Entscheidungsgründe: Der am 20. 6. 1964 geborene Kläger ist seit 2. 1. 1984 bei den Österreichischen Bundesbahnen beschäftigt. Seit Beginn seiner Ausbildung zum Programmierer im April 1990 ist er im sogenannten Rechenzentrum eingesetzt (spätere Bezeichnung: Data Service-Center, kurz DSC). Im Rechenzentrum sind insgesamt ca 120 Mitarbeiter beschäftigt. Leiter des Rechenzentrums ist seit September 1997 der am 25. 5. 1954 geborene Robert Z*****. Organisatorisch ist das Rechenzentrum... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101 ArbVG § 101 heute ArbVG § 101 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986
Rechtssatz:
Bei vorübergehender verbessernder Versetzung und dieser folgender Rückversetzung ist ein Zustimmungserfordernis des Betriebsrats nicht gegeben. Nur dann, wenn sich d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IE ArbVG §101 ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ArbVG § 101 heute ArbVG § 101 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1981 (davon seit 1. 7. 1982 in einem ständigen Dienstverhältnis) bei der beklagten Partei als Beleuchter in der W* V* beschäftigt, wobei er in die Entlohnungsgruppe A, Entlohnungsklasse V, eingereiht ist. Nebenbei übt er die Tätigkeit als Beleuchter seit Jahren seit 1982 auch bei den S* F* aus, und zwar dort seit 1992 (1993?) in der Position eines Vorarbeiters. Seit 1996 ist er Mitglied des Betriebsrates für das technische Personal in der V*... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG, jene der Antragsgegnerin aus § 4 Abs 1 ArbVG. Beide sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Der Antragsteller begehrte die im
Spruch: ersichtliche Feststellung und brachte dazu folgenden Sachverhalt vor: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG, jene der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die verschlechternden Versetzungen des Klägers zustimmungspflichtig waren und diese Zustimmung im Vorhinein hätte erfolgen müssen, zutreffend bejaht. Es reicht daher diesbezüglich aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die verschlechternden Versetzungen des Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24. April 1961 geborene Kläger trat am 1. 9. 1985 in den Dienst der beklagten Partei und war zunächst bis 31. 12. 1986 im Außendienst tätig. Vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1993 bekleidete er die Funktion eines Außendienst-Fachbetreuers, der für die Intensivierung der Werbetätigkeit der hauptberuflichen Lebensversicherungs-Außendienstmitarbeiter des Kundenbüros Theresianumgasse und des Innendienstes der BV-ARAG in allen Sachversicherungssparten zu sorgen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der gerügte Verfahrensmangel wurde geprüft; er liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Insbesondere hat das Berufungsgericht keine eigenen Feststellungen getroffen, sondern mit der vom Revisionswerber gerügten Passage im Berufungsurteil (S 12 in ON 16) lediglich eine rechtliche Würdigung bestehender Feststellungen vorgenommen. Der gerügte Verfahrensmangel wurde geprüft; er liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3bb ArbVG §101 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ArbVG § 101 heute ArbVG § 101 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1941 geborene Kläger war seit 15. 9. 1980 als geschäftsführender Direktor bei der ***** Molkereigesellschaft W*****reg. Gen. m. b. H beschäftigt. Am 2. 3. 1990 wurde der Dienst- und Pensionsvertrag Beil ./B errichtet, in dem ua ein Kündigungsverzicht des Dienstgebers bis zum 31. 12. des Jahres, in dem der Kläger das 65. Lebensjahr vollendet, vereinbart wurde; dem Kläger wurde zugesagt, dass das Dienstverhältnis nur aus den in § 27 AngG angeführten Grü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende und widerbeklagte Partei (im folgenden Klägerin genannt) stellte ein Feststellungsbegehren folgenden Inhalts: "A) 1.) Die "Änderung des Dienstvertrages der beklagten und widerklagenden Partei vom 12. 1. 1987" vom 1. 3. 1993 ist nicht zustandegekommen und besteht nicht zu Recht. 2.) Der beklagten und widerklagenden Partei steht kein Anspruch auf (Versicherungs-)Leistungen aus der von der klagenden und widerbeklagten Partei bei der W***** Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 15. 9. 1980 bis 17. 9. 1996 als Verkäuferin in der Parfümerieabteilung des "Kaufhauses Franz-Josefs-Bahnhof" angestellt. Sie bezog zuletzt ein 14x jährlich zahlbares Gehalt von monatlich S 14.954,67 brutto sowie eine einmal jährlich zahlbare Treueprämie von S 10.728,-- brutto. Aufgrund der Stillegung des "Kaufhauses Franz-Josefs-Bahnhof" mit 15. 8. 1996 wurde die Klägerin am 5. 7. 1996 zum 31. 12. 1996 gekündigt. Da s... mehr lesen...
Norm: ZPO §461 ArbVG §101 ZPO § 461 heute ZPO § 461 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 461 gültig von 01.01.1998 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 461 gültig von 01.08.1989 bis 31... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war als Vertragsbediensteter der beklagten Partei als Diplomkrankenpfleger im LNKH Graz beschäftigt. Mit Wirkung vom 31. 10. 1994 wurde er von der geronto-psychiatrischen Abteilung A 1 in die geronto- psychiatrische Abteilung A 4 derselben Krankenanstalt im selben Haus versetzt. Mit der Behauptung, dieser verschlechternden Versetzung habe der Betriebsrat nicht zugestimmt, wobei die Versetzung überdies den Kläger als Betriebsratsmitglied benachteilige (§... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des vorzeitigen Austritts des Klägers zutreffend verneint, sodaß es insoferne ausreicht, auf die Richtigkeit der Entscheidungsbegründung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des vorzeitigen Austritts des Klägers zutreffend ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1984 wurde zwischen dem zuletzt seit 1975 beim Beklagten tätigen Kläger und dem damaligen Intendanten besprochen, daß der Kläger unter Verwendung (vorhandener) eigener, der Beklagten damals nicht zur Verfügung stehender videotechnischer Geräte die "Auslandsbeobachtung" wahrnehmen und für die Nutzung der Geräte sowie für allfällige aus der ins Auge gefaßten Tätigkeit entstehende Mehrleistungen eine Abgeltung erhalten solle. Eine juristisch verbindliche Vere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist ungeachtet des Ausspruches des Berufungsgerichtes gemäß § 46 Abs 3 Z 2 ASGG zulässig, weil es sich unter anderem (AS 75) um eine Streitigkeit handelt, die Belegschaftsrechte nach dem zweiten Teil des ArbVG (§ 101 ArbVG) zum Gegenstand hat. Die Revision ist ungeachtet des Ausspruches des Berufungsgerichtes gemäß Paragraph 46, Absatz 3, Ziffer 2, ASGG zulässig, weil es sich unter anderem (AS 75) um... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 IV ABGB §1159 AngG §20 V ArbVG §101 ABGB § 936 heute ABGB § 936 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1159 heute ABGB § 1159 gültig von 01.01.2026 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2025 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei beschäftigte Vertragsbediensteten Martina D***** und Gertraud K***** zunächst in der Wäscherei des Altenpflegeheimes M*****. Als Teile dieser Arbeiten an einen externen Betrieb vergeben wurden, verringerte sich der Personalbedarf in der Wäscherei. Unter der Bedingung, daß keine Änderung (Verminderung) des Entgelts der beiden Vertragsbediensteten erfolgen werde, wurden diese mit Zustimmung des Betriebsrates mit Wirkung vom 1.3.1993 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Klägerin habe als Handelsangestellte durch die Nichtbefolgung einer zulässigen und zumutbaren Weisung, in einer anderen Filiale ihre Arbeit zu verrichten, den Entlassungsgrund nach § 27 Z 4 zweiter Tatbestand AngG verwirklicht, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO idF WGN 1997). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Klägerin habe als Handelsangestellte durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 7. 2. 1983 bis zum 19. 4. 1996 als Hilfsarbeiter beschäftigt. In den letzten sechs Jahren des Arbeitsverhältnisses arbeitete er von 6.45 Uhr bis 15.45 Uhr. Früher hatte der Kläger in K* gewohnt. Vor fünf oder sechs Jahren war er nach B* verzogen. Um von dort zu seinem Arbeitsort in K* zu kommen, benutzte er den von der Beklagten eingerichteten Werksverkehr. Am 19. 4. 1996 wurde der Kläger entlassen, nachdem er trotz einer aus... mehr lesen...
Norm: ASGG §50 Abs1 ASGG §54 Abs1 ArbVG §101 ASGG § 50 heute ASGG § 50 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ASGG § 50 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2016 ASGG § 50 gültig von ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 Ah3 ArbVG §101 ZPO § 1 heute ZPO § 1 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ZPO § 1 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2018 ArbVG § 101 heute ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101 ArbVG § 101 heute ArbVG § 101 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986
Rechtssatz: Die Sanierung einer rechtsunwirksamen Versetzung durch nachträgliche Genehmigung lässt sich § 101 ArbVG nicht entnehmen. Die Sanierung einer rechtsunwirksamen Versetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Angestelltenbetriebsrat begehrt die Feststellung, daß a) die Versetzung der Vertragsbediensteten Irma G***** gemäß § 101 ArbVG zustimmungspflichtig und b) ihre verschlechternde Versetzung rechtsunwirksam sei. Der klagende Angestelltenbetriebsrat begehrt die Feststellung, daß a) die Versetzung der Vertragsbediensteten Irma G***** gemäß Paragraph 101, ArbVG zustimmungspflichtig und b) ihre verschlechternde Versetzung rechtsunwirksam sei. Die... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IE ArbVG §101 ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ArbVG § 101 heute ArbVG § 101 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/198... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IE ArbVG §101 ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ArbVG § 101 heute ArbVG § 101 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 1968 bei der beklagten Partei beschäftigt. Bis Ende Jänner 1992 war er als sogenannter Spitzendreher, ab Februar 1992 in der Abteilung Qualitätssicherung tätig. Im Juni 1995 wurde er von der Arbeitgeberin angewiesen, ab sofort wieder an der Spitzendrehbank zu arbeiten. Der Betriebsrat, dessen Vorsitzender der Beklagte ist, hat dieser Versetzung nicht zugestimmt. Auch der Beklagte selbst widersprach der Versetzung und nahm trotz Verwar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die Vorinstanzen haben den festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, so daß es gemäß § 48 ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Die Vorinstanzen haben den festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, so daß es gemäß Paragraph 48, ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend ist auszufü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß die Versetzung des Klägers von seinem dauernden Arbeitsplatz eines Verkaufsleiters für die angestellten Außendienstmitarbeiter der Landesdirektion B* auf die Stelle eines Verkaufsleiters für die Maklerorganisation im Verkaufsbereich 2 (B* und Teile von N*) als einer verschlechternden Versetzung der Zustimmung des Betriebsrates bedurft hätte und ohne diese rechts... mehr lesen...