Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Raimund Kabelka und Margarete Heidinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J***** K*****, Koch, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt *****, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Anspruches des Klägers auf Entlohnung für sogenannte Stillagerstunden zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Anspruches des Klägers auf Entlohnung für sogenannte Stillagerstunden zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin steht auf Grund (aufeinanderfolgender) Bühnendienstverträge seit 1. September 1977 als Sängerin in einem aufrechten Dienstverhältnis zum beklagten Bundestheaterverband (Volksoper Wien). Sie erhielt kein Auftrittshonorar, sondern einen festen Monatsbezug 14 x jährlich. Insbesondere stand sie auch in der Zeit vom 1. September 1985 bis 31. August 1987 in einem Bühnendienstvertrag mit einem Monatsbezug von S 38.000 bei 35 Auftritten pro Spielzeit (B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 15.4.1964 bis 31.7.1983 bei der Beklagten als Leiter der Stabsstelle-Werksausbau angestellt. Die Beklagte hat die dem Kläger zugesagte und nach seinem Übertritt in den Ruhestand gewährte Pension mit 30.11.1988 widerrufen und dem Kläger eine einmalige Entschädigungsleistung von S 208.565 überwiesen. Der Kläger hat dem unverzüglich widersprochen, auf seinen Rechtsanspruch hingewiesen und die geleistete Zahlung nur mit Vorbehalt angenommen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Bank betreibt seit 1963 eine Zweigstelle in Kitzbühel. Dort haben auch die R*** K*** und die S*** K*** ihren Sitz; die BANK FÜR T*** UND V***, das Ö*** C***, die L*** T***, die M***-BANK AG - und zwar im Rahmen des in Kitzbühel ansässigen M***-G*** - sowie die Ö*** P*** und die BANK DER Ö*** P*** (PSK-BANK) betreiben in Kitzbühel gleichfalls Bankgeschäfte. Am 24.12.1987 hielten - wie auch in den vorangegangenen Jahren und dann auch wieder im Jah... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 ArbVG §11 ZPO §503 Z4 ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 11 heute ArbVG § 11 gültig ab 01.07.1974 ZPO... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 3.4.1936 geborene Kläger leidet neben vielfachen, aber nicht einschneidenden altersbedingten Abbau- und Abnützungserscheinungen im wesentlichen an einer coronaren Herzkrankheit bei mittelgradigem Bluthochdruck und einer leichten Erhöhung der Blutfettwerte. Der Kläger kann leichte Arbeiten im Stehen, Gehen und Sitzen ohne zusätzliche Arbeitspausen verrichten. Zu vermeiden sind Arbeiten überwiegend oder dauernd im Bücken bis zum Boden, das Heben und Tra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers folgendes zu entgegnen: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft,... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 ArbVG §11 ZPO §477 Abs1 Z6 D6 ZPO §577 ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 11 heute ArbVG § 11 gültig ab 01.07.1974 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine zu HRB 472 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt registrierte GmbH; Gegenstand ihres Unternehmens sind die in der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung (WTBO) angeführten Befugnisse eines Steuerberaters und die Datenverarbeitung, so weit sie Wirtschaftstreuhänder betrifft. Punkt 18 Abs. 1 des am 7. März 1974 errichteten Gesellschaftsvertrages hat folgenden Wortlaut: Punkt 18 Absatz eins, des am 7. März 1974 errichteten Gesellschaftsvertrages hat fol... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der für die beiden Fachgewerkschaften auftretende Antragsteller als auch der Antragsgegner sind kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen der Arbeitnehmer bzw der Arbeitgeber iS des § 4 Abs 2 ArbVG (vgl Floretta-Strasser, Handkommentar zum ArbVG 1025 ff). Beide Parteien sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert (vgl Gamerith, Die besonderen Feststellungsverfahren nach §... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 ArbVG §11 ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 11 heute ArbVG § 11 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
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Entscheidungsgründe: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18.November 1983 (im folgenden auch: KV 83) enthält in § 8 unter der Überschrift "Gehaltsregelung" folgende Bestimmung: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18.November 1983 (im folgenden auch: KV 83) enthält in Paragraph 8, unter der Überschrift "Gehaltsregelung" folgende Bestimmung: "(1) Für die Einreihung in d... mehr lesen...
Norm: ABGB §6 ABGB §7 ArbVG §11 GeneralkollV über den Begriff des Entgeltes gemäß §6 UrlG §2KollV für die holzarbeitende Industrie Österreichs §15 Z3UrlG §6 ABGB Art. 4 § 6 heute ABGB Art. 4 § 6 gültig ab 01.01.2005 ABGB Art. 4 § 7 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. April 1983 neu abgeschlossene Kollektivvertrag für die holzverarbeitende Industrie Österreichs enthielt unter anderem folgende Regelungen: "... § 3 Geltungsdauer Paragraph 3, Geltungsdauer 1. Dieser Kollektivvertrag tritt in der vorliegenden Fassung am 1. Mai 1983 in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Er ist eine Wiederverlautbarung des Kollektivvertrages vom 20. März 1948, wirksam ab 1. Mai 1948, hinterlegt beim Einigungsamt Wien am 11. J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Art X des am 30. März 1977 abgeschlossenen, hinterlegten und am 17. Juli 1977 in der Wiener Zeitung veröffentlichten Kollektivvertrages für pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs, der für das gesamte Bundesgebiet Österreich Geltung hat und ein Inkrafttreten am 1. Jänner 1977 vorsah, enthält auszugsweise nachstehende Bestimmungen: Artikel römisch zehn, des am 30. März 1977 abgeschlossenen, hinterlegten und am 1... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 ArbVG §11 ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 11 heute ArbVG § 11 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 7. Mai 1976 in die Dienste der N*** Schweiz, bei der er bis 1977 als Verkaufsrepräsentant, im Anschluß daran bis 1979 als Verkaufsdirektor und ab 1980 als Distriktsleiter tätig war. Im Jahr 1981 wurde ihm eine Stellung in der Zentrale des N***- Konzerns in Dayton angeboten. Nach einem intensiven Management-Training in Dayton war der Kläger ab Mai 1982 bei der beklagten Partei tätig, die mit N***-Italien und N*** Schweiz in der Konzern-Regi... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 ArbVG §11 ArbVG §14 ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 11 heute ArbVG § 11 gültig ab 01.07.1974 ArbV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. November 1979 in Kraft getretene, zwischen dem Wiener Theaterdirektorenverband und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien und freie Berufe, abgeschlossene, für alle mit Bühnendienstvertrag verpflichteten Mitglieder der Bundestheater geltende und Regelungen über Gastspiele enthaltende Kollektivvertrag (Gastspielkollektivvertrag 1979) bestimmt unter anderem folgendes: "Entschädigungen für Dienstleistungen § 4 (1) Für Arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. März 1957 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Sie ist derzeit Abteilungsleiterin im Betrieb Gänserndorf. Die für diesen Betrieb maßgebliche Dienstordnung bestimmt im § 26: "Der 14. Monatsgehalt wird am 30. Juni eines jeden Jahres fällig. Er wird bei Urlaubsantritt abgerundet akontiert." Der Kollektivvertrag für die Angestellten der Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Erdölindustrie Österreichs enthält in § 13 unter andere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Angestellte der beklagten Partei, die gemäß § 23 a des Kollektivvertrages für Angestellte der Erdälindustrie (im folgenden kurz: Kollektivvertrag = KV) Arbeitnehmern, die infolge Fehlens von Verkehrsmitteln gezwungen sind, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Kraftfahrzeug die Arbeitsstätte zu erreichen, für jeden zurückgelegten Kilometer zur und von der Arbeitsstätte ein Kilometergeld von S 1,85 zu bezahlen hat, wenn die Arbeitsstätte vom Wohnort meh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der beklagten Partei als Flugkapitän angestellt. Er beantragte zuletzt den Zuspruch von S 7.960,80 brutto s.A. sowie die Feststellung, daß für ihn gemäß der Bestimmung des Kollektivvertrages für das Bordpersonal der A*** A*** alle jene Zeiträume, sohin auch Bereitschaftsdienst, als Dienstzeit, also Einsatz- bzw. Arbeitszeit außerhalb des Flugdienstes zu beurteilen und abzugelten seien, in welchen der Dienstnehmer nicht frei von dienstlicher... mehr lesen...
Norm: ArbVG §11 ArbVG § 11 heute ArbVG § 11 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Der normative Teil des KollV hat die Wirkung eines Gesetzes im formellen Sinn und ist als Gesetz im materiellen Sinn zu qualifizieren. Er ist daher unmittelbare Rechtsquelle; die Bestimmungen bedürfen zu ihrer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6 ABGB §1152 E ArbVG §11 ABGB Art. 4 § 6 heute ABGB Art. 4 § 6 gültig ab 01.01.2005 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der beklagten Kongregation die Zahlung eines Betrages von 6364.28 S samt Anhang als Differenz zwischen den von ihm tatsächlich empfangenen Sonderzahlungen und den ihm unter Einrechnung der Leistungszulage gebührenden Sonderzahlungen. Auf das zwischen ihm und der beklagten Partei abgeschlossene und aufrecht bestehende Arbeitsverhältnis komme der Kollektivvertrag vom 1. Jänner 1973 samt der einen integrierenden Bestandteil bildenden Zulagenordnung des Landeskran... mehr lesen...
Norm: ABGB §6 ABGB §7 ABGB §915 ArbVG §3 ArbVG §11 ABGB Art. 4 § 6 heute ABGB Art. 4 § 6 gültig ab 01.01.2005 ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 ArbVG §11 KO §25 ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 11 heute ArbVG § 11 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 Abs2 ArbVG §11 ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 11 heute ArbVG § 11 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Kläger war bei der Firma K, Installationsunternehmen in Linz, vom 4. September 1961 bis 30. Mai 1975 als Vorarbeiter mit einem Stundenlohn von zuletzt 53.16 S zuzüglich einer 10%igen Zulage beschäftigt gewesen. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe anzuwenden, welcher die Kündigungsfristen je nach der Beschäftigungsdauer staffelt; im konkreten Fall betrug die Kündigungsfrist sechs Wochen. Das Dienstverhältnis des Kläger... mehr lesen...