das Betreiben eines Gerichtsverfahrens, in dem die Zustimmung zur Auflösung des Dienstverhältnisses des Arbeitnehmers begehrt wird, bringt in schärfster Form die Ablehnung des Verhaltens des Arbeitnehmers gegenüber anderen Mitarbeitern zum Ausdruck und ist einer Verwarnung gleichzuhalten (so schon 8 ObA 76/13d).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133861

Im RIS seit

16.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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