Begründung: Die S***** GmbH (in der Folge: GmbH) ist eine Tochtergesellschaft der vier beteiligten Sozialversicherungsanstalten (Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft, Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und Sozialversicherungsanstalt der Bauern). Ihr obliegt für die vier Gesellschafter das Facility Management, der Wirtschaftseinkauf und - teilweise - die IT (Helpdesk, EDV-Support). Der beklagte Sozialversic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 4. 6. 2007 als Streetworker bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist der BAGS-KollV anzuwenden. Bei Beginn seiner Tätigkeit wurde der Kläger in die Verwendungsgruppe 8, Gehaltsstufe 1, eingestuft. Ab einer Dienstzeit von sechs Monaten erhielt er die höhere Entlohnung nach der seinen Vordienstzeiten entsprechenden, höheren Gehaltsstufe. Eine Nachzahlung der Gehaltsdifferenz, die sich ergeben würde, wenn man die höhere Einstu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie gegenüber der Beklagten ab Erhalt einer ASVG-Pension einen Anspruch auf einen Pensionszuschuss in Höhe von 7 % ihres letzten Bruttomonatsgehalts, das bei der Berechnung der Sonderzahlung bei Austritt zu Grunde gelegt wurde, zahlbar in vierzehn Monatsraten, davon zwölf fällig monatlich im Nachhinein und je eine Sonderzahlung für Juni und September, wobei die Summe der ASVG-Leistung und des Zuschusses bei Pensionsant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 8. 2. 1988 bis 18. 12. 2007 als Maler beim Beklagten beschäftigt, wobei die Beschäftigungszeiten immer während der Wintermonate in jeweils 120 Tage nicht übersteigenden Zeiträumen unterbrochen waren, während derer der Kläger Arbeitslosenunterstützung bezog. Dies lief so ab, dass der Beklagte jeweils im Dezember, wenn keine Arbeit mehr vorhanden war, den Kläger aufforderte, „stempeln zu gehen“, dessen Ansprüche mit Ausnahme einer Abfertigung abr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Ingeborg Bauer-Manhart und Peter Schönhofer als weitere Richter in den verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Parteien 1.) Wilhelm M*****, 2.) Werner R*****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 12. 3. 2001 bis zum 9. 12. 2006 bei der Beklagten als Fahrer beschäftigt. In dieser Funktion war er an seinen Arbeitstagen jeweils länger als fünf Stunden mit einem Fahrzeug der Beklagten unterwegs. Etwa die Hälfte dieser Fahrten fanden im Wiener Stadtgebiet statt; die übrigen Fahrten führten ihn nach Tirol, Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und in die Steiermark. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag der Handelsarbeit... mehr lesen...
Norm: ARbVG §2ArbVG §3ArbVG §11KollV-IT §15
Rechtssatz: Der Anspruch auf Einreihung in eine bestimmte (höhere) Vorrückungsstufe laut IT-KV entsteht nicht erst durch ein vom Dienstnehmer auszuübendes Gestaltungsrecht. Vielmehr sind die Einstufungskriterien im Kollektivvertrag -auch im Zusammenhang mit gebotenen Vordienstzeitenanrechnungen - verbindlich. Entscheidungstexte 8 ObA 19/08i ... mehr lesen...